Straßenaufsichtsorgane
Straßenaufsichtsorgane werden zur Durchführung von Transportbegleitungen bei Sondertransporten (überschwer, überbreit und überlang) und zur Überwachung des ruhenden Verkehrs bestellt.
- Formulare:
Straßenaufsichtsorgan für den ruhenden Verkehr sowie für Baustellenregelungen und Veranstaltungen -> Ab 21 Jahren
- Voraussetzungen (z.B. Überwachung Tiroler Parkabgabegesetz):
1. einwandfreie Deutschkenntnisse
2. Ärztliches Attest gem. § 10 Abs. 2 lit. a Tiroler-Parkabgabegesetz 1997
3. keine relevanten Verwaltungsstrafen
4. keine relevanten strafrechtlichen Verurteilungen
5. Führerschein Klasse B (Ausstellungsdatum mind. 3 Jahre vor Antragstellung)
6. Prüfungsnachweis Straßenaufsichtsorgan (Überwachung des ruhenden Verkehrs)
7. aktuellen Melderegisterauszug
8. 1 Passfoto (gerne auch digital - Voraussetzung: sehr gute Bildqualität)
- Kosten:
Verwaltungsabgabe (Punkt 3 des Allgemeinen Teiles der Tiroler Landesverwaltungsabgabenverordnung 1996)
€ 5,00
Bundesstempelgebühr für Ansuchen (Tarifpost 6 gem. Gebührengesetz 1957 i.d.g.F.)
€ 14,30
Tarifpost 14 für die Ausstellung des Ausweises
€ 14,30
Barauslagen (für Ausgabe der Plakette)
€ 9,78
Bundesstempelgebühr für Beilagen (Tarifpost 5 gem. Gebührengesetz 1957 i.d.g.F.)
€ 3,90 pro Bogen
Straßenaufsichtsorgan für den fließenden Verkehr
(Sondertransportbegleitung)
- Voraussetzungen für die Bestellung (Vereidigung):
1. österreichische Staatsbürgerschaft
2. keine relevanten Verwaltungsstrafen
3. keine relevanten strafrechtlichen Verurteilungen
4. Lenkberechtigung C und C+E
5. deutsche Sprache
6. entsprechende Ausbildung
a. Stufe 2 und 3
b. Stufe 4
7. 1 Passfoto (gerne auch digital - Voraussetzung: sehr gute Bildqualität)
Wiederbestellung:
1. Auffrischungskurs
2. Praxisnachweis für die Verlängerung
3. Lenkberechtigung C und C+E
4. keine relevanten Verwaltungsstrafen
5. keine relevanten strafrechtlichen Verurteilungen
6. aktuellen Melderegisterauszug
7. 1 Passfoto (gerne auch digital - Voraussetzung: sehr gute Bildqualität)
Praktische Ausbildung:
Es ist eine ausreichende Ausbildung bei Transportbegleitfirmen durch mehrmalige Teilnahme (mindestens 6 ) an Transporten erforderlich.
- Für die Vereidigung zum STAO der Stufe 4 müssen Personen sechs Monate Praxis als für die Stufe 2 ermächtigtes Organ nachweisen können.
- Weiters müssen ein Praxisnachweis über die Teilnahme an zumindest sieben Begleitungen der Stufe 4 und die Absolvierung des Aufstockungskurses nachgewiesen werden.
- Der Aufstockungskurs kann erst nach sechs Monaten Praxis absolviert werden.
Bestelldauer:
- fünf Jahre (sowohl für Erstvereidigung als auch für Verlängerung)
Auffrischungskurs:
- Vor jeder neuerlichen Bestellung ist ein Auffrischungskurs zu absolvieren.
Kosten:
Verwaltungsabgabe (Punkt 3 des Allgemeinen Teiles der Tiroler Landesverwaltungsabgabenverordnung 1996)
€ 5,00
Bundesstempelgebühr für Ansuchen (Tarifpost 6 gem. Gebührengesetz 1957 i.d.g.F.)
€ 14,30
Barauslagen (für Ausgabe der Plakette)
€ 9,78
Bundesstempelgebühr für Beilagen (Tarifpost 5 gem. Gebührengesetz 1957 i.d.g.F.)
€ 3,90 pro Bogen
Tarifpost 14 für die Ausstellung des Ausweises
€ 14,30
Lisa Abenthung
AdresseHeiliggeiststraße 7, 6020 Innsbruck
Telefon+43 512 508 2442
E-Mailverkehr@tirol.gv.at
Julia Ambrosig
AdresseHeiliggeiststraße 7, 6020 Innsbruck
Telefon+43 512 508 2454
E-Mailverkehr@tirol.gv.at