Wichtige Fragen & Antworten zum Thema Hochwasserschutz
Sie haben Fragen zum Thema Hochwasserschutz? Hier finden Sie Antworten.
- Was ist ein Gefahrenzonenplan?
- Was sind die Grundlagen für einen Gefahrenzonenplan?
- Wie wird der Gefahrenzonenplan berechnet?
- Wer entscheidet, ob etwas eine Rot oder eine Gelbe Zone ist?
- Mein Haus/Baugrundstück bzw. Betrieb liegt in der Gelben Zone. Was heißt das?
- Was kann ein Betrieb in Roter Zone machen, um z.B. Gelbe Zone zu werden?
- Bleiben Rote und Gelbe Zonen dauerhaft bestehen?
- Wer erhält einen Hochwasserschutz?
- Wer beantragt, errichtet und betreibt Schutzmaßnahmen?
- Was ist ein Wasserverband und welche Vorteile bringt er?
- Was spricht gegen einen Wasserverband, der von Innsbruck bis Kufstein reicht?
- Wer finanziert den Hochwasserschutz? Wer finanziert die Schutzbauten, die ein Wasserverband beschließt?
- Was sind Retentionsräume und wozu dienen sie?
- Welche Folgen hat die Ausweisung eines Retentionsraumes für die EigentümerInnen?
- Warum können Gemeinden das Hochwasserproblem nicht unabhängig voneinander lösen?
- Kann das Hochwasserrisiko nicht durch Rückhalt in den Seitentälern oder im Oberlauf des Inn entschärft werden?
- Wie geht es jetzt weiter?
- Wenn alle Schutzmaßnahmen realisiert sind, gibt es dann absolute Sicherheit?
Was ist ein Gefahrenzonenplan?
Ein Gefahrenzonenplan stellt den Ist-Zustand der Hochwassergefährdung dar und zeigt, welche Flächen bei einem 100-jährlichen Hochwasserereignis überflutet werden. Er ist damit die Grundlage für Hochwasserschutzmaßnahmen, Raumplanung, Bauwesen und Katastrophenmanagement. Wesentliche Grundlagen für den Gefahrenzonenplan sind hydrologische Daten und ein dreidimensionales Geländemodell.
Was sind die Grundlagen für einen Gefahrenzonenplan?
Eine wesentliche Grundlage ist der für ganz Tirol verfügbare Laserscan. Zusätzlich wird das Gewässer profilweise vermessen. Aus diesen Daten wird ein dreidimensionales Geländemodell erstellt, das die Geländeoberfläche sehr präzise nachbildet. Daneben fließen Vor-Ort-Erhebungen, Messergebnisse von Pegeln und viele weitere Daten in die Hochwassermodellierung mit einem sehr aufwendigen Computermodell ein.
Wie wird der Gefahrenzonenplan berechnet?
Für die Erstellung eines Gefahrenzonenplanes sind mehrere Planungsschritte erforderlich:
- In einem digitalen Geländemodell wird das Gelände dreidimensional erfasst. Das Modell bildet die Grundlage für hydraulische Berechnungen.
- Auf Basis von Pegelauswertungen des hydrografischen Dienstes wird der hydrologische Bemessungswert ermittelt – das sogenannte HQ100.
- Mit Hilfe des Geländemodells und den hydrologischen Bemessungswerten erfolgt anschließend eine hydraulische Berechnung. Dabei werden Überflutungsflächen für mehrere Szenarien berechnet und mit dem Geländemodell verschnitten.
- Anschließend wird bewertet, ob die ermittelte Überflutungsfläche für den Hochwasserabfluss und den Hochwasserrückhalt geeignet ist.
- Im letzten Planungsschritt erfolgt die Ausweisung der Zonen auf Basis von klar definierten Kriterien. Dabei werden die Roten, Gelben und Rot-Gelben Zonen unterschieden.
Wie realitätsnah der Gefahrenzonenplan ist, hat sich u.a. in Kössen gezeigt. Im Jahr 2007 wurde dort ein Gefahrenzonenplan erstellt. Beim Hochwasser 2013, das in etwa einem 100-jährlichen Hochwasser entsprach, wurden genau jene Gebiete überflutet, die im Gefahrenzonenplan ausgewiesen wurden.
Wer entscheidet, ob etwas eine Rot oder eine Gelbe Zone ist?
Die Zoneneinteilung ergibt sich aus der Wassertiefe und der Fließgeschwindigkeit bei einer Überflutung im Falle eines 100-jährlichen Hochwassers. Bei einer Wassertiefe von mehr als 1,5 Metern und einer Fließgeschwindigkeit von mehr als zwei Metern pro Sekunde wird ein Gebiet als Rote Zone ausgewiesen. Überflutungsflächen unterhalb dieser Werte sind Gelbe Zonen.
Mein Haus/Baugrundstück bzw. Betrieb liegt in der Gelben Zone. Was heißt das?
Diese Überflutungsbereiche sind derart gefährdet, dass bei einem 100-jährlichen Hochwasser (seltenes Ereignis) Gefährdungen geringeren Ausmaßes auftreten können und Beschädigungen von Bauobjekten möglich sind. Die ständige Benützung für Siedlungs- und Verkehrszwecke ist beeinträchtigt.
Was kann ein Betrieb in Roter Zone machen, um z.B. Gelbe Zone zu werden?
Eine Rote Zone bleibt solange eine Rote Zone, bis Schutzmaßnahmen umgesetzt wurden. Bei der Umsetzung von Schutzmaßnahmen werden Rote Zonen mit Priorität behandelt. Der Betrieb kann das Land und die Gemeinden unterstützen, für die geplanten Schutzmaßnahmen Akzeptanz zu finden, damit eine rasche Umsetzung erfolgen kann. Nach Realisierung der Hochwasserschutzmaßnahmen werden die Gefahrenzonen in den Siedlungsgebieten wieder aufgehoben.
Bleiben Rote und Gelbe Zonen dauerhaft bestehen?
Nein. Nach der Umsetzung der Schutzmaßnahmen wird der Gefahrenzonenplan angepasst. Hochwassergeschützte Gebiete sind dann nicht mehr Teil der Roten oder Gelben Zone.
Wer erhält einen Hochwasserschutz?
Gemeinden, in denen bestehende Siedlungs- und Gewerbeflächen von einer Überflutung bedroht sind, können ein Schutzprojekt beantragen. Nach Realisierung des Hochwasserschutzes werden diese Gebiete aus dem Gefahrenzonenplan herausgenommen.
Wer beantragt, errichtet und betreibt Schutzmaßnahmen?
Wasserverbände oder Gemeinden, in denen bestehende Siedlungs- und Gewerbeflächen von einer Überflutung bedroht sind, können ein Schutzprojekt einreichen. Nach Realisierung des Hochwasserschutzes wird der Gefahrenzonenplan überarbeitet und die nunmehr geschützten Gebiete nicht mehr als Gefahrenzonen ausgewiesen.
Was ist ein Wasserverband und welche Vorteile bringt er?
In einem Wasserverband schließen sich mehrere Gemeinden sowie Infrastrukturträger und Kraftwerksbetreiber zusammen und erarbeiten konkrete Maßnahmen zum Hochwasserschutz. Der Verband beantragt diese Maßnahmen bei der zuständigen Behörde und ist für die Errichtung, den Betrieb und die Instandhaltung zuständig. Im Wasserverband sitzen alle Beteiligten an einem Tisch und sind am Planungsprozess beteiligt. Dabei stellen die Mitglieder einen Interessenausgleich her, Vorteile und Belastungen müssen zwischen den Gemeinden gerecht verteilt werden.
Was spricht gegen einen Wasserverband, der von Innsbruck bis Kufstein reicht?
Bei einem Wasserverband von Innsbruck bis Kufstein würde es sich um eine sehr große Institution handeln. Die lokalen und regionalen Schutzmaßnahmen können in kleineren Verbänden effektiver geplant, genehmigt und umgesetzt werden. Mehrere kleinere Wasserverbände können zeitgleich an Schutzmaßnahmen und deren Umsetzung arbeiten.
Wer finanziert den Hochwasserschutz? Wer finanziert die Schutzbauten, die ein Wasserverband beschließt?
Hochwasserschutz fällt in die Kompetenz der Gemeinden. Diese können die weitreichenden Schutzmaßnahmen aber nicht alleine finanzieren. Deshalb unterstützen vor allem das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft sowie das Land Tirol. Der konkrete Fördersatz variiert je nach Maßnahme. In Österreich muss bei der Finanzierung von Hochwasserschutzmaßnahmen zwischen den Bundesflüssen (Inn, Ziller, Lech, Drau, Isel, Gail, Brixentaler Ache) und den Interessentengewässern (alle anderen Gewässer) unterschieden werden.
Aktuell gibt es folgende Fördersätze:
Basisfördersatz bei Bundesflüssen:
85 % BMLFUW / 15 % InteressentBasisfördersatz bei Interessentengewässern:
40 % BMLFUW / 40 % Land / 20 % Interessent
Interessenten können sein: Wasserverband, Wassergenossenschaft, Gemeinden Im Falle des Unterinntals wäre der Wasserverband Bauherr und Förderwerber (Interessent).
Was sind Retentionsräume und wozu dienen sie?
Wörtlich übersetzt bedeutet Retention „Rückhalt“. Im Zusammenhang mit Hochwässern ist dabei meist der gezielte Rückhalt in Form einer Zwischenlagerung des Wassers in Retentionsräumen gemeint.
Optimierte/künstliche Retentionsräume sind bestehende Überflutungsflächen, die bei einem Hochwasser zusätzlich gezielt überflutet werden, um einen Ausgleich für technische Schutzmaßnahmen zu schaffen. Die natürliche Retention ist von der gezielten Retention zu unterscheiden.
Natürliche Überflutungsflächen, die ein wesentliches Potenzial für den Hochwasser-rückhalt aufweisen, sogenannte natürliche Retentionsflächen, sind jedenfalls zu erhalten. Retentionsräume sind dann besonders wirksam, wenn sie Hochwasserspitzen kappen und den Wasserabfluss verzögern.
Welche Folgen hat die Ausweisung eines Retentionsraumes für die EigentümerInnen?
Retentionsräume müssen für den Hochwasserschutz freigehalten werden und dürfen daher nicht bebaut werden. GrundeigentümerInnen von optimierten Retentionsräumen werden entschädigt. Zum einen gibt es eine Entschädigung dafür, dass die Flächen im Grundbuch für die Überflutung sichergestellt werden. Zum anderen sind bei einer tatsächlichen Überflutung Entschädigungen und die Rekultivierung der Fläche vorgesehen. Abgedeckt werden auch Folgekosten wie Ernteausfall, etc. An konkreten Entschädigungsmodellen wird gearbeitet.
Warum können Gemeinden das Hochwasserproblem nicht unabhängig voneinander lösen?
Da nicht jede Gemeinde über die notwendigen Retentionsräume zur Kompensation der Schutzmaßnahmen verfügt, braucht es in bestimmten Tallagen eine gemeindeübergreifende Zusammenarbeit. Nur so können Benachteiligungen für Unterlieger verhindert werden.
Kann das Hochwasserrisiko nicht durch Rückhalt in den Seitentälern oder im Oberlauf des Inn entschärft werden?
In den Seitentälern und im Oberinntal werden ebenfalls Schutzmaßnahmen umgesetzt und Retentionsräume genutzt. Diese Retentionsräume wirken vor allem auf die nahe Umgebung. Für das Unterinntal sind Rückhaltemaßnahmen in den Seitentälern oder im Oberlauf aber unzureichend. Aufgrund des großen Einzugsgebietes des Inns müssen weitere Einflussfaktoren berücksichtigt werden, z. B. die regionale Niederschlagsverteilung.
Wie geht es jetzt weiter?
Mit der Regionalstudie Unterinntal liegt ein fundiertes Maßnahmenkonzept vor. Dieses müssen die betroffenen Gemeinden nun in Wasserverbänden verfeinern, bevor die konkreten Maßnahmen fertig geplant, eingereicht und umgesetzt werden können.
Wenn alle Schutzmaßnahmen realisiert sind, gibt es dann absolute Sicherheit?
Hundertprozentige Sicherheit vor Naturgefahren kann es in einem Land wie Tirol leider nie geben. Ein Restrisiko bleibt bestehen. Es können Hochwässer auftreten, die größer sind als das 100-jährliche Hochwasser.