Winterfahrverbote für den Großraum Schwaz
FAQ`s - Häufig gestellte Fragen und Antworten:
1. Wo gelten diese Fahrverbote?
Die Fahrverbote gelten auf folgenden Straßenabschnitten im Bezirk Schwaz:
- L294 Bruckerstraße wird von km 0,020 im Gemeindegebiet der Gemeinde Reith im Alpbachtal bis km 2,320 im Gemeindegebiet der Gemeinde Bruck am Ziller und vom Beginn der Zillerstraße im Gemeindegebiet der Gemeinde Bruck am Ziller bis zu der süd westlichen Ecke des Gst. Nr. 1940 im Gemeindegebiet Hart im Zillertal (Kreuzung Zillerstraße / L298 Harterstraße).
- L7 Jenbacher Straße (Kasbach) – Fahrtrichtung Jenbach.
- Durchfahrtverbote in den Orten Strass, Schlitters, Fügen-Gagering, Fügen, Uderns, Hart, Bruck im Zillertal.
2. Wer ist von den Fahrverboten betroffen?
Die Fahrverbote gelten für alle Kraftfahrzeuge. Ausgenommen ist jeweils der Ziel-, Quell- und Anrainerverkehr.
3. Von wann bis wann gelten diese Fahrverbote?
Die Fahrverbote gelten generell vom 23.12.2023 bis 01.04.2024 jeweils Samstag von 07:00 bis 19:00 Uhr.
4. Sind Autobahnabfahrten gesperrt?
Die Sperre von Autobahnabfahrten ist nicht vorgesehen.
5. Können die Fahrverbote auch örtlich und zeitlich ausgeweitet werden?
Die verordneten Fahrverbote werden aktuell im Detail evaluiert und können im Bedarfsfall adaptiert und örtlich ausgeweitet werden.
6. Wie läuft das konkret ab bzw. wer exekutiert das?
Die Fahrverbote werden von der Polizei und von beeideten Straßenaufsichtsorganen überwacht und erforderlichenfalls durchgesetzt. Dafür werden sowohl mobile wie auch stationäre Einheiten der Polizei eingesetzt
7. Wo kann ich mich laufend über Fahrverbote informieren?
www.tirol.gv.at/fahrverbote-in-tirol/
https://routenauskunft.tirol/ - Unter dem Pkt. "Meldungen"
oder unter: https://oe3.orf.at/verkehr/
8. Sind diese Maßnahmen EU-rechtlich gedeckt oder widersprechen sie dem EU-Recht?
Die Maßnahmen sind EU-rechtlich gedeckt und widersprechen nicht den gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen.