FAQs | Tirol-Zuschuss
In welchem Zeitraum können Anträge eingebracht werden?
Anträge für den Tirol-Zuschuss mit dem Heiz- und Wohnkostenzuschuss können zwischen 1. März und 30. September 2024 gestellt werden.
Wo erhalte ich die Antragsformulare?
- Jene Haushalte, deren Tirol-Zuschuss 2023 (Heizkosten- und bzw. oder Wohnkostenzuschuss) bewilligt wurde, erhalten im Laufe des März per E-Mail bzw. per Post ein Schreiben der Abteilung Soziales des Landes Tirol mit personalisierten Zugangsdaten sowie einem Link zu einem bereits vorausgefüllten Antrag. Sollten sich die Einkommenssituation und Haushaltszusammensetzung nicht geändert haben, ist dies online lediglich zu bestätigen. Andernfalls können die Daten selbstständig und unkompliziert online geändert werden.
- Für Haushalte von MindestpensionistInnen mit Bezug der Ausgleichszulage sowie MindestsicherungsbezieherInnen, die den Tirol-Zuschuss im Jahr 2023 erhalten haben, ist keine Antragstellung erforderlich. Diese erhalten nach amtswegiger Prüfung ein Zusageschreiben, die Auszahlung erfolgt automatisch.
- Neue AntragstellerInnen können die Höhe ihres Zuschusses über den Tirol-Zuschuss-Rechnerberechnen lassen und werden dann zu dem entsprechenden Antrag weitergeleitet.
- Antragsformulare erhalten Sie zudem
- online unter www.tirol.gv.at/tirolzuschuss
- beim Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Soziales – Tiroler Hilfswerk, Meraner Straße 5, 6020 Innsbruck
Wie kann ich den Antrag ausfüllen?
- mittels Online-Formular unter www.tirol.gv.at/tirolzuschuss
- Antrag drucken und händisch ausfüllen
Wo kann ich den Antrag abgeben?
Jene Haushalte, deren Tirol-Zuschuss 2023 (Heizkosten- und bzw. oder Wohnkostenzuschuss) bewilligt wurde, erhalten im Laufe des März per E-Mail bzw. per Post ein Schreiben der Abteilung Soziales des Landes Tirol mit personalisierten Zugangsdaten sowie einem Link zu einem bereits vorausgefüllten Antrag. Sollten sich die Einkommenssituation und Haushaltszusammensetzung nicht geändert haben, ist dies online lediglich zu bestätigen. Andernfalls können die Daten selbstständig und unkompliziert online geändert werden.
- online – nachdem Sie den Antrag online ausgefüllt haben, wird dieser an die Fachabteilung übermittelt.
- postalisch an: Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Soziales – Tiroler Hilfswerk, Meraner Straße 5, 6020 Innsbruck
- persönlich beim Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Soziales – Tiroler Hilfswerk, Meraner Straße 5, 6020 Innsbruck
- bei Ihrer Gemeinde
An wen kann ich mich bei Fragen wenden?
- an das Tiroler Hilfswerk – telefonisch unter 0512 508 3693 oder per E-Mail an tiroler.hilfswerk@tirol.gv.at
- an das InfoEck – telefonisch unter 0800 800 508 während der Geschäftszeiten von Montag bis Freitag von 9 bis 14 Uhr und Dienstag und Donnerstag von 15 bis 17 Uhr erreichbar
Was muss ich dem Neuantrag beilegen?
- monatliche Einkommensnachweise 2024 aller im Haushalt gemeldeter Personen (z. B. Gehaltsnachweis, Einkommensbescheid AMS, ÖGK oder aktueller Kontoauszug mit dem monatlichen Einkommen; Selbstständige: aktueller Einkommenssteuerbescheid)
- Nachweis über Alimente (Unterhaltsvereinbarung oder aktueller Kontoauszug)
Was zählt zum Einkommen?
Beim monatlichen Einkommen sind alle Einkünfte zu berücksichtigen, die den im gemeinsamen Haushalt lebenden / gemeldeten Personen zufließen. Das monatliche Einkommen ist ohne Anrechnung der Sonderzahlungen (13. und 14. Gehalt) zu ermitteln. Einkommen, die nur 12 Mal jährlich bezogen werden (z. B. Unterhalt, AMS-Bezüge, Pensionsvorschuss, Kinderbetreuungsgeld), sind auf 14 Bezüge umzurechnen (siehe Informationsblatt zur Einkommensberechnung).
Nicht anzurechnen sind: Pflegegeldbezüge, Familienbeihilfen, Wohn- und Mietzinsbeihilfen, Einkommen der minderjährigen Kinder im gemeinsamen Haushalt, Witwengrundrenten nach dem KOVG, Beschädigtengrundrente nach dem KOVG einschließlich der Erhöhung nach § 11 Abs. 2 und 3 KOVG, Rentenleistung nach dem Heimopferrentengesetz, erhöhte Ausgleichszulagenbezüge
Abzuziehen sind: zu leistende Unterhaltszahlungen/Alimente, soweit sie nachweislich regelmäßig bezahlt werden bzw. festgesetzt wurden.
Wie lange dauert die Bearbeitung meines Antrags?
Alle eingelangten Anträge werden schnellstmöglich abgearbeitet. Haushalte, die bereits den Tirol-Zuschuss 2023 (Heizkosten- und bzw. oder Wohnkostenzuschuss) erhalten haben, werden gebeten, das automatische Schreiben des Landes (per E-Mail oder per Post) abzuwarten. Dieses enthält personalisierte Zugangsdaten sowie einen Link zu einem bereits vorausgefüllten Antrag. Sollten sich die Einkommenssituation und Haushaltszusammensetzung nicht geändert haben, ist dies online lediglich zu bestätigen. Andernfalls können die Daten selbstständig und unkompliziert online geändert werden.
Für Haushalte von MindestpensionistInnen mit Bezug der Ausgleichszulage sowie MindestsicherungsbezieherInnen, die den Tirol-Zuschuss im Jahr 2023 erhalten haben, ist keine Antragstellung erforderlich. Diese erhalten nach amtswegiger Prüfung ein Zusageschreiben, die Auszahlung erfolgt automatisch.
Die Auszahlung des Tirol-Zuschuss erfolgt gestaffelt: Der Wohnkostenzuschuss wird unmittelbar nach Bewilligung ausbezahlt, der Heizkostenzuschuss folgt im Herbst 2024 zu Beginn der Heizsaison.