Forstlicher Pflanzenschutz
Die Abteilung Waldschutz ist Teil des Amtlichen Pflanzenschutzdienstes des Landes Tirol und für den forstlichen Pflanzenschutz auf Waldflächen zuständig.
Zu den wichtigsten Tätigkeiten des forstlichen Pflanzenschutzes gehören die Planung und Durchführung von Bekämpfungsmaßnahmen sowie die systematische Überwachung (Monitoring) von Quarantäneschadorganismen, die pflanzengesundheitliche Binnenmarktkontrolle und die Kontrolle der Ausfuhr von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen in Drittländer (Ausstellung von Pflanzengesundheitszeugnissen für Holz und Holzprodukte).
Das Ziel ist die Verhinderung der Einschleppung von Quarantäneschadorganismen (z. B. Asiatischer Laubholzbockkäfer, Zitrusbockkäfer, Asiatischer Moschusbock, Xylella-Bakteriose, Kiefernholznematode, Japankäfer usw. sowie deren Bekämpfung bei erfolgter Einschleppung (z. B. Feuerbrand).
Schädlingsüberwachungsprogramm (Monitoring)
Zur Feststellung einer Schädlingseinschleppung werden Baumüberprüfungen in der Umgebung von Importbetrieben (Baumärkte, Pflanzenhändler, Lagerplätze, Logistikzentren und dergleichen) durchgeführt, da im Umkreis von Wareneintrittsstellen und zentralen Lager- und Logistikplätzen das Risiko einer Schädlingseinschleppung am größten ist. Auch Pheromonfallen kommen dabei zum Einsatz. Die Abteilung Waldschutz ist für Waldflächen und Baumschädlinge zuständig.
Bei der Baumprüfung in der Umgebung von Importbetrieben aber auch z. B. bei Neuanpflanzungen importierter Baumschulware werden Befallssymptome diagnostiziert und bei Verdacht auf eingeschleppte Schädlinge weiterführend untersucht. Bei Pilzkrankheiten oder Bakterien ist in der Regel eine Laboruntersuchung zur Schadensbestimmung nötig.
Früherkennung hilft Schäden begrenzen
Die Prüfung auf eingeschleppte Schädlinge ist sowohl im Interesse von Baumbesitzern, um Schäden durch rasches Handeln begrenzen zu können, als auch im Interesse von Importbetrieben, die für Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen hohe Kosten auf sich nehmen und ein Recht auf deren ordnungsgemäße Durchführung durch ihre Lieferanten haben. Bei einigen gefährlichen Schädlingen sind zwingend Ausrottungsmaßnahmen vorgeschrieben (z. B. Asiatischer Laubholzbockkäfer, Citrusbockkäfer, Asiatischer Moschusbockkäfer und so weiter), bei anderen Schädlingen geht es um deren Eindämmung (z. B. Lecanosticta-Nadelbräune der Kiefer) und um Dokumentation der Verbreitung.
Schädlinge
Neben unbekannten Schadorganismen zielt die Schädlingsüberwachung auf folgende bereits bekannte Schädlinge ab:
- Asiatischer Ambrosiakäfer
- Asiatischer Eschenprachtkäfer
- Asiatischer Laubholzbockkäfer
- Asiatischer Moschusbockkäfer
- Borkenkäfer Polygraphus proximus
- Citrusbockkäfer
- Japankäfer
- Kiefernholznematode
- Sibirischer Arvenspinner
- 1000-Canker Krankheit
- Xylella-Bakteriose
Weiterführende Links
Abteilung Landwirtschaftliches Schulwesen und Landwirtschaftsrecht
Amtlicher Österreichischer Pflanzenschutzdienst
Bundesamt für Ernährungssicherheit
European and Mediterranean Plant Protection Organization (EPPO)
Europäische Kommission – Pflanzengesundheit
International Plant Protection Convention (IPPC)
Quarantäneschädlinge – Merkblatt für Baumbesitzer
Quarantäneschädlinge – Merkblatt für Transport- und Importbetriebe