Kraftfahrgesetz 1967
Das Kraftfahrgesetz und die auf Grundlage dieses Gesetzes erlassene Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung beinhalten Verwaltungsvorschriften zum Schutz der Verkehrs- u. Betriebssicherheit von Kraftfahrzeugen auf Straßen mit öffentlichem Verkehr. Es handelt sich dabei um besondere Verkehrsvorschriften, die sich aus der Eigenart der Kraftfahrzeuge gegenüber den sonstigen Straßenbenützern ergeben.
Kraftfahrzeuge und Anhänger müssen verkehrs- u. betriebssicher gebaut und ausgerüstet sein. Bei sachgemäßem Betrieb dürfen weder für den Lenker noch für die beförderten Personen oder andere Straßenbenützer Gefahren entstehen. Weiters müssen Beschädigungen der Straße, übermäßiger Lärm, Rauch und übler Geruch ausgeschlossen sein.
Besondere Vorschriften bestehen insbesondere für Bremsen, Reifen, Gleitschutzvorrichtungen (Spikesreifen, Schneeketten), die Beleuchtung sowie für Abmessungen und Gewichte.
Gerade in den letzten Jahren hat das Kraftfahrgesetz durch verschiedene Novellierungen grundlegende Änderungen erfahren, welche zum Teil auch auf die verpflichtenden Übernahme von EU-Bestimmungen zurückzuführen sind.
Für weitere Fragen steht Ihnen die Abteilung Verkehrsrecht des Amtes der Tiroler Landesregierung gerne zur Verfügung.
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Ing. Gottfried Reremoser
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