Förderungen
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu folgenden Bereichen:
Förderungen Gewässerökologie
Förderung ökologischer Maßnahmen an Fließgewässern
Die Wasserrahmenrichtlinie (2003 umgesetzt im österr. Wasserrechtsgesetz) fordert, dass die Mitgliedsstaaten ihre Gewässer schützen, verbessern und sanieren, mit dem Ziel, bis 22.12.2015 (mit begründeten Ausnahmen bis 22.12.2027) einen guten Gewässerzustand bzw. das gute Potenzial zu erreichen.
Mit der Novelle zum Umweltförderungsgesetz im Sommer 2020 wurden zusätzlich € 200 Mio. UFG-Mittel für die Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen Zustandes der Gewässer bis Ende 2027 zur Verfügung gestellt. Ziel der Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen Zustandes der Gewässer ist die Reduktion von hydromorphologischen Belastungen zur Erreichung der Vorgaben des Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplans und des Wasserrechtsgesetz 1959–WRG 1959, BGBl. Nr. 215/1959 idgF.
Förderfähig sind Maßnahmen
- zur Verbesserung der Durchgängigkeit
- zur Minderung der Auswirkungen von Ausleitungen
- zur Minderung der Auswirkungen von Rückstau
- zur Minderung der Auswirkungen des Schwalls
- zur Restrukturierung morphologisch veränderter Fließgewässerstrecken
Die Förderung erfolgt in enger Zusammenarbeit zwischen dem BML - vertreten durch die Abwicklungsstelle Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC) – und den Bundesländern.
Eine Bundesförderung kann nur für Maßnahmen in Anspruch genommen werden, für welche auch Förderungen des Landes gewährt werden. Der Förderungsantrag ist mit dem dafür vorgesehenen Formular gemeinsam mit der Förderrichtlinien des Bundes angeführten Unterlagen einzureichen. Förderungsanträge sind beim örtlich zuständigen Baubezirksamt des Amtes der Tiroler Landesregierung („Einreichstelle“ im Sinne der Richtlinie) digital einzubringen.
Bundesrichtlinien:
- Förderungsrichtlinien 2024 - Gewässerökologie für Wettbewerbsteilnehmende (BML)
- Förderungsrichtlinien 2021 - Gewässerökologie für kommunale Förderungswerber (BML/idF 2022)
- Webseite Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft - Förderungen Gewässerökologie
Landesrichtlinien:
- Förderungsrichtlinien für kommunale Förderungswerber 2022 (Gemeinden, Gemeindeverbände, Wasserverbände und -genossenschaften)
- Förderungsansuchen Gewässerökologie für kommunale Förderungswerber
- Leistungsfeststellung und Mittelabberufung für kommunale Förderungswerber
- Förderungsansuchen Gewässerökologie für kommunale Förderungswerber gemäß Förderungsrichtlinie § 4 Abs. 3 (Planungsleistungen)
- Leistungsfeststellung und Mittelabberufung für kommunale Förderungswerber gemäß Förderungsrichtlinie § 4 Abs. 3 (Planungsleistungen)
- Förderungsrichtlinien für Wettbewerbsteilnehmer 2024
Fragen zur Förderungsabwicklung bei konkreten Projekten richten Sie bitte an die Abt. Wasserwirtschaft, Amt der Tiroler Landesregierung.
Ansprechpartner:
Förderungen Landwirtschaftliche Bewässerung
Förderungsrichtlinie für landwirtschaftliche Bewässerung in Tirol (2023)
Die Bewässerung landwirtschaftlicher Flächen hat in Tirol aufgrund der unterschiedlichen Niederschlagsverteilung regional eine wichtige Bedeutung. In exponierten Gebieten ist zur Sicherung der Qualität und Quantität der landwirtschaftlichen Produkte eine Bewässerung in der Vegetationszeit notwendig.
Es sollen Maßnahmen zur Sanierung und Modernisierung, zur Reaktivierung von Bewässerungsanlagen sowie die Neuerrichtungen oder Erweiterungen von Bewässerungsanlagen auf landwirtschaftlichen Flächen mit Landesmittel gefördert werden, um die landwirtschaftliche Ertragssicherung sicherzustellen.
Da die wasserwirtschaftlichen Interessen im Sinne einer nachhaltigen Wassernutzung mit den Anforderungen an eine Bewässerung landwirtschaftlicher Kulturen abzustimmen sind, werden lediglich Maßnahmen gefördert, die eine sparsame und effiziente Nutzung des vorhandenen Wasserdargebotes berücksichtigen.
Die Förderungsrichtlinie für landwirtschaftliche Bewässerung in Tirol zur Gewährung von Landesmitteln tritt mit 1. Juli 2023 in Kraft und soll vorläufig bis 31. Dezember 2029 angewendet werden.
Förderungsansuchen und Fragen zur Förderungsabwicklung bei konkreten Projekten richten Sie bitte an den Fachbereich Wasserwirtschaft des örtlich zuständigen Baubezirksamtes.
Förderungen Wasserbau
Förderungen nach dem Wasserbautenförderungsgesetz (WBFG)
Nach den Bestimmungen des Wasserbautenförderungsgesetzes (WBFG) können Bundesmittel und Landesmittel für Herstellungs-, Instandhaltungs- und Betriebsmaßnahmen zwecks
- Verbesserung des Wasserhaushaltes
- Schutz gegen Wasserverheerungen (Hochwasserschutz)
- Sicherung und Verbesserung der ökologischen Funktionsfähigkeit der Gewässer, soweit die oben genannten Ziele miterfüllt werden.
Gesetze, Richtlinien und weitere Informationen:
- Webseite Rechtsinformationssystem des Bundes - Wasserbautenförderungsgesetz (WBFG)
- Webseite Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft - Technische Richtlinien für den Wasserbau (TRL-WB 23 Wiederverlautbarung der RIWA-T 2016)
- Webseite Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft - Förderungen Hochwasserschutz
Förderungsansuchen und Fragen zur Förderungsabwicklung bei konkreten Projekten richten Sie bitte an den Fachbereich Wasserwirtschaft des örtlich zuständigen Baubezirksamtes.
Landesförderung Hochwasserschutz (FRL HWS 2022)
Mit der Landesförderung Hochwasserschutz unterstützt das Land Tirol die Gemeinden bei der Umsetzung von Vorhaben zum Schutz vor Hochwasser.
Förderungsansuchen und Fragen zur Förderungsabwicklung bei konkreten Projekten richten Sie bitte an den Fachbereich Wasserwirtschaft des örtlich zuständigen Baubezirksamtes.
Förderungen Siedlungswasserwirtschaft
Landesförderung Siedlungswasserwirtschaft (FRL SWW T 2018)
Durch die Landesförderung Siedlungswasserwirtschaft unterstützt das Land Tirol Vorhaben der kommunalen Siedlungswasserwirtschaft, das heißt Vorhaben im Bereich der kommunalen Trinkwasserversorgung und der kommunalen Abwasserentsorgung (Kanalisation und Abwasserreinigung inkl. Schlammbehandlung und Schlammverwertung), inkl. Einzelanlagen.
Richtlinien und weitere Informationen:
- Förderungsrichtlinie Siedlungswasserwirtschaft Tirol 2018
- Anh. 1: Abweichungen von gemeindespezifischen Förderungssätzen (Stand Dez. 2022)
- Anh. 2: Mindestgebühren 2024 (Stand Oktober 2023)
- Anh. 3: Gemeindespezifische Förderungssätze (Bezugsjahr 2016)
- Anh. 4: Gemeindespezifische Förderungssätze (Bezugsjahr 2017)
- Anh. 5: Gemeindespezifische Förderungssätze (Bezugsjahr 2018)
- Anh. 6: Gemeindespezifische Förderungssätze (Bezugsjahr 2019)
- Ansuchen zur Förderung von Maßnahmen der Siedlungswasserwirtschaft durch das Land Tirol (Stand April 2024)
Anpassung Mindestgebühren und gemeindespezifische Förderungssätze lt. Förderungsrichtlinie Siedlungswasserwirtschaft Tirol 2018:
- Gemeindespezifische Förderungssätze (Bezugsjahr 2020)
- Mindestgebühren für Förderungsansuchen im Jahr 2020
- Gemeindespezifische Förderungssätze (Bezugsjahr 2021)
- Mindestgebühren für Förderungsansuchen im Jahr 2021
- Gemeindespezifische Förderungssätze (Bezugsjahr 2022)
- Mindestgebühren für Förderungsansuchen im Jahr 2022
- Gemeindespezifische Förderungssätze (Bezugsjahr 2023)
- Mindestgebühren für Förderungsansuchen im Jahr 2023
- Gemeindespezifische Förderungssätze (Bezugsjahr 2024)
- Mindestgebühren für Förderungsansuchen im Jahr 2024
- Gemeindespezifische Förderungssätze (Bezugsjahr 2025)
- Mindestgebühren für Förderungsansuchen im Jahr 2025
Förderungsansuchen und Fragen zur Förderungsabwicklung bei konkreten Projekten richten Sie bitte an den Fachbereich Wasserwirtschaft des örtlich zuständigen Baubezirksamtes.
UFG-Förderung Siedlungswasserwirtschaft
Auch auf Basis des Umweltförderungsgesetzes (UFG) werden Maßnahmen der Siedlungswasserwirtschaft gefördert. Die aus diesem Titel zugesicherten Förderungsmittel werden von den FAG-Partnern gemeinsam finanziert. Der in der Förderungspraxis bisher häufig verwendete Begriff „Bundesförderung“ trifft also eigentlich nur teilweise zu.
Zum Einstieg in das Thema finden Sie hier einige allgemeine Hinweise und Erläuterungen zu den aktuellen Richtlinien.
Richtlinien und weitere Informationen:
- Förderungsrichtlinien für die kommunale Siedlungswasserwirtschaft 2022 (BML, Stand 2022)
- Novelle zur Förderungsrichtlinie (BML, 2024)
- Förderungssätze für das Jahr 2020 (BMNT, Stand 09/2019)
- Förderungssätze für das Jahr 2021 (BMLRT, Stand 09/2020)
- Förderungssätze für das Jahr 2022 (BMLRT, Stand 01/2022)
- Förderungssätze für das Jahr 2023 (BML, Stand 09/2022)
- Förderungssätze für das Jahr 2024 (BML, Stand 09/2023)
- Förderungssätze für das Jahr 2025 (BML, Stand 01/2025)
- Folien aus der Informationsveranstaltung in Innsbruck vom 24.11.2015
- Webseite Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft - Förderungen kommunale Siedlungswasserwirtschaft
- Webseite Kommunal Kredit Public Consulting - Umweltförderungen
Förderungsansuchen und Fragen zur Förderungsabwicklung bei konkreten Projekten richten Sie bitte an den Fachbereich Wasserwirtschaft des örtlich zuständigen Baubezirksamtes.
Weitere Informationen
Allgemeine Richtlinie des Landes Tirol für Förderungen aus Landesmitteln
Die Allgemeine Richtlinie des Landes Tirol für Förderungen aus Landesmitteln gilt für Landesförderungen, soweit nicht durch ein Gesetz, durch eine Verordnung oder durch eine speziellere Förderrichtlinie anderes geregelt ist.
Digitales Leitungsinformationssystem (LIS) -
Prüfservice
Für Förderungsansuchen zu digitalen Leitungsinformationssystemen, die ab dem 01.01.2016 bei einer Einreichstelle vorgelegt werden, gelten folgende Prüfkriterien:
Voraussetzung für die Förderung ist eine erfolgreiche Prüfung der Daten auf Übereinstimmung mit der gemeinsamen Schnittstellen-Spezifikation von sieben Bundesländern (inkl. Tirol) mittels des ONLINE Prüfservice auf der Webseite des Landes Oberösterreich. Die Daten sind im Rahmen der üblichen Förderungsabwicklung zu übergeben.
Die aktuellen Schnittstellenbeschreibungen finden Sie unter:
Förderungsansuchen und Fragen zur Förderungsabwicklung bei konkreten Projekten richten Sie bitte an den Fachbereich Wasserwirtschaft des örtlich zuständigen Baubezirksamtes.
Fördertransparenz
Weitere Informationen zu Förderungen und Transparenz erhalten Sie auf der Landeswebseite Förderungen und Transparenz.