Fernpass-Durchzugsmaut
Die Fernpass-Durchzugsmaut zusammengefasst:
- Ab 2028 nach Inbetriebnahme des Fernpasstunnels
- Bei Überfahrt über den Fernpass oder bei Durchfahrt durch den Fernpasstunnel
- VielfahrerInnen = ermäßigte Tarife mit Mehrfahrtenkarten
- EU-Wegekostenrichtlinie verbietet Ausnahmen
- Sichert Investitionen in Höhe von rund 500 Millionen Euro (Stand 2024)
Als teils alpine Passstraße müssen entlang der B 179 Fernpassstraße regelmäßig aufwändige Wartungsarbeiten durchgeführt werden. Zudem müssen in den kommenden Jahren umfangreiche Investitionen in die Strecke getätigt werden, um die Verbindung Außerfern-Inntal aufrechtzuerhalten – darunter etwa der Bau des Fernpasstunnels, der zweiten Tunnelröhre des Lermooser Tunnels oder Lärmschutzmaßnahmen entlang der Straße. Alleine in den kommenden 15 Jahren stehen nach heutigem Stand Kosten in Höhe von 500 Millionen Euro an. Für eine nachhaltige Finanzierung wird ab 2028 eine Fernpass-Durchzugsmaut eingeführt. Zu entrichten ist diese bei der Überfahrt über den Fernpass oder bei der Durchfahrt durch den Fernpasstunnel. Die Einnahmen werden direkt vor Ort in die Verkehrsinfrastruktur investiert.
Unabhängig davon wird im Rahmen des Fernpass-Pakets eine finanzielle Außerfern-Förderung für Haushalte mit Hauptwohnsitz im Bezirk Reutte eingeführt.
Niemand zahlt gerne Maut
Die EU-Wegekostenrichtlinie verbietet aber generelle Ausnahmen. Daher gab und gibt es bezüglich der Ausgestaltung der Mautinfrastruktur viele Gespräche mit VertreterInnen des Außerferns und des Gurgltals. Diese Gespräche werden fortgesetzt, um das Beste für die Bevölkerung herauszuholen. Der durchziehende Verkehr (Transit) macht einen sehr großen Anteil am Verkehrsaufkommen am Fernpass aus – auch dieser (z. B. UrlauberInnen) muss eine Maut entrichten. VielfahrerInnen hingegen, vor allem Menschen aus den Bezirken Reutte und Imst, erhalten stark ermäßigte Mautkarten.
Aktueller Stand Tarifmodell
Generelle Mautausnahmen sind aufgrund der Vorgaben der Europäischen Union nicht möglich. Bei der Maut-Planung werden rechtliche Möglichkeiten genutzt, um auf die Bedürfnisse der AnrainerInnen einzugehen. Rückmeldungen aus der Bevölkerung und der Wirtschaft werden bestmöglich berücksichtigt. Die Höhe des Mauttarifs kann nicht willkürlich festgesetzt werden: Sie muss in einem angemessenen Verhältnis zu den Ausgaben für Investitionen, Erhaltung und Bewirtschaftung der Strecke stehen. Das Tarifmodell am Fernpass wird an das Tarifmodell des Felbertauerns (Osttirol) angelehnt. Eine Einzelfahrt am Felbertauern kostet aktuell 14 Euro, eine Mehrfahrtenkarte für ein Jahr rund 140 Euro (Stand Mai 2024).
Mautinfrastruktur (Stand 14. Mai 2024)
Bereits zu Beginn des Fernpass-Pakets wurden die Gemeinden entlang der Fernpassstrecke zur Mitarbeit eingeladen. Insbesondere die Gemeinden Nassereith und Biberwier sind in die Umsetzung der dringend notwendigen Maßnahmen miteinbezogen. Kürzlich gab es neuerlich Abstimmungstermine. Dabei konnte festgestellt werden, dass der größte Teil der Forderungen und Anregungen aus Nassereith und Biberwier erfüllbar ist. Die beiden Gemeinden haben die Lösungsvorschläge des Landes zur weiteren Beratung entgegengenommen.
Folgende Punkte wurden von den Gemeinden Biberwier und Nassereith grundsätzlich positiv aufgenommen:
- Mautfreier Zugang zu Erholungsgebieten: Die Passhöhe bleibt für Ausflüge an den Fernstein(see) beidseitig – von Norden und Süden – mautfrei erreichbar. Das gemeindeeigene Gebiet von Nassereith bleibt von Süden aus ebenfalls ohne Maut befahrbar.
- Platzbedarf reduziert: Der Flächenverbrauch für die angedachte Mautinfrastruktur wird möglichst gering gehalten.
- Mehr Sicherheit: Errichtung einer Brücke für den FußgängerInnen- und Radverkehr über die B 179 Fernpassstraße in Biberwier.
- Ausweichverkehr vermeiden: Lösung für Forststraßen in Biberwier; Abfahrverbot für Ausweichverkehr in Nassereith bereits umgesetzt.
- Vorausschauend planen: Besprechung mit den Gemeinden im Ehrwalder Becken über Auswirkungen des in Bau befindlichen Kramertunnels bei Garmisch-Partenkirchen (Deutschland).
- Keine neue Transitroute: Das 7,5t-Fahrverbot für LKW ist seitens des Landes durch drei renommierte Rechtsgutachten abgesichert.
Weitere Fragen zur Fernpass-Durchzugsmaut?
Hier finden Sie erste Antworten auf weitere wichtige Fragen zur Bemautung der B 179 Fernpassstraße.