Borkenkäfer: Maßnahmen zur Bekämpfung
Frühzeitige Erkennung hilft Schäden zu begrenzen. In diesem Teil der Artikelserie wird über vorbeugende und bekämpfende Schutzmaßnahmen gegen Borkenkäfer informiert.
Vorbeugung
Entfernung von berindetem Material
Jegliches berindete und ausreichend frische liegende Holz sollte zeitgerecht (vor dem Flugbeginn der Käfer) aus dem Wald entfernt werden. Das Motto bei der Waldhygiene „Sauber aus dem Winter!“.
Hacken und Kleinschneiden
Bei jeder Nutzung bleiben Stammabschnitte, Ast- und Kronenmaterial im Wald zurück.
Durch Hacken und Kleinschneiden kommt es zur Austrocknung und es ist somit für den Buchdrucker nicht mehr möglich eine Brut fertig zu entwickeln.
Überwachung
Das frühestmögliche Erkennen des Befalls durch Bohrmehlsuche ist ausschlaggebend für den Bekämpfungserfolg.
Die Merkmale der frühen Befallsphase sind Einbohrlöcher, verharzte Bohrmehltrichter und angehäuftes Bohrmehl.
Die Suche sollte speziell auf Waldflächen mit letztjährigen Schäden, mit größerer Gefährdung durch geschwächte Bäume (Schneebruch, Randbäume) und im Umkreis von aktuell befallenen Bäumen begonnen werden.
Der Ausflug der Altkäfer zur Anlage von Geschwisterbruten kann nur verhindert werden, wenn der Befall rechtzeitig gefunden, die befallene Fichte zügig entnommen und unschädlich gemacht wird. Kronenverfärbungen, Nadelverlust und Rindenabfall sind ältere Befallskennzeichen, bei denen der Befall schon stark vorangeschritten ist. Die Altkäfer sind meist schon ausgeflogen und die Brut recht weit entwickelt. Bei diesen Befallskennzeichen sollte in näherer Umgebung nach frischem Bohrmehl gesucht werden.
Sinnvoll ist es, befallene Fichten zu markieren und in einer Karte zu dokumentieren. Dies erleichtert die Planung zur Aufarbeitung und das Wiederauffinden älterer Käfernester, da diese häufig die Ausgangspunkte für neuen Befall bilden. Die Waldbegehungen zur Bohrmehlsuche sind während der gesamten Flugzeit regelmäßig im Abstand von ein bis zwei Wochen durchzuführen.
Aktive Maßnahmen
Rechtzeitige Entnahme und Abtransport
Sind vom Borkenkäfer befallene Fichten gefunden, müssen sie möglichst rasch eingeschlagen und abtransportiert werden, um den Wiederausflug der Käfer und den Befall weiterer Bäume zu verhindern.
Liegen lassen ist keine Option!
Die Lagerung von befallenem und nicht behandeltem Holz ist verboten. Diese Verpflichtung zur Verhinderung der Ausbreitung von Forstschädlingen trifft die Waldeigentümer*innen oder die jeweiligen Inhaber*innen des Holzes.
Entrindung von befallenen Bäumen
Die händische Entrindung mittels "Rindenschäler bzw. Schöpser" oder maschinell bei der Ernte, ist eine gute Möglichkeit der Bekämpfung. Die Entrindung kann entweder im Wald, am Holzlager oder im Sägewerk erfolgen. Allerdings ist hier der Entwicklungsstand der Brut zu beachten! Sind unter der Rinde weiße Stadien (Ei, Larve, Puppe) und nur wenige Jungkäfer (hellbraune Käfer) zu finden, reicht die Entrindung aus. Finden sich neben den hellen Jungkäfern auch dunkelbraune Käfer (ausflugbereit) unter der Rinde, reicht die Entrindung allein nicht aus. Dann muss das Holz sofort aus dem Wald gebracht und auf der Säge entrindet werden.
Verbrennen
Sind die Käfer in ihrer Entwicklung zum Ausflug bereit, reicht die Entrindung alleine nicht mehr aus. Die anfallende Rinde muss dann verbrannt werden. Dabei ist die Waldbrandgefahr zu beachtet und das Feuer ist bei der Gemeinde zu melden.
Pflanzenschutzmittel
Der Einsatz von Pflanzenschutzmittel ist die letzte anzuwendende Möglichkeit im Kampf gegen den Borkenkäfer, wenn alle anderen Möglichkeiten nicht genutzt werden können. Dabei sind strenge Vorgaben zu beachten.
Im Wald dürfen nur im Pflanzenschutzmittelregister gelistete und für den Wald zugelassene Mittel verwendet werden. Für den Erwerb der Pflanzenschutzmittel ist ein Sachkundenachweis erforderlich. Beim Einsatz ist auf die Dosierung, umweltschonende Anwendung und eine gründliche Arbeitstechnik zu achten.
Fangbäume
Bei dieser Methode sollen die schwärmenden Borkenkäfer auf vorgeschlägerte und leichter zu kontrollierende Bäume (Fangbäume) gelockt und konzentriert werden.
Die Schlägerung der Fangbäume sollte 3 Wochen vor Flugbeginn bis Ende März erfolgen (in Hochlagen auch im vorangegangenen Herbst). Es sind vitale Bäume mit einem Stammdurchmesser größer 25 cm vorzulegen. Die Bäume müssen wöchentlich kontrolliert und rechtzeitig vor Ausflug der Altkäfer (3 Wochen nach Besiedelungsbeginn) abtransportiert oder bekämpfungstechnisch behandelt werden. Die Planung der Fangbaumvorlagen ist mit den Waldaufseher*innen oder den Förster*innen abzusprechen. In der Umgebung sind wiederholt Waldbegehungen durchzuführen.