Zulassung auf Binnengewässer
Registierung Motorboote
Österr. Schiffspapiere
- erforderlich für Fahrten auf Binnengewässern (In-/Ausland)
- Rafts müssen, da dies in einer Verordnung des örtlich zuständigen Landeshauptmannes von Tirol gemäß § 17 Abs. 2 des Schifffahrtsgesetzes bestimmt ist, zum Zweck der Identifizierbarkeit anstatt der amtlichen Kennzeichen mit einer schifffahrtspolizeilichen Kennzeichnung versehen sein, die vom Landeshauptmann auf Antrag zugewiesen wird.
- Formulare
- Merkblatt für Binnenschifffahrt
- Antragsformular
- "CE"- Datenblatt (bei Erst-Zulassung erforderlich)
Links: Anmeldung für das Meer
Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich Bitte an:
Amt der Tiroler Landesregierung
Abt. Verkehrs- und Seilbahnrecht, FB Fahrzeugtechnik
Valiergasse 1, 1.Stock, Zi. 111
6020 Innsbruck
Telefon:+43(0)512/508-3663
Fax: +43(0)512/508-743665
E-Mail:fahrzeugtechnik@tirol.gv.at
Wir sind für Sie da:
- Montag - Freitag; 08.30 - 12.00 Uhr
- Nachmittags nach Vereinbarung
- Stadtplan Innsbruck