Fragen – Antworten (FAQ’s)
zu Fahrverboten für besonders laute Motorräder auf bestimmten Straßenabschnitten in den Bezirken Reutte und Imst
- 1. Wann bin ich als Lenker eines Motorrades von diesem Fahrverbot betroffen?
Das Fahrverbot gilt für alle einspurigen Kraftfahrzeuge, die laut Zulassung ein Standgeräusch (Nahfeldpegel) von mehr als 95 dB (A) aufweisen.
- 2. Wann gelten diese Fahrverbote?
Die Fahrverbote gelten vom 15. April bis 31. Oktober eines jeden Jahres.
- 3. Wo gelten diese Fahrverbote?
- B 198 Lechtalstraße von Steeg (Landesgrenze Vorarlberg) bis Weißenbach am Lech
- B 199 Tannheimerstraße von Weißenbach am Lech bis Schattwald (Staatsgrenze Deutschland)
- L 21 Berwang-Namloser Straße von Bichlbach bis Stanzach
- L 72 Hahntennjochstraße 2. Teil von Pfafflar bis Imst (Passhöhe)
- L 246 Hahntennjochstraße 1. Teil von Imst (Passhöhe) bis Imst Kreuzung Vogelhändlerweg
- L 266 Bschlaber Straße von Elmen bis Pfafflar
- 4. Ist der Fernpass davon betroffen?
Die Fernpassstraße (B 179) ist von den Fahrverboten nicht betroffen.
- 5. Wer ist von den Fahrverboten ausgenommen?
Es besteht keine Ausnahme von diesem Fahrverbot, auch der Ziel-, Quell- und Anrainerverkehr ist von diesem Fahrverbot umfasst.
- 6. Können die Fahrverbote auch örtlich und zeitlich ausgeweitet werden?
Die verordneten Fahrverbote werden laufend evaluiert und können im Bedarfsfall angepasst und ausgeweitet werden.
- 7. Woher weiß ich, wie hoch das Standgeräusch meines Motorrades ist?
Das Standgeräusch ist in der Zulassungsbescheinigung (Rubrik U1) eingetragen.
- 8. Mein Motorrad ist ein der Schweiz zugelassen, in den Schweizer Zulassungsbescheinigungen ist kein Punkt U1 vermerkt, bin ich vom Fahrverbot betroffen?
An den meisten handelsüblichen Fahrzeugen ist am Typenschild des Fahrzeuges des Standgeräusch zusätzlich vermerkt.
- 9. Von wem werden diese Fahrverbote überwacht?
Die Fahrverbote werden von der Polizei überwacht und exekutiert.
- 10. Ist mit Strafen zu rechnen, wenn ich auf diesen Strecken mit einem zu lauten Motorrad unterwegs bis?
Ja, es muss mit einer Geldstrafe in der Höhe von ca. € 220, -- gerechnet werden. Darüber hinaus kann von der Polizei der Motorradlenker zur Umkehr angewiesen werden.
- 11. Wo kann ich mich laufend über diese Fahrverbote informieren?
www.tirol.gv.at/motorrad-fahrverbot
- 12. Sind diese Fahrverbote EU-rechtlich gedeckt oder widersprechen sie dem EU-Recht?
Die Fahrverbote sind EU-rechtlich gedeckt und widersprechen nicht den gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen, da sie für alle Motorräder gelten, gleichgültig welches Kennzeichen sie führen. Vergleiche dazu Frage 5.
- 13. Warum wurden diese Fahrverbote erlassen?
Die Fahrverbote wurden zum Schutz der Bevölkerung vor ungebührlichem Motorradlärm erlassen.
Die dazu erstellte Studie finden Sie unter:https://www.tirol.gv.at/arbeit-wirtschaft/esa/laerm/motorradlaermstudie-2019/
- 14. Ich hab einen Sportauspuff mit ABE montiert, mein Fahrzeug hat lt. Zulassungsbescheinigung ein Standgeräusch von max. 95 dB (A), bin ich betroffen?
Eine Schalldämpferanlage mit ABE darf den Rüstzustand des Fahrzeuges nicht verschlechtern, daher muss das Fahrzeug auch mit der geänderten Auspuffanlage die genehmigten Werte des Standgeräusches weiterhin einhalten.
- 15. Mein Motorrad ist ein historisches Kraftfahrzeug, gilt das Fahrverbot auch für historische Fahrzeuge?
Ja, die Fahrverbote gelten für alle Motorräder mit einem Standgeräusch (Nahfeldpegel) von mehr als 95 dB (A).
- 16. In meiner Zulassungsbescheinigung ist ein Standgeräuschwert (Nahfeldpegel) von 80N eingetragen. Darf ich die betroffenen Strecken befahren?
Das Kürzel „N“ hinter dem Wert bedeutet Nahfeldmessung, welche früher durchgeführt wurde. Um eine Umrechnung auf das heutige Standgeräusch durchführen zu können, ist der Wert von 21 dazuzurechnen, somit hätte das Fahrzeug ein Standgeräusch von 80 + 21 somit 101 dB (A) und ist folglich vom Fahrverbot betroffen.
- 17. In meiner Zulassungsbescheinigung ist ein Standgeräuschwert (Nahfeldpegel) von 80P eingetragen. Darf ich die betroffenen Strecken befahren?
Das Kürzel „P“ hinter dem Wert bedeutet dass das Fahrzeug nach heutigen Regeln der Technik einer Standgeräuschmessung unterzogen wurde. Dieser Wert ist für das Fahrverbot 1 zu 1 zuzusetzen. Dieses Fahrzeug wäre vom Fahrverbot nicht betroffen.
- 18. Gelten die Fahrverbote für mehrspurige Kraftfahrzeuge wie Motorräder mit Beiwagen, Trikes oder Sportwagen?
Nein, die Fahrverbote gelten nur für einspurige Kraftfahrzeuge.