Wählen mit Wahlkarte (Briefwahl)
Am 29. September 2024 verhindert? Wählen Sie trotzdem! Mit der Wahlkarte. Und so einfach geht’s: Wahlkarte beantragen, ausfüllen und abgeben:
Wahlkarte beantragen
Sie können die Wahlkarte bei der Gemeinde, in deren Wählerverzeichnis Sie eingetragen sind, beantragen:
- schriftlich (zum Beispiel im Postweg, per E-Mail, gegebenenfalls auch über die Internetmaske der Gemeinde oder über www.wahlkartenantrag.at) bis Mittwoch, 25. September 2024, bzw. wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine von Ihnen bevollmächtigte Person möglich ist, auch bis zum Freitag, 27. September 2024, 12 Uhr, oder
- mündlich bis Freitag, 27. September 2024, 12 Uhr.
Wahlkarte ausfüllen – das ist zu beachten
- Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausfüllen!
- Stimmzettel in das Wahlkuvert (blau) legen und dieses in die Wahlkarte zurücklegen!
- Wahlkarte zukleben!
- Unterschrift auf der Wahlkarte nicht vergessen!
Wahlkarte versenden bzw. abgeben
- Per Post (Briefwahl): Die Wahlkarte muss bis spätestens 29. September 2024, 17 Uhr, bei der Bezirkswahlbehörde ankommen. Der Bund trägt die Kosten für das Porto, die Sendeadresse ist bereits auf der Wahlkarte eingetragen.
- Abgabe am Wahltag: Am Wahltag während der Öffnungszeiten in jedem Wahllokal in Österreich oder bei einer Bezirkswahlbehörde bis 17 Uhr. Die Abgabe durch eine/n ÜberbringerIn ist zulässig.
- Abgabe bei einer besonderen Wahlbehörde: Personen mit eingeschränkter Mobilität können bei der Beantragung der Wahlkarte auch eine besondere Wahlbehörde – die sogenannte „fliegende Wahlkommission“ – anfordern.