Borkenkäfer: Grundsätze des Forstschutzes, Pflichten und Unterstützung
Aufgabe des Forstschutzes ist es, Waldbäume vor Schädigungen zu schützen und gleichzeitig den Schutz von Mensch und Umwelt zu gewährleisten. In diesem letzten Artikel der Serie zum Thema Borkenkäfer werden daher die Grundsätze des integrierten Forstschutzes erläutert, die rechtlichen Pflichten dargestellt und die Unterstützungen für die Waldeigentümer*innen beschrieben.
Vorbeugung
Vorbeugender Forstschutz wirkt langfristig.
Dazu zählt z. B. die Wahl geeigneter Baumarten, deren Mischung und Herkunft. Durch diesbezüglich gute Entscheidungen können Waldeigentümer:innen Risiken streuen und sicherstellen, dass Leistungen des Waldes auch für zukünftige Generationen zur Verfügung stehen. Als Hilfsmittel kann hierfür die Tiroler Waldtypisierung verwendet werden. Klimafitte Baumartenmischungen werden von den Waldaufseher*innen bzw. den Mitarbeiter*innen der Bezirksforstinspektionen vorgeschlagen.
Durch Pflegemaßnahmen, wie Jungwuchs- und Dickungspflegen sowie Durchforstungen, wird die Stabilität und Vitalität der verbleibenden Bäume erhöht. Dadurch wird das Schadensrisiko durch Wind und Schnee gesenkt. Außerdem ergibt sich bei diesen Maßnahmen eine einfache Möglichkeit Mischbaumarten zu fördern. Da besonders Mischbaumarten wie Tanne und Laubhölzer gerne von Schalenwild verbissen werden, müssen die jungen Bäume durch mechanische oder chemische Mittel oft geschützt werden.
Die natürlichen Feinde der Borkenkäfer, wie der Ameisenbuntkäfer, Jagdkäfer oder Langbeinfliegen, sind nach größeren Windwurf– oder Schneedruckschäden oder auch nach langer Trockenheit nicht in der Lage eine Massenvermehrung der Borkenkäfer zu verhindern. Jede Maßnahme, welche die Biodiversität steigert kann aber generell als nützlich für die Gesunderhaltung des Waldes und als vorbeugende Forstschutzmaßnahme bezeichnet werden. Die Förster*innen und Waldaufseher*innen beraten gerne über Maßnahmen zur Erhöhung der Biodiversität im Wald.
Überwachung
Nur durch regelmäßige Waldbegehungen kann Borkenkäferbefall im frühen Stadium entdeckt und so erfolgreich bekämpft werden (siehe Artikel 2 „Borkenkäfer: Maßnahmen zur Bekämpfung“).
Förster*innen und Waldaufseher*innen beobachten die Entwicklung von Waldschäden. Sie sind dabei auch Behördenorgane und überwachen die rechtzeitige Bekämpfung und müssen der Behörde Missstände melden.
Bei gefahrdrohender Vermehrung der Borkenkäfer sind die Waldeigentümer*innen gesetzlich verpflichtet rasch Maßnahmen zu ergreifen. Die notwendigen Maßnahmen werden vom Forstdienst vorgegeben und notfalls auch behördlich per Bescheid vorgeschrieben.
Für die Prognose wird das Borkenkäfer-Entwicklungsmodell PHENIPS verwendet (https://ifff-server.boku.ac.at). Dieses Online System bietet tagesaktuelle Berechnungen und Darstellungen der Entwicklung des Buchdruckers auf Basis von Wetterdaten an 38 Klimastationen in Tirol.
Das PHENIPS-Modell zeigt am Beispiel für Neustift i. S., dass sich im Jahr 2022 auf einer Seehöhe von 1.000 Metern zwei Generationen mit zwei Geschwisterbruten entwickeln konnten. Der Schwärmbeginn war am 13. April 2022, die Hauptflugphase fand bis zum 29. April 2022 statt.
Die Entwicklung der 1. Generation vom Ei bis zum fertigen Käfer dauerte rund 8 bis 10 Wochen und verlief kontinuierlich. Je steiler die Kurve, desto rascher die Entwicklung (witterungsabhängig). Der linke bzw. rechte Rand der dunkelgrünen Linie stellt den Entwicklungsfortschritt in besonnter bzw. beschatteter Lage dar.
Aktive Maßnahmen
Die konkreten Maßnahmen zur Bekämpfung der Borkenkäfer sind bereits im zweiten Artikel ausführlich beschrieben und können dort nachgelesen werden.
Aktive Forstschutzmaßnahmen verhindern die weitere Schädlingsvermehrung. So wird durch die Entfernung oder Zerstörung des Brutmaterials den Käfern der Lebensraum entzogen und so ihre Entwicklung gestoppt. Fangbäume lenken die Borkenkäfer auf leichter kontrollierbare, liegende Bäume. Rechtzeitiges Abtransportieren oder Entrinden verhindert die explosionsartige Vermehrung der Borkenkäfer.
Nach den Regeln des integrierten Pflanzenschutzes sind die verschiedenen Methoden des biologischen und chemischen Pflanzenschutzes möglichst optimal zu kombinieren. Dabei werden auch physikalische und biotechnische Maßnahmen ergriffen.
Vorbeugenden, mechanischen und biologischen Methoden ist der Vorzug vor chemischen Methoden zu geben. Beim Einsatz von chemischen Pflanzenschutzmitteln ist auf die höchstmögliche Sicherheit für die menschliche Gesundheit, Gewässer, andere Lebewesen und die Umwelt zu achten.
Finanzielle Unterstützung für vorbeugende Maßnahmen
Aus dem forstlichen Förderkatalog des Landes Tirol sind folgende direkt vorbeugende Forstschutzmaßnahmen zu nennen:
- Aufarbeitung von Einzelschäden: Die aufwändige Aufarbeitung von zerstreut liegenden Einzelschäden durch Windwurf und Schneedruck wird mit bis zu € 25,60 / Festmeter unterstützt.
- Fangbäume: Je Schlagort werden bis zu 20 Fangbäume anerkannt und mit € 24 pro Fangbaum gefördert. Damit wird die Holzentwertung und der Mindererlös bezuschusst.
- Holz vor Ort belassen bei bekämpfungstechnischer Behandlung: Ist der Abtransport aus unbringbaren oder schwierigen Lagen nicht möglich und zugleich Borkenkäferbekämpfung erforderlich werden bis zu einer max. Holzmenge von 50 fm pro Waldeigentümer mit € 36,80 / Festmeter ausbezahlt.
- Hacken von Schlagabraum als Forstschutzmaßnahme: Wird fängische Biomasse zur Vorbeugung maschinell gehackt und verbleibt das Material im Wald (Nährstoffrückführung) so wird dafür ein Betrag von € 1,84 / Schüttraummeter ausbezahlt.
Alle Maßnahmen sind vorab mit den Waldaufseher*innen bzw. den Mitarbeiter*innen der Bezirksforstinspektionen abzuklären. Diese unterstützen hinsichtlich Förderantrag, Pauschalformularen und Nachweislisten.