Zulassung für die See
Bei immer mehr Hafenbehörden (Italien, Kroatien,Slowenien,... ) bekommen Sie Probleme, wenn Sie beim Eindeklarieren keine amtlichen Schiffspapiere vorweisen können
- Alle bisher üblichen Bestätigungen (ÖAMTC, ARBÖ,Yachtclubs,...) werden nach unseren Informationen bereits seit einigen Jahren nicht mehr akzeptiert!
Jachtzulassung für die See:
Österreichischer Seebrief für Jachten:
Die Jachtzulassung berechtigt und verpflichtet zur Führung der österreichischen Seeflagge. Über die Zulassung selbst wird eine Urkunde (Seebrief) ausgestellt, die Sie zusammen mit dem Bescheid und dem Messbrief im Original oder in beglaubigter Kopie an Bord mitführen müssen.
Messbrief, ausgestellt von ermächtigten Ziviltechnikern für Schiffstechnik oder Klassifikationsgesellschaften
"Internationale Anerkennung österreichischer Schiffsdokumente").
Fahrzeuge, die nach dem 16. Juni 1998 in der Europäischen Union erstmalig in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen worden sind, müssen mit einem CE-Kennzeichen versehen sein. Ausgenommen sind Selbstbauten für den Eigengebrauch.
Allgemeine Informationen:
Ausrüstungslisten für Fahrtbereiche:
Formulare:
Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich Bitte an:
Amt der Tiroler Landesregierung
Abt. Verkehrs- und Seilbahnrecht, FB Fahrzeugtechnik
Valiergasse 1, 1.Stock, Zi. 111
6020 Innsbruck
Telefon:+43(0)512/508-3663
Fax: +43(0)512/508-743665
E-Mail:fahrzeugtechnik@tirol.gv.at
Wir sind für Sie da:
- Montag - Freitag; 08.30 - 12.00 Uhr
- Nachmittags nach Vereinbarung
- Stadtplan Innsbruck