Maßnahmenbündel
Die verkehrstechnischen Herausforderungen beginnen bereits nördlich und südlich des Fernpasses – sowohl entlang der B 179 Fernpassstraße als auch entlang der B 189 Mieminger Straße. Das hohe Verkehrsaufkommen führt immer wieder zu Problemen. Davon betroffen sind die Bevölkerung, Einsatzorganisationen und die Wirtschaft.
Der Verkehr wird nicht verschwinden. Umso wichtiger ist es, die Bevölkerung entlang der B 179 Fernpassstraße bzw. der B 189 Mieminger Straße so gut wie möglich zu entlasten sowie die Verkehrs- und Versorgungssicherheit innerhalb der Ortschaften aufrechtzuerhalten. Gleichzeitig liegt ein Fokus auf dem öffentlichen Verkehr, der weiter ausgebaut werden soll.
Neben Tunnels beinhaltet das Fernpass-Paket daher viele weitere Maßnahmen entlang der B 179 und B 189 – von Abfahrverboten über Unterführungen bis hin zu Lärmschutzwänden. Zudem bleibt das 7,5t-Fahrverbot für LKW entlang der B 179 Fernpassstraße weiter bestehen. Gleichzeitig wird der Bund zum Bau eines Fernpassbahntunnels aufgerufen – der öffentliche Verkehr wird zusätzlich ausgebaut.
Im Folgenden finden Sie einen Überblick über weitere Maßnahmen des Fernpass-Pakets:
Dosierung und Fahrverbote
Um Staus auf den Hauptverkehrsrouten auszuweichen, zeigen Navigationsgeräte oftmals kleine Gemeindestraßen oder Ortsdurchfahrten als potenziell schnellere Ausweichmöglichkeiten an. Die Folge davon sind verstopfte Straßen in und rund um Ortschaften. Mit Fahrverboten wird dies verhindert. Dosierampeln und dynamische Anzeigetafeln sorgen zudem dafür, dass der Verkehr entlang der Hauptrouten flüssiger bleibt. Das entlastet nicht nur die AnrainerInnen, sondern trägt auch dazu bei, dass etwa Einsatzfahrzeuge weiterhin schnell ausrücken können.
Fahrverbote
Durch Fahrverbote werden Ortschaften vor dem Ausweichverkehr geschützt und die Straßen werden für die heimische Bevölkerung bzw. die Verkehrs- und Versorgungssicherheit bestmöglich freigehalten. Seitdem sie in Kraft sind, haben die betroffenen Ortschaften an verkehrsstarken Tagen einen guten Schutz. Im Zuge des Fernpass-Pakets ist seit 9. Mai 2024 auch in Heiterwang im Bezirk Reutte und in Nassereith im Bezirk Imst ein solches Fahrverbot in Kraft.
Die Fahrverbote für den Ausweichverkehr sind absolut wesentlich. Alleine in den Bezirken Imst und Reutte wurden 2024 rund 113.000 Fahrzeuge zurückgewiesen.
Mehr Informationen zu den Fahrverboten in ganz Tirol finden sich hier.

Dosieranlagen
Eine Dosierampel ist im Grunde wie eine „normale“ Ampel: Bei grün darf man fahren, bei Rot muss man warten. Eine Dosierampel regelt jedoch nicht eine Kreuzung oder eine Fußgängerüberquerung, sondern wird eingesetzt, um den Verkehr flüssig zu halten. Konkret sorgt die Dosierampel dafür, dass nur eine bestimmte Anzahl an Fahrzeugen pro Stunde einen Straßenabschnitt nutzen und darauffolgende Bereiche vor einem „kein Durchkommen“ geschützt werden. Damit wird der Verkehr auch bei hohem Verkehrsaufkommen flüssiger und somit die Belastung für AnrainerInnen reduziert.
Dort, wo es möglich ist, gibt es bereits Dosierungen. Bei Reutte Süd orientiert man sich z. B. an 1.000 KFZ pro Stunde, da ab diesem Verkehrsaufkommen Staus verstärkt entstehen können. Dosiert wird an Freitagen, Samstagen, Sonn- und Feiertagen. Das Ziel: Einen größeren Puffer zwischen Reutte und Lermoos zu schaffen, um das Risiko für Verkehrsstörungen zu minimieren und Mobilität in der Region zu gewährleisten.
Aktuell werden im Zuge vom Fernpass-Paket die bestehenden Dosieranlagen evaluiert und auf ihr Optimierungspotenzial geprüft. Bei Vils gibt es bereits eine Dosierung. Im Sommer 2024 hat zudem ine neue Dosierampel im Ortsteil Schanz im Gemeindegebiet von Ehrwald bei der Lkw-Kontrollstelle an der B 187 Ehrwalder Straße den Probebetrieb aufgenommen.
Dosierampeln, Abfahrverbote und Anzeigetafeln in der Übersicht
- Dosierampel Vils (2017)
- Abfahrverbot Anschlussstelle Vils Richtung Pinswang und Musau (2019)
- Dynamische Anzeigetafel Kontrollstelle Musau (2018)
- Abfahrverbot Reutte Nord (2019)
- Dynamische Anzeigetafel Parkplatz Urisee (2018)
- Dosieranlage Reutte Süd (2017)
- Dynamische Anzeigetafel Reutte Süd (2018)
- Abfahrverbot Heiterwang (2024)
- Optimierung Blockabfertigung Dosierampel Lermoos Nord (2021)
- Dosieranlage Ehrwald/Schanz (Pilotprojekt seit Sommer 2024)
- Dynamische Anzeigetafel Ehrwald/Viadukt (2018)
- Dynamische Anzeigetafel Biberwier (2018)
- Dynamische Anzeigetafel Weißenseekreuzung (2018)
- Dynamische Anzeigetafel Anschluss Weißensee (in Vorbereitung)
- Dynamische Anzeigetafel Kettenanlegeplatz Nassereith (2018)
- Abfahrverbot Nassereith (2024)
- Geschwindigkeitsbeschränkung Fronhausen (in Vorbereitung)
- Dynamische Anzeigetafel Krebsbach (2018)
- Dynamische Anzeigetafeln Imst Arzill und Imst Nord (2018)
- Dynamische Anzeigetafel Ötztalstraße (2018)
Neu: Maßnahmen Musau
- Fahrverbot in Richtung Norden: für den Ausweichverkehr in Richtung Norden.
- Bessere Kontrollen: Die Kontrollen des bestehenden Fahrverbots in Richtung Süden werden intensiviert. Dazu wird eine Kontrollstelle nördlich von Musau adaptiert.
- Optimierte Beschilderung: Neue Hinweistafeln, insbesondere am Kreisverkehr Wiesbichl bei Pflach, sollen sicherstellen, dass der Verkehr auf der Hauptverkehrsroute B 179 Fernpassstraße bleibt. Auch die Beschilderung vor dem Gemeindegebiet von Musau wird verbessert.
- Geschwindigkeitsreduktionen: Vor dem Ortsgebiet von Roßschläg wird für mehr Sicherheit und weniger Lärm eine Geschwindigkeitsbeschränkung geprüft.
Bauliche Maßnahmen
In der Vergangenheit hat das Land Tirol bereits eine Reihe von Lärmschutzprojeketen, Umfahrungen und Unterführungen umgesetzt. Sie alle tragen dazu bei, die Bevölkerung vor Ort zu entlasten. Zahlreiche weitere Projekte sind aktuell in Planung oder werden geprüft. Das Land Tirol will vorliegende Varianten und Lösungsvorschläge gemeinsam mit den Partnern vor Ort umsetzen.
Unterführungen/Fuß- und Radwege
- FußgängerInnen- und Radbrücke Biberwier (in Vorbereitung)
- Unterführung Fernsteinsee (in Vorbereitung)
- Geh- und Radwegunterführung Mooswaldsiedlung/Obsteig (Umsetzung 2025)
- Fußgängerbedarfsampel Tarrenz (2024)
- Unterführung Walchenbach/Tarrenz (2017)
Bauliche Maßnahmen
- Kontrollstelle Musau (2005)
- Umfahrung Reutte (1980)
- Lärmschutz Breitenwang (2009)
- Lärmschutz Reutte Süd (Neumühle/Lähn) (2018)
- Umbau Ewigkeitskurve/Anschlussstelle Reutte Süd (2013)
- Situation Katzenberg/Anschlussstelle Ehrenberg (in Vorbereitung)
- Umfahrung Heiterwang (2010)
- Adaptierung Auffahrt Almkopf, Bichlbach (in Vorbereitung)
- Umfahrung Bichlbach (1968)
- Lärmschutz Bichlbach (1999) und Verlängerung Bichlbach Ost (2016)
- Beseitigung Linksabbieger Anschlussstelle Bichlbach (in Vorbereitung)
- Erneuerung Lärmschutz Wengle (2014) und Lückenschluss Wengle-Lähn (2022)
- Beseitigung Linksabbieger Lermoos/Lähn (in Vorbereitung)
- Lärmschutz Lermoos & Lermoos Nord (1997 & 1999)
- Umfahrung Nassereith (1994)
- Rückbau Ortsdurchfahrt Obsteig (2024)
- Geschwindigkeitsanzeigetafel Obsteig (2025)
- Lärmschutz Mötz/Oberfeld (2024)
- Situation Kreisverkehr Imst “Auf Arzill” (in Vorbereitung)
- Sicherheitsausbau Nassereith-Tarrenz (2022)
Keine neue Transitroute: 7,5-Tonnen-Fahrverbot für LKW hält
Zu einem Kapazitätsausbau am Fernpass kommt es nicht. Auch mit Maßnahmen entlang der B 179 bzw. der B 189 wird der Fernpass nicht zu einer neuen bzw. erweiterten Transitroute für den Güterverkehr. Der Fernpass-Paket inkl. den Tunnelprojekten und das 7,5-Tonnen-Fahrverbot für LKW am Fernpass sind miteinander vereinbar. Das haben mehrere Rechtsgutachten und ein verkehrstechnisches Gutachten bestätigt. Das heißt: Auch nach Umsetzung des Fernpass-Pakets gilt für LKW über 7,5 Tonnen – mit Ausnahme Ziel- und Quellverkehr – ein Fahrverbot.
Bereits im Jahr 1978 hat Tirols Politik entschieden, diese Nord-Süd-Verbindung nicht zu einer zweiten internationalen Transitroute neben der Inntal-Brenner-Achse auszubauen und sich auf einen grundsätzlich zweistreifigen Querschnitt zu beschränken. So wurde bis heute der immer wieder geforderte Ausbau der B 179 Fernpassstraße nicht verfolgt, um die Attraktivität dieser Straßenverbindung nicht mit erhöhten Leistungsfähigkeiten zu steigern. Das Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen wurde im Zusammenhang mit den hohen Zuwachsraten beim LKW-Verkehr auf der Fernpassroute nach dem Ausbau der A 7 in Deutschland erforderlich und ist Ausdruck dieser verkehrspolitischen Grundhaltung. Das 7,5t-Fahrverbot bleibt, die Straße wird verlässlicher, aber nicht attraktiver.
Warum ist dieses Fahrverbot so wichtig?
LKW mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen dürfen den Fernpass nicht befahren. Das Fahrverbot gilt von Nassereith (Kilometer 0,00) bis nach Vils (Kilometer 47,957). Ziel- und Quellverkehre sind davon ausgenommen. Würde es dieses Fahrverbot nicht geben, könnten auch Transit-LKW über 7,5 Tonnen den Fernpass befahren. Das würde neuen Verkehr anziehen und eine neue Transitroute für den LKW-Güterverkehr schaffen.
Die Aufrechterhaltung des 7,5t- Fahrverbots wurde von mehreren unabhängig voneinander erstellten Rechtsgutachten und einem verkehrstechnischen Gutachten bestätigt.
- Verkehrstechnisches Gutachten von Büro für Verkehrs- und Raumplanung „Fahrverbot für LKW über 7,5 To HGG“
- Rechtsgutachten von Universitätsprofessor Arno Kahl, Institut für Öffentliches Recht, Staats- und Veraltungslehre an der Universität Innsbruck
- Rechtsgutachten von Universitätsprofessor Thomas Müller, Fachbereich Öffentliches Recht an der der Universität Salzburg
- Stellungnahme von Universitätsprofessor Walter Obwexer, Institut für Europarecht und Völkerrecht an der Universität Innsbruck
(Hinweis: Das verkehrstechnische Gutachten stammt aus dem Jahr 2025. Die Rechtsgutachten stammen aus den Jahren 2018, 2014 und 2019. Sie haben nach wie vor Gültigkeit. Es gab keine Veränderung an den Voraussetzungen und der rechtlichen Situation.)
Kontrolliert wird das 7,5t-Fahrverbot von der Exekutive. Die Standorte für die Schwerverkehrskontrollen sind die Kontrollstelle Musau und der Kontrollplatz Nassereith. 2024 wurden von der Exekutive in Summe rund 3.500 Einsatz-/ Kontrollstunden im Schwerverkehrsbereich entlang der Fernpassroute geleistet. Das entspricht umgerechnet täglich rund neun bis 13 Einsatzstunden. Dabei wurden über 1.000 Anzeigen wegen Verstößen gegen das Fahrverbot ausgestellt und LKW-LenkerInnen zum Umkehren gezwungen – damit über 30 Prozent mehr als noch 2023.
Das Fahrverbot am Fernpass ist bereits jetzt so streng wie möglich ausgelegt. Ein noch strengeres Fahrverbot würde die heimischen Unternehmen und damit auch die Bevölkerung massiv betreffen.
Fernpass-Strategie
Die Fernpass-Strategie aus dem Jahr 2016 hat zahlreiche Maßnahmen hervorgebracht, die Gemeinden im Außerfern haben weitere Lösungsvorschläge eingebracht. Konkret wird beispielsweise ein neues Abfahrverbot bei Heiterwang eingeführt.
Einen Überblick über die Maßnahmen im Rahmen der Fernpass-Strategie findet sich hier:
Bahntunnel Fernpass
Neben den umfangreichen Adaptierungen entlang der B 179 Fernpassstraße beinhaltete das Fernpass-Paket zudem die Forderung nach dem Bau eines Fernpassbahntunnels, sprich einer Eisenbahnverbindung vom Außerfern in das Inntal. Umgesetzt werden muss ein solcher Bahntunnel von der Bundesregierung und den ÖBB.
Im Auftrag des Tiroler Landtages wurde gemeinsam mit den ÖBB eine Machbarkeitsstudie sowie eine Studie zum möglichen Fahrgastpotenzial der Fernpassbahn erstellt. Es wurden sieben Varianten mit geschätzten Kosten zwischen 1,5 und 2,4 Milliarden Euro (Preisbasis 2019) untersucht. Beide Studien sind hier abrufbar.
Zusätzlich wurden Gespräche mit dem Bund begonnen, die weiteren Planungen für die Fernpassbahn in das Ausbauprogramm aufzunehmen und im Zielnetz 2040 zu verankern, um so einen weiteren Planungshorizont sicherzustellen. Für die weiteren Planungsschritte und die Finanzierung ist der Bund zuständig.
Gleichzeitig ist ein Bahnsystem wie ein Herz mit Aorta – es funktioniert nur dann, wenn die entsprechenden Zulaufstrecken auch funktionieren. Ein großer Teil der Strecke ins Außerfern befindet sich in Bayern und fällt daher in die Zuständigkeit von Bayern bzw. Deutschland.
Klar ist jedoch: Für die akuten Probleme entlang der Fernpass-Route sowie der Aufrechterhaltung der Anbindung des Außerfern an das Inntal stellt die Fernpassbahn keine rasche Lösung dar. Auch mit der Planung der Fernpassbahn müssen die restlichen „Puzzle-Stücke“ der Fernpass-Strategie umgesetzt werden.
„ÖFFIsive“ im Außerfern
Ein wichtiger Baustein des Fernpass-Pakets ist der Ausbau des öffentlichen Verkehrs: Bereits Ende 2023 wurde das öffentliche Verkehrsangebot in der Tiroler Zugspitzarena verdoppelt. Mehr als 230.000 Bus-Kilometer werden in der Region rund um Ehrwald, Biberwier und Lermoos seither zusätzlich angeboten. Seit Anfang Mai 2024 gibt es eine neue Abendverbindung auf der Regiobuslinie 160X zwischen Reutte und Innsbruck an Sonn- und Feiertagen, von der insbesondere junge Menschen aus dem Außerfern profitieren. Seit Dezember 2024 starten zudem von Montag bis Freitag vier zusätzliche Direktbusse (160X) und somit werden acht Verbindungen pro Tag ganz ohne Umstieg und in unter zwei Stunden Fahrzeit angeboten.
Der RegioFlink als „Öffi auf Abruf“ erfreut sich im gesamten Reuttener Talkessel großer Beliebtheit und wurde im ersten Halbjahr nach Einführung bereits mehr als 11.000 Mal gebucht. Der Ausbau und die Optimierung des öffentlichen Verkehrs – die bessere Anbindung an den Zentralraum wie auch die Vor-Ort-Mobilität – werden von der Tiroler Landesregierung weiter vorangetrieben.
Auch die aktuelle Zuganbindung des Außerferns wird verbessert: Ab Ende 2027 wird ein Stundentakt-Zug zwischen Garmisch-Partenkirchen und Pfronten-Steinach (Allgäu) fahren. Und für alle FrühaufsteherInnen oder NachtschwärmerInnen gibt’s mehr Verbindungen zu Tagesrandzeiten.
Weitere Fragen zum Fernpass-Paket?
Hier finden Sie erste Antworten auf weitere Fragen zum Fernpass-Paket.