Schifffahrt
Gewerbliches Rafting
(3b) Die Aufnahme eines Schifffahrtsbetriebs zu gewerbsmäßigem Rafting ist der Behörde unter Angabe folgender Merkmale mindestens zwei Wochen im Voraus anzuzeigen:
Schiffbare Gewässer in Tirol:
- Beschränkungen der Schifffahrt
- Wildwasserstrecken
- Kommerzielles Flossfahren
- Kommerzielles Rafting in Tirol
- Anlage zur Raftingverordnung
Schiffszulassung:
Schiffsführerpatent
- Führer von Motorbooten
ab 4,4 kW Motorleistung benötigen
ein Schiffsführerpatent
- Info Schiffsführung auf Binnengewässern
Führen von Rafts gem. §5 Abs. 2d)
Schifffahrtsanlagen
- bedürfen einer schifffahrtsrechtliche
Bewilligung durch die Bezirks-
verwaltungsbehörde
Binnenschifffahrtskonzession
- Zugang zur gewerblichen Schifffahrt;
Details
Beschränkung der Schiffahrt
Anlage zur Raftingverordnung
Beschränkung der Schifffahrt auf Wildwasserstrecken
Internat. Anerkennung österreichischer Dokumente
Wir sind für Sie da:
- Montag - Freitag; 08.00 - 12.00 Uhr
(um Ihre Wartezeiten zu verkürzen, vereinbaren Sie bitte einenTermin ) - Nachmittags nur nach Vereinbarung
- Routenauskunft
- Kontakt: Büro +43 512 508 3663