- Nach Lokalaugenschein folgt nun Maßnahmenpaket
- Rückreiseverkehr im Fokus: Fahrverbot für Ausweichverkehr Richtung Norden wird geprüft
- Gezielte Kontrollen des bestehenden Fahrverbots in Richtung Süden
- Geschwindigkeitsbeschränkungen und neue Beschilderung ergänzen die Entlastungsmaßnahmen
Im Jahr 2023 passierten durchschnittlich über 17.000 Fahrzeuge die Zählstelle auf der B 179 Fernpassstraße bei Vils – an Spitzentagen sogar mehr als 32.000 Fahrzeuge. Bei Stau oder stockendem Verkehr auf der B 179 versuchen viele VerkehrsteilnehmerInnen diesem auszuweichen – und zwar über umliegende Ortschaften und Gemeindestraßen. „Das ist eine enorme Belastung für die Anrainerinnen und Anrainer, weshalb es bereits Fahrverbote für den Ausweichverkehr für den Raum Pinswang und Musau gibt. Bei Letzteren gibt es noch Optimierungspotenzial, wie mir Anrainerinnen und Anrainer aus Musau kürzlich bei einem gemeinsamen Termin im Landhaus berichteten. Es gibt nun weitere Schrauben an denen wir für ein Mehr an Entlastung vor Ort drehen können und die setzen wir zeitnah um“, betont der für Verkehrssicherheit zuständige Landesrat René Zumtobel. „Die Erfahrungsberichte und Beobachtungen aus dem Alltag bzw. der Austausch mit Betroffenen ist eine wichtige Basis für treffsichere Maßnahmen. Unser Ziel ist es, sie bestmöglich vom Durchzugs- und Ausweichverkehr zu entlasten. Deshalb habe ich veranlasst, dass nach dem erfolgten Lokalaugenschein mit den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Expertinnen und Experten der Behörde und der Polizei nun ein Maßnahmenpaket für die Gemeinde Musau ausgearbeitet wird“, betont der Landesrat.
Konkret geht es um die Einführung eines temporären Fahrverbotes für den Ausweichverkehr zusätzlich in Richtung Norden, verstärkte Kontrollen des Fahrverbots in Richtung Süden, zusätzliche Geschwindigkeitsbeschränkungen und eine Optimierung der Beschilderung:
- Temporäres Fahrverbot in Fahrtrichtung Norden: Bereits jetzt besteht ein temporäres Fahrverbot (ausgenommen Anrainerverkehr in den Talkessel Reutte, Lechtal und Tannheimertal) für die L 69 Reuttener Straße in Fahrtrichtung Süden. Dieses tritt ab dem 21. Dezember 2024 für die Wintersaison in Kraft. Zusätzlich wird nun ein weiteres temporäres Fahrverbot in Fahrtrichtung Norden geprüft, sodass zukünftig auch der immer weiter zunehmende Rückreiseverkehr aktiv mitberücksichtigt wird.
- Gezielte Verkehrs- bzw. Fahrverbotskontrollen: Um das bestehende Fahrverbot in Fahrtrichtung Süden noch effektiver zu kontrollieren, soll dieses vermehrt durch Straßenaufsichtsorgane kontrolliert werden – und dies bereits nördlich vor der Gemeinde Musau. Dafür soll auch eine eigens errichtete Kontrollstelle örtlich adaptiert werden. Bislang wurde dort auf die Fahrverbote mittels digitaler Anzeige auf einer mobilen Einrichtung hingewiesen.
- Zusätzliche Geschwindigkeitsbeschränkungen: Noch vor dem Ortsgebiet von Roßschläg (von Pflach kommend) soll die maximal erlaubte Geschwindigkeit (aktuell 100 km/h) deutlich gedrosselt werden. Damit wird der Verkehr bereits vor dem Gemeindegebiet von Musau verlangsamt, der Lärm verringert und die Verkehrssicherheit erhöht.
- Optimierung der Beschilderung: Mit einer Optimierung der Beschilderung soll der Durchzugsverkehr auf der Hauptverkehrsroute B 179 Fernpassstraße gehalten bzw. auf diese gelenkt werden. Mithilfe einer zusätzlichen Hinweistafel am Kreisverkehr Wiesbichl bei Pflach soll darauf hingewiesen werden, dass die Autobahn A7 bereits hier über die B 179 Fernpassstraße erreichbar ist.
„Ein großes Problem stellen nach wie vor die Navigationsgeräte dar. Diese verweisen bei Stau oftmals – auch trotz geltender Fahrverbote – auf eine Ausweichroute durch die Ortschaften hin. Die ortsunkundigen Verkehrsteilnehmenden verlassen sich oft blind darauf. Jetzt geht es darum in einem bundesweit gültigen Gesetz die Navigationsdienstleister rechtlich zu verpflichten, diese Fahrverbote am niederrangigen Straßennetz in ihren Systemen auch verpflichtend anzuzeigen“, stellt Landesrat Zumtobel abschließend klar.