Ziele, Organisation, Prüfung
Ziele
Ziele der Gebarungskontrolle sind die Minimierung der Ausgaben, der optimale Einsatz der öffentlichen Mittel und die Erhöhung des Nutzens. Um diese Ziele erreichen zu können, legt der Landesrechnungshof besonderen Wert auf eine zeitnahe Berichterstattung und eine Gesamtbeurteilung, nicht jedoch auf eine reine Mängelberichterstattung. Die Verbesserungsvorschläge des Landesrechnungshofes sind immer Bestandteil der Berichte.
In den Berichten werden Möglichkeiten der Vermeidung oder Verminderung von Ausgaben oder der Erzielung oder Erhöhung von Einnahmen aufgezeigt, auf die Ursachen festgestellter Mängel eingegangen und Vorschläge für die Beseitigung von Mängeln erstattet.
Der Landesrechnungshof erfüllt auch eine Consultingfunktion. Dazu werden vermehrt Organisations- und Wirtschaftlichkeitsprüfungen durchgeführt. Durch organisatorische Änderungen der Verwaltungsabläufe können dabei oftmals erhebliche Einsparungspotenziale aufgezeigt werden.
Organisation
Der Landesrechnungshof wird vom Direktor geleitet. Er wird vom Landtag einmalig, auf die Dauer von zwölf Jahren gewählt und untersteht dem Präsidenten des Landtages.
Ihm stehen derzeit 14 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Seite, wovon 13 als Prüferinnen und Prüfer tätig sind.
Der Landesrechnungshof ist Mitglied von EURORAI, der Europäischen Organisation der regionalen externen Institutionen zur Kontrolle des öffentlichen Finanzwesens, also der europäischen Landesrechnungshöfe.
Prüfungsablauf
Die Ergebnisse einer Prüfung aus dem Bereich des Landes werden in einem vorläufigen Ergebnis zusammengefasst und der Landesregierung zur Stellungnahme übermittelt. Dieser steht es frei, sich innerhalb von zwei Monaten zu äußern. Nach Einarbeitung der Regierungsstellungnahme wird der Bericht dem Landtag übermittelt. Gleichzeitig erhalten die Landesregierung, die Landtagsklubs und die geprüfte Stelle einen Bericht.
Die Behandlung der Berichte des Landesrechnungshofes aus dem Bereich des Landes sowie die Berichte des Rechnungshofes obliegt dem Finanzkontrollausschuss. Dieser hat dem Hohen Haus die Berichte vorzulegen.
Die Berichte können Beanstandungen und Verbesserungsvorschläge enthalten, die nach Auffassung des Landesrechnungshofes bedeutsam sind. Solche werden in einem Bericht besonders gekennzeichnet. Die Landesregierung hat innerhalb eines Jahres nach Behandlung eines Berichtes im Finanzkontrollausschuss über die zu solchen Beanstandungen und Verbesserungsvorschlägen getroffenen Maßnahmen zu berichten oder gegebenenfalls darzustellen, warum diesen nicht Rechnung getragen worden ist.
Das vorläufige Ergebnis seiner Überprüfung aus dem Bereich einer Gemeinde wird dem Bürgermeister übersendet. Dieser nimmt hierzu Stellung und teilt dem Landesrechnungshof seine, aufgrund des Prüfungsergebnisses getroffenen Maßnahmen innerhalb von drei Monaten mit. Der Bericht wird bis 31. Dezember des Jahres sodann dem Gemeinderat sowie der Landesregierung übermittelt.
Alle Berichte des Landesrechnungshofes werden nach der Behandlung im Finanzkontrollausschuss oder nach der Übermittlung an den Gemeinderat auf der Homepage des Landesrechnungshofes veröffentlicht.