Bauwerksprüfung
Das Sachgebiet Brücken- und Tunnelbau des Landes ist gemeinsam mit den Baubezirksämtern für
die routinemäßige Prüfung und Kontrolle von Bauwerken nach RVS-Prüfvorschriften zuständig für:
- beinahe 2000 Brückenobjekten
- von rund 150 Galerien mit einer Länge von rund 34km
- von mehr als 30 Tunnel mit einer Länge von rund 14km sowie
- für eine Vielzahl an geankerten und nicht geankerten Stützbauwerken ab einer Höhe von 1,5m
Über die routinemäßigen Objektsprüfungen hinausgehend werden vom SG Brücken- und Tunnelbau Übernahmeprüfungen von Neubauobjekten sowie deren Abnahmeprüfungen vor Ablauf der Gewährleistung (in der Regel 5 Jahre) durchgeführt.
Brückenprüfung
Prüfabstände:
- Brückenhauptprüfung alle 6 Jahre
- Brückenkontrolle alle 2 Jahre
- laufende Überwachungen mind. alle 4 Monate
- bei Bedarf Sonderprüfungen, Meßprogramme usw.
Galerie- und Tunnelprüfung
Prüfabstände:
a) Galerie und Tunnel in offener Bauweise
- Hauptprüfung alle 6 Jahre
- Kontrolle alle 2 Jahre
- laufende Überwachungen mindestens alle 4 Monate
- Sonderprüfungen, Messprogramme usw. im Bedarf
b) Tunnel mit bergmännischem Vortrieb
- Hauptprüfung alle 10 Jahre
- Kontrolle alle 2 Jahre
- laufende Überwachungen mindestens alle 4 Monate
- Sonderprüfungen, Messprogramme usw. im Bedarf
Prüfung (nicht) geankerter Stützbauwerke
Prüfabstände:
- Hauptprüfung alle 12 Jahre (nicht geankert) bzw. 6 Jahre (geankert)
- Kontrolle alle 3 Jahre
- laufende Überwachung mindestens einmal im Jahr
- Sonderprüfungen, Messprogramme usw. im Bedarfsfall
Gerätepark für die Prüfbereiche
- Brückeninspektionsgerät (LKW MAN mit Aufbau Fa. Moog)
- kombiniertes Sonderfahrzeug (LKW MAN)
- Untersichtsgerät für die Galerie- und Tunnelprüfung
- Kranaufbau mit Messeinrichtung für Sohlsondierung
- Einsatzfahrzeug (VW-Bus)
- persönliche Schutzausrüstung
- einfache Werkzeuge, Leiter usw.
- Resistograph für Bohrwiderstandsmessungen bei Siloprüfungen