Newsletter 9.2.2024
Liebe Leserinnen und Leser!
Außerfern-Förderung. Schon davon gehört?
Der Fernpasstunnel und die Fernpass-Durchzugsmaut sind in aller Munde. Nach wie vor gehen neben Pro & Contra zahlreichen konstruktive Anregungen beim Land Tirol ein, die sich mit vielen neuralgischen Stellen entlang der B 179 Fernpassstraße auseinandersetzen. Und das ist gut so. Denn das Fernpass-Paket reicht von der Staatsgrenze bei Vils bis nach Nassereith. Seien es neue Lärmschutzwände, Über- und Unterführungen für FußgängerInnen, Abfahrverbote oder auch neue Tunnels – entlang der B 179 Fernpassstraße tut sich an vielen Stellen etwas, damit die Anbindung der Außerfernerinnen und Außerferner an das Inntal langfristig verlässlich ausgestaltet werden kann.
Für das Außerfern gibt‘s jedoch ab 2026 bereits viel mehr!
… nämlich rund 200 Euro für jeden Haushalt im Bezirk Reutte mit Hauptwohnsitz – gestaffelt nach Personen im Haushalt. Das heißt: Unabhängig der Maßnahmen für die sichere Anbindung stärkt das Land Tirol mit der Außerfern-Förderung die regionale Wirtschaft. Die rund 200 Euro gibt’s in Form von Regionalwährungsgutscheinen und können vor Ort dann eingelöst werden. Damit erhöht sich auch die regionale Kaufkraft.
Fragen? Hier die wichtigsten Infos auf einen Blick:
Wie funktioniert die Außerfern-Förderung genau?
Alle Haushalte mit Hauptwohnsitz im Bezirk Reutte erhalten Regionalwährungsgutscheine. Diese können bei allen teilnehmenden Betrieben und Einrichtungen im Bezirk eingelöst werden. Eine Übersicht und weitere Informationen folgen zeitgerecht.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Höhe der Förderung wird gestaffelt nach der Haushaltsgröße. Dies wird voraussichtlich wie folgt aussehen:
- Ein-Personen-Haushalt | rund 150 Euro
- Zwei-Personen-Haushalt | rund 200 Euro
- Mehrpersonen-Haushalt | rund 290 Euro
Ab wann wird die Außerfern-Förderung ausbezahlt?
Aktuell wird gemeinsam mit der regionalen Wirtschaft und den Gemeinden an der Umsetzung der Außerfern-Förderung gearbeitet. Voraussichtlich können die Regionalwährungsgutscheine ab 2026 eingelöst werden.
Wird die Außerfern-Förderung nur für ein Jahr ausbezahlt oder längerfristig?
Das Regionalwirtschaftsprogramm – also die Grundlage der Außerfern-Förderung – ist langfristig vorgesehen.
Wie bekomme ich die Außerfern-Förderung? Muss ich um diese ansuchen?
Die Außerfern-Förderung steht allen Haushalten mit Hauptwohnsitz im Bezirk Reutte zu. Es folgen zeitgerecht Informationen zur konkreten Abwicklung.
Bekommen auch Personen mit Neben-, Zweit- und Freizeitwohnsitz die Außerfern-Förderung?
Nein. Nur wer einen Hauptwohnsitz im Bezirk Reutte hat, erhält die Außerfern-Förderung in Form von Regionalwährungsgutscheinen.
Steht die Außerfern-Förderung im Widerspruch zum Gleichbehandlungsgrundsatz der Europäischen Union?
Die Außerfern-Förderung ist mit dem Unions-Recht vereinbar. Zum einen wird sie allen Haushalten mit Hauptwohnsitz im Bezirk gewährt, zum anderen steht die Förderung in keinem Zusammenhang mit der Fernpass-Durchzugsmaut, da sie unabhängig davon gewährt wird – ob geförderte Personen die Maut bezahlen oder nicht. Eine solche Einschätzung gibt auch EU-Rechtsexperte Walter Obwexer. Zu finden ist diese hier.
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Hier finden Sie alle Newsletter zum Nachlesen. Weitere Informationen zum Fernpass und dem Fernpass-Paket finden Sie zudem unter www.tirol.gv.at/fernpass.