Außenlandungen
Außenlandungen sind Landungen außerhalb von Flughäfen oder Flugplätzen.
Für die Abhaltung derartiger Außenlandungen muss eine Bewilligung durch die Luftfahrtbehörde eingeholt werden.
Das Ansuchen kann mittels E-mail, Post oder Fax, mindestens 14 Tage vorher (Ermittlungsverfahren), eingegereicht werden.
ADir Klaus Hohenauer
AdresseValiergasse 1, 6020 Innsbruck
Telefon+43 512 508 2449
E-Mailverkehr@tirol.gv.at