Außerfern-Förderung
Das sind die Ziele:
- Regionale Wirtschaft stärken
- Arbeitsplätze sichern
- Regionale Kaufkraft stärken
- Wettbewerbsnachteile ausgleichen
Für die AußerfernerInnen ist der Fernpass „die Nabelschnur zum Inntal“. Neben den direkten Anrainergemeinden in den Bezirken Imst und Reutte leiden sie besonders darunter, wenn der Verkehr entlang der B 179 staut.
Ganz grundsätzlich gilt es, die regionale Wirtschaft im Bezirk Reutte zu stärken. Das passiert mit einem eigenen Regionalwirtschaftsprogramm. Ein solches Sonderförderungsprogramm gibt es bereits. Es wird neu aufgelegt, sodass allen Haushalten ab 2026 Regionalwährungsgutscheine zur Verfügung gestellt werden können. Voraussetzung ist ein Hauptwohnsitz.
Planungsstand
Derzeit werden laufend Gespräche mit den örtlichen Wirtschaftstreibenden bzw. ihren VertreterInnen geführt. Ziel ist ein möglichst breites Angebot. Die AußerfernerInnen sollen von diesem Programm profitieren. Plan ist es weiterhin, die Regionalwährungsgutscheine gestaffelt nach Haushaltsgröße zur Verfügung zu stellen.
Das Land Tirol orientiert sich dabei an 150 Euro für Einpersonenhaushalte, 200 Euro für Zweipersonenhaushalte und 290 Euro ab drei Personenhaushalten.
Die Förderung erfolgt in Form von Regionalwährungsgutscheinen, sodass das Geld auch dort ankommt, wo die regionale Wirtschaft profitiert. 2024/2025 wird an der Ausarbeitung des Systems gearbeitet, sodass die Regionalwährungsgutscheine 2026 eingelöst werden können.
Rechtliche Einschätzung
Ist die Außerfernförderung auch rechtlich abgesichert? Ein entsprechendes Gutachten (2024) von Univ.-Prof. Dr. Thomas Müller, LL.M. liegt vor:
„Der Ausweitung des bestehenden Regionalwirtschaftsprogramms auf den gesamten Bezirk Reutte und der Aufnahme einer neuen Förderschiene in Form von Regionalwährungsgutscheinen an Haushalte stehen keine verfassungs- oder verwaltungsrechtlichen Bedenken entgegen. Insbesondere steht die geplante Förderung mit dem Gleichheitssatz im Einklang.“
Das gesamte Gutachten zum Nachlesen finden Sie hier.