Förderungen für Mobilitätsprojekte
Das Land Tirol unterstützt mit einem umfassenden Förderprogramm Gemeinden, Schulen und gemeinnützige Vereine bei der Planung und Umsetzung von Mobilitätsprojekten. Seit dem 1. Jänner 2022 gelten die neuen Förderrichtlinien für das Tiroler Mobilitätsprogramm 2022-2030.
Im Bericht über das Mobilitätsprogramm 2013-2020 können Sie sich zudem über die zahlreichen, bereits umgesetzten Initiativen und Projekte der vergangenen Periode informieren.
Förderungen auf Landesebene
Wer wird gefördert?
Sowohl Tiroler Gemeinden als auch Gemeindeverbände, Gemeindekooperationen oder juristische Personen mit Gemeindebeteiligung, aber auch Schulen, Bildungseinrichtungen und gemeinnützige Vereine können eine Förderung beantragen.
Was wird gefördert?
Gefördert werden unter anderem Verkehrskonzepte, E-Carsharing-Fahrzeuge und E-Ladestellen, der Mobilitäts-Check, die Errichtung von Abstellanlagen für den Radverkehr sowie Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung. Nähere Informationen bzgl. Förderungen entnehmen Sie bitte unserem Infofalter bzw. den Förderrichtlinien.
- Infoblatt für die Beleuchtung von Haltestellen und Unterführungen
- Infoblatt für die Förderung von (E-)Transportfahrrädern
- Infoblatt für die Förderung von Radzählstellen
- Infoblatt für die Förderung von öffentlichen Radverleihsystemen für den Alltagsradverkehr
- Infoblatt für die Förderung von E-Carsharing und E-Ladestellen
Erhöhter Fördersatz mit Mobilitäts-Check
Gemeinden, die einen Mobilitäts-Check durchführen, können einen erhöhten Fördersatz beziehen. Der Mobilitäts-Check ist eine standardisierte Erhebung der kommunalen Verkehrssituation durch Expert:innen. Durch die Teilnahme am Mobilitäts-Check nehmen Gemeinden auch an der Auszeichnungsveranstaltung bei den Tiroler Mobilitätssternen teil. Der Mobilitätscheck wird mit 50% gefördert. Für Informationen zum Mobilitätscheck für Gemeinden gibt Ihnen das Team von Energie Tirol - die Kompetenz für Wasser und Energie Auskunft.
Förderansuchen
Um eine Förderung zu erhalten, bedarf es eines Ansuchens in schriftlicher Form. Eine Kontaktaufnahme mit dem Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Mobilitätplanung, soll vor der Umsetzung des Vorhabens erfolgen:
Folgende Unterlagen müssen im schriftlichen Ansuchen enthalten sein:
- Beschreibung des Vorhabens
- Kostenaufstellung (wenn vorhanden mit Angeboten)
- Angabe von Förderansuchen bei anderen Fördergeber:innen
Beim Ansuchen auf Auszahlung sind anzugeben:
- Nachweis über Umsetzung der Maßnahmen (in Form von Berichten, Fotos etc.)
- Kontodetails der Gemeinde (muss im Email angeführt sein) samt Zahlungsnachweis
- Rechnungen
Förderungen auf Bundesebene
Neben Förderungen vom Land können Gemeinden auch Förderbeiträge vom Bund beziehen. Im Rahmen des Förderprogramms "klimaaktiv mobil" unterstützt das BMK die Gemeinden sowohl bei der Planung als auch bei der Umsetzung von klimafreundlichen Mobilitätsprojekten.