Fahrverbote für den Großraum Innsbruck/Innsbruck Land
FAQ`s - Häufig gestellte Fragen und Antworten:
1. Wo gelten diese Fahrverbote?
Die Fahrverbote gelten auf folgenden Straßenabschnitten
- Marktgemeinde Völs
a) auf der Gemeindestraße Gießenweg von 13 m nördlich der nördlichsten Ecke des Gst. 1553/3, KG Völs – 81135, bis zur Einmündung in die L11 Völser Straße in Fahrtrichtung Süden.
b) auf der L11 Völser Straße von unmittelbar nach der Ausfahrt aus dem Kreisverkehr L11 Völser Straße / L306 Kranebitter Straße bis zur Kilometertafel 5,500 in Fahrtrichtung Osten (Innsbruck).
c) auf der L11 Völser Straße von unmittelbar nach der Ausfahrt aus dem Kreisverkehr L11 Völser Straße / L306 Kranebitter Straße bis unmittelbar vor die Kreuzung mit der Aflingerstraße. Völs, 60 m nach der Kilometertafel 6,250 in Fahrtrichtung Westen (Kematen in Tirol).
d) auf der B171b Tiroler Straße Abzwg. Völs unmittelbar nach der östlichen Ausfahrt aus dem nördlichen Kreisverkehr B171b Tiroler Straße Abzwg. Völs / A12 Inntal Autobahn bis 102 m nach der Kilometertafel 0,800 (Bezirksgrenze zu Innsbruck) in Fahrtrichtung Osten (Innsbruck).
e) auf der Gemeindestraße Aflingerstraße von der nordöstlichen Ecke des Grundstücks 800/25, KG Völs – 81135, bis unmittelbar vor der Kreuzung mit der Peter-Siegmair Straße in Fahrtrichtung Osten.
- Gemeinde Sellrain
f) auf der Gemeindestraße Fotscherstraße, Sellrain, von unmittelbar nach der Kreuzung mit der L13 Sellraintalstraße bis zum Staats- und Grenzpunkt 9343 des Grundstücks 1889, KG Sellrain, in Fahrtrichtung Süden.
- Gemeinde Kematen in Tirol
g) auf der L394 Axamer Straße 20 Meter nach der Kilometertafel 0,00 bis 152 Meter nach der Kilometertafel 1,750 in Fahrtrichtung Axams.
h) auf der L13 Sellraintalstraße von unmittelbar nach der südlichen Ausfahrt aus dem Kreisverkehr L13 Sellraintalstraße / Auffahrt A12 Inntal Autobahn bis unmittelbar vor die Kreuzung mit der Gemeindestraße Industriezone in Fahrtrichtung Süden (Kematen in Tirol).
- Marktgemeinde Zirl
i) auf der L11 Völser Straße von unmittelbar nach der östlichen Ausfahrt aus dem Kreisverkehr L11 Völser Straße / L57 Zirler Straße bis zur Kilometertafel 14,250 in Fahrtrichtung Osten (Unterperfuss).
j) auf der L57 Zirler Straße von der Kilometertafel 0,000 und weiter auf der Gemeindestraße Bahnhofstraße bis unmittelbar vor die Kreuzung mit der Gemeindestraße Bahnhof-Umgebung in Fahrtrichtung Osten (Ortskern Zirl).
k) auf der Abfahrt B177-3-R3 (Richtung Bühelstraße) von der B177 Seefelder Straße in Fahrtrichtung Osten (Ortskern Zirl).
l) auf der Abfahrt B177-2-R2 (Richtung Geistbühelweg) von der B177 Seefelder Straße in Fahrtrichtung Südosten (Ortskern Zirl).
- Gemeinden Natters und Mutters
m) auf der L 226 Natterer Straße von der Kilometertafel 0,0 bis unmittelbar vor die Kreuzung mit dem Weinweg, Natters, 110 Meter nach der Kilometertafel 0,250 in Fahrtrichtung Natters.
n) auf der L 227 Mutterer Straße von der Kilometertafel 0,0 bis unmittelbar vor die Kreuzung mit der Gemeindestraße Burgstall in Fahrtrichtung Mutters.
- Gemeinde Scharnitz
o) auf der Gemeindestraße Innsbruckerstraße (Gst. 825/1 & Gst. 825/9 KG Scharnitz) unmittelbar nach der Kreuzung mit der B177 Seefelder Straße bis zum östlichsten Eck des Grundstückes 825/7, KG Scharnitz in Fahrtrichtung Süden. (Ortskern Scharnitz).
p) auf der L75 Bodenstraße von 20 Meter nach der Kilometertafel 0,000 bis 50 Meter nach der der Kilometertafel 0,000 in Fahrtrichtung Westen (Leutasch).
q)auf der Gemeindestraße Innsbruckerstraße (Gst. 826/1 & Gst. 826/4 KG Scharnitz) unmittelbar nach der Kreuzung mit der B177 Seefelder Straße bis 5 Meter nördlich vom südlichsten Eck des Grundstückes 826/4, KG Scharnitz in Fahrtrichtung Nordosten (Ortskern Scharnitz)
- Gemeinde Seefeld in Tirol
r)auf der Gemeindestraße Münchner Straße (Gst. 638/10, KG Seefeld) von 10 Meter östlich des nördlichsten Ecks des Grundstückes 687/4, KG Seefeld bis zum östliche Eck des Grundstückes 669, KG Seefeld in Fahrtrichtung Süden (Ortskern Seefeld).
s)auf der Abfahrtsrampe Seefeld Mitte (Gst. 608/1, KG Seefeld) kommend von Scharnitz von 4 Meter östlich des nördlichsten Eck des Grundstückes 608/1, KG Seefeld bis zum Kreuzungsbereich mit der Gemeindestraße Föhrenwald in FR Süden (Ortskern Seefeld).
t)auf der Gemeindestraße Reitherspitzstraße unmittelbar nach dem Kreuzungsbereich mit der B177 Seefelder Straße vom 7 Meter östlich vom Staats- und Grenzpunkt 8215 des Grundstückes 536/2, KG Reith bei Seefeld bis zum östlichsten Eck des Grundstückes 375/1, KG Seefeld in Fahrtrichtung Südwesten (Ortskern Seefeld).
- Gemeinde Reith bei Seefeld
u) auf der Gemeindestraße Kreuzweg (Gst. 522/3, KG Reith bei Seefeld) unmittelbar nach dem Kreuzungsbereich mit der B177 Seefelder Straße vom Staats- und Grenzpunkt 1836 des Grundstückes 522/3, KG Reith bei Seefeld bis zum westlichsten Eck des Grundstückes 522/3, KG Reith bei Seefeld in Fahrtrichtung Westen.
v) auf der Abfahrtsrampe L14-0-R1 der L14 Leutascher Straße unmittelbar nach der Kreuzung mit der B177 Seefelder bis 100 Meter nach der Kilometertafel 0,000 der L14 Leutascher Straße in Fahrtrichtung Westen (Seefeld).
w) auf der L58 Reither Straße von der Kilometertafel 0,000 bis zur Kilometertafel 0,250 in Fahrtrichtung Süden (Ortskern Reith bei Seefeld).
x) auf der Gemeindestraße Römerstraße (Gst. 147/4 KG Leithen) unmittelbar nach der Kreuzung mit der B177 Seefelder Straße bis zum westlichsten Eck des Gst. 164, KG Leithen in Fahrtrichtung Norden (Ortskern Reith bei Seefeld)
- Gemeinde Leutasch
y) auf der unbenannten Gemeindestraße (Gst. 2943/1, KG Leutasch) vom Grenzpunkt 21835, KG Leutasch bis zur Einfahrt Schanz (Gst. 2939/3, KG Leutasch in Fahrtrichtung Südwesten (Leutasch).
- Stadt Innsbruck
za) auf der L9 Igler Straße (Mittelgebirgsstraße) unmittelbar bei der Ausfahrt aus dem Kreisverkehr Innsbruck Mitte bei km 0,5 + 121 Meter für den Verkehr in Fahrtrichtung Westen (Richtung Vill/ Igls).
zb) auf der L32 Schlossstraße (Aldranser Straße) unmittelbar bei der Ausfahrt aus dem Kreisverkehr Innsbruck Mitte bei km 0,0 für den Verkehr in Fahrtrichtung Osten (Richtung Aldrans).
- Gemeinde Telfs
auf der L35 Buchener Straße von 160 Meter nach der Kilometertafel 13,500 bis 110 Meter nach der Kilometertafel 13,500 in Fahrtrichtung Norden (Leutasch) - ausgenommen wird der Anrainerverkehr für die Bezirke Innsbruck & Innsbruck Land sowie Fahrten mit Anhänger mit einem hzGG > 750 kg - 3500 kg.
Zudem bestehen weitere Fahrverbote aufgrund des Maßnahmenpaketes “Luegbrücke”. Hierzu finden Sie die Informationen auf der Homepage der ASFiNAG unter: www.asfinag.at/A13
2. Wer ist von den Fahrverboten betroffen?
Die Fahrverbote gelten für alle ein- und zweispurigen Kraftfahrzeuge. Ausgenommen ist jeweils der Ziel-, Quell- und Anrainerverkehr.
3. Von wann bis wann gelten diese Fahrverbote?
Die Fahrverbote gelten generell vom 01.05.2025 bis 02.11.2025, an Samstagen, Sonn - und Feiertagen, sowie am 18.4.2025 (Karfreitag) und am 03.10.2025 (Tag der Deutschen Einheit), jeweils von 07:00 bis 19:00 Uhr.
4. Sind Autobahnabfahrten gesperrt?
Die Sperre von Autobahnabfahrten ist nicht vorgesehen.
5. Können die Fahrverbote auch örtlich und zeitlich ausgeweitet werden?
Die verordneten Fahrverbote werden aktuell im Detail evaluiert und können im Bedarfsfall adaptiert und örtlich ausgeweitet werden.
6. Wie läuft das konkret ab bzw. wer exekutiert das?
Die Fahrverbote werden von der Polizei und von beeideten Straßenaufsichtsorganen überwacht und erforderlichenfalls durchgesetzt. Dafür werden sowohl mobile wie auch stationäre Einheiten der Polizei eingesetzt
7. Wo kann ich mich laufend über Fahrverbote informieren?
www.tirol.gv.at/fahrverbote-in-tirol/
https://routenauskunft.tirol/ - Unter dem Pkt. "Meldungen"
oder unter: https://oe3.orf.at/verkehr/
8. Wo gibt es Dosierampeln?
An folgenden Standorten sind Dosierampeln vorgesehen:
- B 182 Brenner Straße, Ortsanfang Mühlbachl in Richtung Italien.
- B 182 Brenner Straße, Ortsanfang Steinach am Brenner in Richtung Italien.
- B 182 Brenner Straße, Ortsanfang Gries am Brenner in Richtung Innsbruck
- B 182 Brenner Straße, nach Autobahnauffahrt A13 Ast. Brennersee in Richtung Innsbruck
9. Wann sind diese Ampeln in Betrieb?
Die Dosierampeln sind grundsätzlich dauerhaft in Betrieb – diese aktivieren sich bei Staubildung selbsttätig.
10. Mit welchen Wartezeiten ist bei Betrieb zu rechnen?
Es sind (vorbehaltlich anderer Notwendigkeiten) „Rotphasen“ in der Dauer von ca. 1,5 Minuten zu erwarten.
11. Sind diese Maßnahmen EU-rechtlich gedeckt oder widersprechen sie dem EU-Recht?
Die Maßnahmen sind EU-rechtlich gedeckt und widersprechen nicht den gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen.