Flossfahren in Tirol
Für die Tiroler Schifffahrtsbehörde haben alle Maßnahmen, die der Sicherheit der Schifffahrt dienen können, oberste Priorit
- Wetterlage
- Aktuelle Pegelstände
Für die Durchführung von kommerziellen Flossfahrten benötigen Sie auf allen österreichischen Gewässern eine Bewilligung (Konzession) der jeweils zuständigen Schifffahrtsbehörde.
- Einzelpersonen
- Juristische Personen
- Personengesellschaften
Aus verkehrspolitischen Gründen können Sie im Bundesland Tirol eine "Floss"- Konzession nur dann erwerben, wenn Sie im Bereiche der gewünschten Floss-Strecke über eine dem Betriebsumfang angepasste Infrastruktur (An-/Ablegestellen, Sanitäre Anlagen, Parkplätze,...) werden verfügen können
- Für die Benützung von Grundstücken im Bereich der gewünschten An-/Ablegestellen benötigen Sie zwingend eine schriftliche Einverständniserklärung des jeweiligen Grundstückseigentümers
- Nachdem ein Großteil der in Frage kommen An-/Ablegestellen als "Öffentliches Wassergut" ausgewiesen ist, empfehlen wir Ihnen, sich noch vor Antragstellung mit dem Verwalter des öffentlichen Wassergutes in Tirol (Abteilung Geoinformation) in Verbindung zu setzen.