Überprüfung von Seilbahnen
Seilbahnen unterliegen strengen Maßnahmen zur Überprüfung der Sicherheit. Bestimmte Teile von Seilbahnen müssen täglich, wöchentlich oder monatlich kontrolliert werden.
Jährlich hat eine gründliche Überholung (Hauptuntersuchung) der gesamten Seilbahn zu erfolgen.
Zusätzlich müssen Seilbahnen alle 5 Jahre durch hiefür akkreditierte Seilbahnüberprüfungsstellen im Rahmen der Seilbahnüberprüfungs-Verordnung 2013 – SeilbÜV 2013 umfassend in seilbahntechnischer, elektrotechnischer, sicherungstechnischer und betrieblicher Hinsicht wiederkehrend überprüft werden.
Außerdem sind Seilbahnen gemäß § 51 Abs.1 Seilbahngesetz 2003 alle 5 Jahre einer Überprüfung im Hinblick auf Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes sowie der Einrichtungen zur Brandbekämpfung durch hiefür facheinschlägig ausgebildete Stellen unterziehen zu lassen.