Fahrverbote auf niederrangigem Straßennetz

LH Platter und LHStvin Felipe: „Auch heuer setzen wir umfassende Maßnahmen gegen massiven Ausweichverkehr“

  • Maßnahmen in den Bezirken Innsbruck-Stadt, Innsbruck-Land, Kufstein und Reutte
  • Sicherstellung der Verkehrs- und Versorgungssicherheit in den Ortschaften
  • Ziel-, Quell- und AnrainerInnenverkehr sind von den Fahrverboten ausgenommen
  • Landesregierung finanziert beeidete Straßenaufsichtsorgane zur Kontrolle der Fahrverbote mit 100.000 Euro

Mit Beginn der Sommerreisezeit gelten an Wochenenden wieder Fahrverbote auf mehreren Landesstraßen und dem niederrangigen Straßennetz in den Bezirken Innsbruck-Stadt, Innsbruck-Land, Kufstein und Reutte. „Nach den Sommersaisonen 2020 und 2021, die jeweils von der Corona-Pandemie geprägt waren, nimmt der Durchreiseverkehr in Tirol an den Wochenenden wieder merklich zu. Mit den Fahrverboten und Dosierampeln werden wir – wie auch schon in der Winterreisezeit – dem massiven Ausweichverkehr durch Ortschaften entgegenwirken. Nach eingehender Prüfung und Evaluierung der bisherigen Erfahrungswerte sowie auf Basis aktueller Verkehrsentwicklungen haben wir die Fahrverbote für den Sommer 2022 nochmals ausgeweitet: Um die Sicherheit der Bevölkerung umgehend mit Beginn des starken Verkehrsaufkommens in dieser Saison zu gewährleisten, gelten die ersten Fahrverbote bereits am Pfingstwochenende und enden im September. Gleichzeitig wurden weitere neuralgische Verkehrspunkte, die ein hohes Risiko für Ausweichverkehr und dahingehenden Stauungen mit sich bringen, in das Fahrverbotskonzept mitaufgenommen“, sagt LH Günther Platter. Verkehrslandesrätin LHStvin Ingrid Felipe betont: „Lenkerinnen und Lenker werden aufgrund der Fahrverbote, sofern sie nicht nachweislich dem Ziel-, Quell oder AnrainerInnenverkehr zugerechnet werden können, keine Möglichkeit mehr haben, Stauungen auf den Hauptverkehrsrouten über Ortsdurchfahrten zu umfahren.“

Die ersten Fahrverbote – ausschließlich in Fahrtrichtung Süden – gelten damit bereits mit Beginn des Pfingstwochenendes, zwischen Freitag 3. Juni, 7 Uhr und Sonntag, 5. Juni, 19 Uhr. Zusätzlich sind die Fahrverbote in Fahrtrichtung Norden von Samstag 18. Juni ab 7 Uhr bis Sonntag, 19. Juni, 19 Uhr in Kraft. Generell gelten die Fahrverbote in beide Fahrtrichtungen dann ab Samstag, 9. Juli, bis inklusive Sonntag, 11. September, jeweils von Samstag 7 Uhr bis Sonntag 19 Uhr.

Fahrverbot gilt für alle Kraftfahrzeuge

Die Fahrverbote gelten für alle Kraftfahrzeuge, also auch für PKW und Motorräder, die sich in Tirol auf der Durchreise befinden. Der Ziel-, Quell- und AnrainerInnenverkehr ist von den jeweiligen Fahrverboten ausgenommen. „Wir haben bereits im Sommer 2019 mit diesen Maßnahmen die Verkehrsbelastung innerhalb der Ortsgebiete spürbar reduzieren können. Das Problem des Ausweichverkehrs ist im heurigen Sommer, angesichts der zu erwartenden Verkehrsdichte in Kombination mit bestehenden Straßensperren und Baustellen, sicherlich gravierender. Deshalb müssen wir nun mit den Fahrverboten und den Dosierampeln Vorsorge treffen. Damit gewährleisten wir die Sicherheit und Flüssigkeit des Verkehrs auf den heimischen Straßen und sorgen für eine Entlastung der verkehrsgeplagten Bevölkerung und auch der entlang der klassischen Ausweich­routen untergebrachten Gäste“, so LHStvin  Felipe.

Kontrolle durch Exekutive und Straßenaufsichtsorgane – Fokus auf Navigationsgeräte

Ein wesentlicher Grund für diese Ausweichbewegungen sind unter anderem die modernen Navigationsgeräte, welche schnell auf Verkehrsentwicklungen reagieren und bei Stauungen den LenkerInnen prompt Ausweichrouten vorschlagen. Die ab dem Pfingstwochenende beginnenden Fahrverbote werden daher im Vorfeld bereits von der Tiroler Ver­kehrspolizei in das Verkehrsinformationssystem des Innenministeriums eingespielt, welche dann den LenkerInnen direkt auf ihren Navigationsgeräten digital angezeigt werden. Damit herrscht die Zuversicht, dass die Navigationsgeräte die Strecke dann so berechnen, dass es zu keinem Ausweichverkehr kommt. Die Tiroler Polizei und eigens dafür beauftragte und geschulte Straßenaufsichtsorgane kontrollieren die Fahrverbote zudem an neuralgischen Punkten. Die umfangreiche Kontrolltätigkeit durch die beeideten Straßenaufsichtsorgane wird von der Tiroler Landesregierung mit rund 100.000 Euro finanziert.

Details zu den Fahrverboten entnehmen Sie dem Factsheet im Downloadbereich.

Weitere Informationen finden Sie unter:https://www.tirol.gv.at/verkehr/verkehrsrecht/fahrverbote-an-reisetagen/