Winterfahrverbote für den Großraum Kufstein
FAQ`s - Häufig gestellte Fragen und Antworten:
1. Wo gelten diese Fahrverbote?
Die Fahrverbote gelten auf folgenden Straßenabschnitten im Bezirk Kufstein:
- L 211 Unterinntalstraße (Kirchbichl/Langkampfen) in Fahrtrichtung Kufstein - Ausgenommen Ziel-, Quell- und Anrainerverkehr Bezirk Kufstein.
- L 211 Unterinntalstraße (Kirchbichl/Langkampfen) in Fahrtrichtung Mariastein - Ausgenommen Ziel-, Quell- und Anrainerverkehr Bezirk Kufstein.
- L 295 Buchberger Straße (Ebbs) ab km 3,0 in Fahrtrichtung Niederndorf - Ausgenommen Ziel-, Quell- und Anrainerverkehr Gemeinde Ebbs.
- „Alte Erler Straße“ (Niederndorf) nach Abzweigung von der L 209 in Fahrtrichtung Niederndorf - Ausgenommen Anrainerverkehr Gemeinde Niederndorf.
- Gemeindestraße Endach/Kufstein ab dem Kreisverkehr „Kufstein Süd/B173/Krankenhaus“ in Fahrtrichtung Bezirkskrankenhaus Kufstein - Ausgenommen Ziel-, Quell- und Anrainerverkehr Stadt Kufstein
- Vom Eiberg kommend Fahrtrichtung Kufstein ab der Abzweigung Kreisverkehr Eibergstraße/Gemeindestraße Eibergstraße (B 173-Bayrischer Hof) - Ausgenommen Ziel-, Quell- und Anrainerverkehr Stadt Kufstein
- Einfangstraße abzweigend von der B 171 Fahrtrichtung Norden - Ausgenommen Ziel-, Quell- und Anrainerverkehr Stadt Kufstein
2. Wer ist von den Fahrverboten betroffen?
Die Fahrverbote gelten für alle Kraftfahrzeuge. Ausgenommen ist jeweils der Ziel-, Quell- und Anrainerverkehr.
3. Von wann bis wann gelten diese Fahrverbote?
Die Fahrverbote gelten generell vom 21.12.2024 bis 27.04.2025 jeweils an Samstagen und an Sonn- und Feiertagen von 07:00 bis 19:00 Uhr.
4. Sind Autobahnabfahrten gesperrt?
Die Sperre von Autobahnabfahrten ist nicht vorgesehen.
5. Komme ich durch die Stadt Kufstein über den „Eiberg“ (B 173) bzw. zurück?
Ja, die Ortsdurchfahrt von Kufstein (B 171) ist vom Fahrverbot nicht betroffen, auch nicht die Eibergstraße (Kitzbühel/St. Johann/Felbertauern…).
6. Können die Fahrverbote auch örtlich und zeitlich ausgeweitet werden?
Die verordneten Fahrverbote werden aktuell im Detail evaluiert und können im Bedarfsfall adaptiert und örtlich ausgeweitet werden.
7. Wie läuft das konkret ab bzw. wer exekutiert das?
Die Fahrverbote werden von der Polizei und von beeideten Straßenaufsichtsorganen überwacht und erforderlichenfalls durchgesetzt. Dafür werden sowohl mobile wie auch stationäre Einheiten der Polizei eingesetzt
8. Wo kann ich mich laufend über Fahrverbote informieren?
www.tirol.gv.at/fahrverbote-in-tirol/
https://routenauskunft.tirol/ - Unter dem Pkt. "Meldungen"
oder unter: https://oe3.orf.at/verkehr/
9. Wo gibt es Dosierampeln?
An folgenden Standorten sind Dosierampeln vorgesehen:
- B 171 Tiroler Straße, km 1,44 für den Verkehr aus Richtung Deutschland (Aktivierung der bestehenden Anlage).
- B 172 Walchseestraße, km 18,0 für den Verkehr aus Richtung Walchsee in Richtung Niederndorf.
- B 172 Walchseestraße, km 21,95 für den Verkehr aus Richtung Deutschland in Richtung Niederndorf.
- B 173 Eibergstraße, km 6,6 für den Verkehr in Richtung Kufstein
10. Wann sind diese Ampeln in Betrieb?
Die Dosierampeln sind grundsätzlich vom 21.12.2024 bis 27.04.2025, jeweils an Samstagen und an Sonn- und Feiertagen von 07:00 bis 19:00 Uhr in Betrieb – flexible Zeiten möglich.
11. Sind die Ampeln ständig geschalten?
Nein, der Betrieb erfolgt innerhalb der oben angeführten „Rahmenbetriebszeiten“, sollte keine Notwendigkeit bestehen, werden die Ampel außer Betrieb genommen. Die Ampel auf der B 171, km 1,44 in Kufstein kann nach Erforderlichkeit auch zu andere Zeiten in Betrieb sein.
12. Mit welchen Wartezeiten ist bei Betrieb zu rechnen?
Es sind (vorbehaltlich anderer Notwendigkeiten) „Rotphasen“ in der Dauer von ca. 1,5 Minuten zu erwarten.
13. Sind diese Maßnahmen EU-rechtlich gedeckt oder widersprechen sie dem EU-Recht?
Die Maßnahmen sind EU-rechtlich gedeckt und widersprechen nicht den gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen.