Holzmarktbericht, Preistabellen und Holzpreisindex für Tirol
Holzpreise in Tirol
Holzmarktbericht
Die Informationen des Holzmarktberichts für den Nichtstaatswald in Tirol werden von den Gemeindewaldaufsehern, der Landwirtschaftskammer Österreich und der Fachgruppe Holzindustrie der Wirtschaftskammer Tirol bereitgestellt. Der Bericht wird von der Abt. Forstorganisation für's Internet aufbereitet.
Holzpreistabelle
Der Tiroler Landesforstdienst veröffentlicht regelmäßig die aktuell erzielten Holzpreise. Grundlage für die angegebenen Werte sind Holzpreismeldungen der Waldaufseher. Diese werden in eine zentrale Datenbank eingegeben. Die Bezirksforstinspektionen sowie die Gruppe Forst überprüfen die Eingaben bis jeweils zu Beginn des darauffolgenden Monats. Die Holzpreistabelle zeigt die durchschnittlichen Werte der gemeldeten Verkäufe der letzten 30 Tage
Holzpreisindizes in Tirol
Zeitreihe Rundholzpreisindex – Tirol (RUPI-TirolQuartal) seit 1981
Zeitreihe Rundholzpreisindex – Tirol (RUPI-TirolMonat) seit 2008
Der Rundholzpreisindex – Tirol (RUPI-Tirol) wird ab dem 1. Quartal 2008 für Fichtenblochholz Güteklasse B/C, Stärkeklasse 2a- 3b aus dem Tiroler Holzpreisbericht für den Nichtstaatswald quartals- bzw. monatsweise berechnet. Für die Perioden davor wurde Fichtenblochholz Güteklasse B, Stärkeklasse 2a - 3b als Berechnungsbasis verwendet. Der Indexwert für das erste Quartal 2005 wurde mit 100 % festgelegt. Der Blochholzpreisindex kann für zahlreiche Regelungen wie Abgeltungen, Valorisierungen von Entschädigungen und Holzpreisen, als Markt- und Preisbarometer und Bewertungen von Rechtholz herangezogen werden.
Berechnungsdetails Rundholzpreisindex – Tirol (RUPI-Tirol)
Der Brennholzpreisindex Tirol wird ab dem 1.Quartal 2005 berechnet (Quartalswert entspricht 100%). Es wird bei dieser Berechnung nicht zwischen hartem und weichem Brennholz unterschieden. Der BHI Tirol wird quartals- und jahresweise berechnet.
Zeitreihe Brennholzpreisindex-Tirol (BHI-Tirol Quartal)
Zeitreihe Brennholzpreisindex Tirol (BHI-Tirol Jahr)
Hinweis: Beim RUPI und BHIhandelt es sich um einen rechstunverbindlichen Richtwert, aus dessen Festlegung keine wie immer gearteten Rechtsansprüche (insbesondere schadenersatzrechtlicher Art) gegen das Land Tirol abgeleitet werden können.
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Marc Huber, BSc
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