Leuchtturmprojekte im Bereich Digitalisierung
Zielsetzung
Das Ziel der vorliegenden Aktion liegt vor allem darin, ergänzend zu bestehenden Bundes- und Landesförderungsprogrammen Leuchtturmprojekte im Bereich der digitalen Transformation zu unterstützen.
Unter einem Leuchtturmprojekt wird in diesem Zusammenhang ein einmaliges Vorhaben im Kontext der Digitalisierung verstanden, welches besondere Bedeutung für eine konkrete Region hat oder darüber hinaus einen überregionalen Anspruch aufweist.
Die gegenständliche Förderungsaktion soll u.a. dazu dienen, Anschauungsprojekte zu ermöglichen, die einen positiven Einfluss auf die Entwicklung des Wirtschafts-, Arbeits- und Lebensraumes Tirol haben.
Fördernehmer*innen
Fördernehmer*innen im Rahmen des vorliegenden Förderprogramms können grundsätzlich Privatpersonen, Einzelunternehmen, eingetragene Personen- und Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Vereine, Zweckverbände, Gemeinden, Gemeindeverbände, Tourismusverbände und Hochschulen mit Sitz im Bundesland Tirol sein.
Art und Ausmaß der Förderung
Die Förderung im Rahmen der Leuchtturmprojekte im Bereich Digitalisierung wird als nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss gewährt und beträgt max. 100 % der förderbaren Kosten. Für Unternehmen ist der Förderungssatz mit 30 % beschränkt. Die Förderbemessungsgrundlage ist mit max. 500.000 Euro begrenzt, die Maximalförderung pro Projekt liegt bei 200.000 Euro
Laufzeit der Projekte
Die Laufzeit der Projekte beträgt – sofern in der Förderungsvereinbarung nicht anders festgelegt – in der Regel zwei Jahre, Anträge können laufend eingebracht werden.
Förderbare Kosten
Als förderbare Kosten werden anerkannt (nähere Erläuterungen im Kostenleitfaden zur Abrechnung von Projektkosten in der Rahmenrichtlinie für die Wirtschaftsförderung des Landes Tirol):
- Investitionen in Sachanlagen
- Investitionen in immaterielle Werte
- Personalkosten
- Sach- und Materialkosten
- Externe Kosten
Die oben angeführten Kosten sind generell nur förderbar, wenn diese in direktem Zusammenhang mit dem Gesamtvorhaben stehen.
Antragsstellung
Im Sinne einer effizienten Bearbeitung bitten wir bereits bei Beantragung ausdrücklich um die Übermittlung vollständiger Unterlagen:
- Projektbeschreibung
- Projektkostengliederung
- Angebote
- Jahresabschlüsse
Die Stellung fristwahrender Anträge ist nicht mehr möglich!
Die Angebote sowie deren Kosten müssen in der Projektkostengliederung klar ersichtlich sein.
Abrechnung
Endbericht