Digitaler Tachograph
In Österreich werden Kontrollgerätekarten für den digitalen Tachografen seit dem 5. Mai 2005 ausgegeben und alle rechtlichen und organisatorischen Maßnahmen zur Sicherstellung der Einführung des digitalen Tachografen wurden bereits erfüllt.
Der digitale Tachograph ermöglicht auf digitaler Basis eine Überprüfung, ob Fahrer und Transportbetriebe die in der EU/EWR gültigen gesetzlichen Bestimmungen für Lenk- und Ruhezeiten befolgen.
Seit 5. Mai 2005 erfolgen die Produktion und Ausgabe von beantragten Fahrer-, Unternehmens-, Werkstatt- und Kontrollkarten. Für die Bedienung und den Betrieb des digitalen Tachographen benötigt der Lenker eine Fahrer- und der Unternehmer eine Unternehmenskarte. Die Werkstattkarte dient geschulten Personen in ermächtigten Werkstätten zur Aktivierung, Kalibrierung und Prüfung des digitalen Kontrollgerätes und berechtigt zum Herunterladen der Daten. Hingegen ist die Kontrollkarte auf die Exekutivorgane ausgestellt und erlaubt das Auslesen der Daten.
In Österreich werden die Werkstätten vom Landeshauptmann gemäß § 24 Kraftfahrgesetz 1967 für den Einbau und die Prüfung von digitalen Kontrollgeräten ermächtigt hierzu ist es notwendig dass in den Betrieben besondersgeschulte Mitarbeiter angestellt sind.
Die ASFINAG Maut Service GmbH (MSG) übernimmt im System der Kartenausgabe für Werkstatt-, und Kontroll-, Fahrer- und Unternehmenskarten in Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Landeshauptmann .
ASekr Ing. Robert Nehoda
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