Luftfahrtveranstaltungen
Luftfahrtveranstaltungen sind Wettbewerbe oder Schauvorstellungen, an denen Zivilluftfahrzeuge beteiligt sind (Paragleitwettbewerbe, Durchführung von Flugvorführungen, etc.).
Für die Abhaltung derartiger Veranstaltungen muss eine Bewilligung durch die Luftfahrtbehörde eingeholt werden.
Das Ansuchen kann mittels E-mail, Post oder Fax, mindestens 14 Tage vorher (Ermittlungsverfahren), eingegereicht werden.
ADir Klaus Hohenauer
AdresseValiergasse 1, 6020 Innsbruck
Telefon+43 512 508 2449
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