FAQ Waldbewirtschaftung und Tiroler Waldordnung
Häufig gestellte Fragen zur Waldbewirtschaftung und zur Tiroler Waldordnung
Wer ist mein Ansprechpartner in allen Fragen des Waldes?
Der Gemeindewaldaufseher ist ihr erster Ansprechpartner in allen Fragen rund um ihren Wald. Von der Verjüngung über die Pflege bis zur Ernte des Holzes steht er ihnen als Berater zur Verfügung. Weiters stehen die Mitarbeiter der Bezirksforstinspektion für forstfachliche Fragen bereit.
Wo erhalte ich die Bewilligung zur Holznutzung?
Die Forsttagsatzungskommission bewilligt Fällungsanträge. Ansprechpartner für ihren Fällungsantrag ist der Gemeindewaldaufseher. Holznutzungen, die auf mehr als 2.000 m² Fläche durchgeführt oder bei der mehr als 50 fm Holz anfallen werden, sind dem Waldaufseher zu melden. Er prüft, ob eine forstrechtliche Bewilligungspflicht vorliegt und bereitet die behördliche Bewilligung durch die Forsttagsatzungskommission vor.
Wie viel Holz darf ich ohne Meldung und Bewilligung nutzen?
Eine Holzernte bis 50 fm Holz bzw. bis zu einer Nutzungsfläche von 2.000 m² kann ohne Meldung durchgeführt werden.
Warum muss ich überhaupt jemanden fragen, wenn ich meine Bäume fällen will?
Das Österreichische Forstgesetz regelt unter anderem die Sozialpflichtigkeit des Waldes, das heißt, der Wald hat nicht nur Nutzfunktion, sondern auch die aus öffentlicher Sicht sehr wichtigen Schutz-, Wohlfahrts- , Erholungs- und Lebensraumfunktionen. Die Nutzung des Waldes muss daher unter besonderer Berücksichtigung dieser sozialen und ökologischen Funktionen des Waldes erfolgen.
Wo erhalte ich Informationen über finanzielle Unterstützung bei Waldpflegemaßnahmen?
Neben dem Gemeindewaldaufseher stehen ihnen die Mitarbeiter der Bezirksforstinspektionen bei Ihrer Bezirkshauptmannschaft für Fragen der forstlichen Förderung zur Verfügung.
Welche Aufgaben hat der Waldaufseher?
Der Gemeindewaldaufseher hat sowohl hoheitliche als auch privatwirtschaftliche Aufgaben. Zu den hoheitlichen Aufgaben zählt die Mitwirkung am Vollzug des Österreichischen Forstgesetzes, der Tiroler Waldordnung und des Tiroler Naturschutzgesetzes. Der Gemeindewaldaufseher berät und betreut die Waldbesitzer zudem in allen fachlichen Angelegenheiten, die den Wald betreffen. Dazu zählen unter anderem die Aufforstung, Waldpflege und Holzernte, aber auch die Mitwirkung bei der Schadensvorbeugung und in Katastrophenfällen.
Wer plant eigentlich Forststraßen?
Planungen von Forststraßen werden von Zivilingenieuren für Forstwirtschaft, forsttechnischen Büros oder der Bezirksforstinspektion durchgeführt. Der Bau einer Forststraße im Wirtschaftswald muss 6 Wochen vor der Durchführung an die Bezirkshauptmannschaft gemeldet werden. Im Schutzwald und in einem Arbeitsfeld der Wildbach- und Lawinenverbauung ist zudem eine Bewilligung durch die Bezirkshauptmannschaft erforderlich. Daneben sind im Einzelfall Bewilligungen nach anderen Gesetzen, wie z.B. das Tiroler Naturschutzgesetz oder das Wasserrechtsgesetz einzuholen.
Wer ist in der Forsttagsatzungskommission vertreten?
Die Forsttagsatzungskommission besteht in jeder Gemeinde aus
- dem Leiter der Bezirksforstinspektion als Vorsitzenden
- dem Bürgermeister
- einem Vertreter der Waldeigentümer.
Welche Aufgaben hat die Forsttagsatzungskommission?
Die Forsttagsatzungskommission entscheidet in erster Instanz über
- Ansuchen und Bewilligung von Holzfällungen
- Ansuchen und Bewilligung der Schafweide im Wald (Weidezeiten, Weideplätze, Anzahl der Tiere, Behirtung).
Was wird bei der Forsttagsatzung behandelt?
Einmal im Jahr zwischen 1. November und 31. März findet eine Sitzung der Forsttagsatzungskommission statt. Bei dieser wird über vorliegende Weideansuchen und beantragt Holznutzungen entschieden. Die Entscheidungen über die während des Jahres beantragten Holznutzungen erfolgt im Wege eines Umlaufbeschlusses mit Unterstützung durch das Internet.
Wer bestimmt den Holzpreis?
Der Holzpreis entsteht durch Angebot und Nachfrage. Die Sägewerke bzw. Holzhändler bieten für das zum Verkauf stehende Holz einen Preis, der Waldeigentümer entscheidet sich danach zwischen den verschiedenen Preisangeboten. Entscheidende Faktoren für den Holzpreis sind die Holzmenge, Holzqualität, die Transportkosten, aber auch die Liefertreue und natürlich der allgemeine Rohholzpreis am europäischen Markt.