Newsletter 23.2.2024
Liebe Leserinnen und Leser!
Am Fernpass tut sich was, auch diese Woche: Die Tiroler Landesregierung hat wichtige Gesetzesänderungen auf den Weg gebracht, welche die Grundlage für weitere Maßnahmen des Fernpass-Pakets bilden. Außerdem haben wir wieder #Nachgefragt: Warum braucht es eigentlich zwei Mautstationen?
Welches Gesetz wird angepasst und wieso ist dieser Schritt notwendig?
Konkret wird das Tiroler Straßengesetz angepasst. Denn aufgrund der EU-Wegekostenrichtlinie ist eine Gesetzesnovelle notwendig geworden. Mit der Anpassung werden aber auch die Voraussetzung für die Umsetzung der Fernpass-Durchzugsmaut geschaffen: Es wurde festgehalten, dass es „Vielfahrerkarten“ – also günstige Tickets etwa für PendlerInnen – geben wird. Weiters wurde die gesetzliche Grundlage für die Gründung der Mautgesellschaft „Fernpassstraße GmbH“ geschaffen. Die Gesellschaft soll künftig die Bewirtschaftung der B 179 Fernpassstraße verantworten. Das bedeutet, sie kümmert sich um den Bau und die Erhaltung der Straße sowie der dahingehenden Infrastruktur und übernimmt die Verwaltung der Fernpass-Durchzugsmaut.
So funktioniert eine Gesetzesänderung
Wie bei allen zu beschließenden Gesetzen wurden auch die Änderungen des Tiroler Straßengesetzes sowie die Gründung der Mautgesellschaft zunächst von ExpertInnen vorbereitet. Anschließend wurden beide Gesetzesentwürfe verschiedensten wichtigen AkteurInnen – darunter der Tiroler Gemeindebund, die Arbeiter- und die Wirtschaftskammer aber auch das Bundesministerium für Klimaschutz – übermittelt. Sie alle können dazu eine Stellungnahme abgeben. Nach Berücksichtigung der eingelangten Stellungnahmen hat die Tiroler Landesregierung nun diese Woche einen Entwurf zur Gesetzesänderung beschlossen. Diese Änderungen werden dem Tiroler Landtag vorgelegt. Dieser diskutiert darüber und hat abschließend darüber abzustimmen.
Doch wieso braucht es die Fernpass-Durchzugsmaut überhaupt?
Die B 179 Fernpassstraße ist eine alpine Passstraße mit hohem Betriebs- und Erhaltungsaufwand sowie einem hohen Anteil an Durchzugsverkehr. Gleichzeitig ist sie die einzige direkte Anbindung des Außerferns an das Tiroler Inntal. Regelmäßig müssen aufwändige Wartungsarbeiten durchgeführt werden. Alleine in den kommenden 15 Jahren stehen demnach Kosten in Höhe von 500 Millionen Euro an: Es müssen in den nächsten Jahren umfangreiche Investitionen in die Strecke getätigt werden, um die Verbindung Außerfern-Inntal aufrechtzuerhalten – darunter etwa der Bau der zweiten Tunnelröhre des Lermooser Tunnels oder Verbesserungsmaßnahmen entlang der gesamten Straße.
Die künftigen Mauteinnahmen werden in die Infrastruktur vor Ort investiert. Die Fernpass-Durchzugsmaut wird erst mit Fertigstellung des Fernpass-Tunnels eingeführt. Das wird voraussichtlich 2028 sein.
#Nachgefragt
Immer wieder erreicht uns die Frage: Wieso werden eigentlich zwei Mautstationen errichtet. Würde nicht eine Mautstation – etwa an der deutschen Grenze – ausreichen? Wir haben nachgefragt:
Bei der Entwicklung der Fernpass-Durchzugsmaut wurde besonders darauf geachtet, dass es zu einer „fairen Bemautung“ kommt. Das bedeutet, dass der lokale und regionale Verkehr im Außerfern und in der Fernpass-Region auf und entlang der B 179 Fernpassstraße sowie der „kleine Grenzverkehr“ wie bisher laufen kann. Hier wird es also auch künftig keine Bemautung geben. Um dies sicherzustellen, sind die geplanten beiden Mautstationen möglichst nahe am Fernpass geplant. Damit ist gewährleistet, dass die B 179 auf den Zulaufstrecken zum Fernpass weiterhin ohne Entrichtung einer Maut befahren werden können.
Die zwei Mautstationen braucht es vor allem, um die erforderliche Leistungsfähigkeit und damit den möglichst ungestörten Verkehrsfluss zu gewährleisten – es sollen keine neuen Staupunkte entstehen. Auch aus Sicht des Landschaftsschutzes sind zwei kleinere Mautstationen mit der Naturlandschaft der Fernpass-Region wesentlich verträglicher als eine große Mautstation.
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Hier finden Sie alle Newsletter zum Nachlesen. Weitere Informationen zum Fernpass und dem Fernpass-Paket finden Sie zudem unter www.tirol.gv.at/fernpass.