Tirol-Zuschuss-Rechner
Der Tirol-Zuschuss (Wohn- und Heizkostenzuschuss) unterstützt die Tiroler Bevölkerung je nach Einkommen und Haushaltsgröße. Berechnen Sie jetzt mit dem Tirol-Zuschuss-Rechner die Höhe Ihrer möglichen Auszahlung!
Die Berechnungsinformation ist ohne Gewähr und Rechtsanspruch.
Bitte beachten Sie:
- Bitte fügen Sie alle im gemeinsamen Haushalt mit Hauptwohnsitz gemeldete Personen (auch Kinder) hinzu. Bei Personen mit keinem Einkommen tragen Sie bei Netto-Einkommen pro Monat in € „0“ ein.
- Sollten Sie versehentlich eine Person zu viel angegeben haben, laden Sie das Formular neu (drücken Sie dafür die Taste F5 auf Ihrer Tastatur oder ziehen Sie den Bildschirm auf Ihrem Smartphone nach unten) und tragen Sie die Werte anschließend korrekt ein. Es ist wesentlich für die Berechnung, dass die korrekte Zahl an Haushaltsmitgliedern angegeben wird.
Was zählt zum Netto-Haushaltseinkommen pro Monat?
Informationsblatt zur Einkommensberechnung
Wesentlich ist das Haushaltseinkommen zum Zeitpunkt der Antragstellung. Zum Haushaltseinkommen zählen alle Einkünfte der antragstellenden Person und der im gemeinsamen Haushalt mit Hauptwohnsitz gemeldeten Personen.
Folgendes zählt zum Einkommen:
- Einkünfte aus Arbeit (ohne Anrechnung der Sonderzahlungen 13. und 14. Gehalt) inkl. Pendlerpauschale und Familienbonus
- Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz (Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Weiterbildungsgeld, …)
- Leistungen der Österreichischen Gesundheitskasse (Krankengeld, Rehabilitationsgeld, …)
- Kinderbetreuungsgeld
- Pension (ohne Anrechnung der Sonderzahlungen - 13. und 14. Pension)
- Leistungen nach dem Grundversorgungsgesetz
- Leistungen nach dem Tiroler Mindestsicherungsgesetz
- Unterhaltszahlungen/Alimente, soweit sie nachweislich regelmäßig bezahlt werden bzw. festgesetzt wurden.
- Studienbeihilfe und Stipendien
Folgendes zählt NICHT zum Einkommen:
- Pflegegeldbezüge
- Familienbeihilfe
- Wohn- und Mietzinsbeihilfe
- Einkommen der minderjährigen Kinder im gemeinsamen Haushalt (z. B. Lehrlingsentschädigung, …)
- Einmalige öffentliche Förder-, oder Zuschussleistungen
- Witwengrundrente nach dem KOVG
- Beschädigtengrundrente nach dem KOVG einschließlich der Erhöhung nach §11 Abs. 2 und 3 KOVG
- Rentenleistung nach dem Heimopferrentengesetz
- Erhöhte Ausgleichszulagenbezüge / Ausgleichzulagenbonus
Zum Antragsformular
Das Antragsformular finden Sie auf der Informationsseite zum Tirol-Zuschuss.
ACHTUNG: Sie haben den Tirol-Zuschuss 2023 erhalten? Dann wird Ihnen per E-Mail bzw. per Post ein Schreiben der Abteilung Soziales des Landes Tirol mit personalisierten Zugangsdaten sowie einem Link zu einem bereits vorausgefüllten Antrag zugeschickt. Sollten sich die Einkommenssituation und Haushaltszusammensetzung nicht geändert haben, ist dies online lediglich zu bestätigen. Andernfalls können die Daten selbstständig und unkompliziert online geändert werden.
Für Haushalte von MindestpensionistInnen mit Bezug der Ausgleichszulage sowie MindestsicherungsbezieherInnen, die den Tirol-Zuschuss im Jahr 2023 erhalten haben, ist keine Antragstellung erforderlich. Diese erhalten nach amtswegiger Prüfung ein Zusageschreiben, die Auszahlung erfolgt automatisch.