Tiroler Digitalisierungsförderung
Zielsetzung
Das Ziel der Tiroler Digitalisierungsförderung liegt vor allem darin, Tiroler Unternehmen bei der Einführung (nicht der Entwicklung) modernster digitaler Technologien inklusive der Schulungsmaßnahmen für Mitarbeiter*innen zu unterstützen.
Die Tiroler Digitalisierungsförderung versteht sich dabei als branchenoffenes Förderinstrument, welches alle Stufen der Wertschöpfungskette begleiten und unterstützen soll.
Fördernehmer*innen
Fördernehmer*innen können Unternehmen mit Standort in Tirol sein, die der gewerblichen Wirtschaft zugeordnet werden oder im Besitz einer aufrechten Gewerbeberechtigung sind.
Pro Unternehmen kann jedes zweite Jahr (es zählt das Datum der Einreichung) ein Förderantrag gestellt werden, sofern etwaige Digitalisierungsprojekte im Rahmen dieser oder vorhergehender Förderrichtlinien bereits abgeschlossen wurden.
Nicht gefördert werden Unternehmen, die sich überwiegend im Eigentum der öffentlichen Hand befinden, oder in der Tiroler Tourismusförderung antragsberechtigt sind.
Gegenstand der Förderung
In einem Projekt können sowohl Kosten für die Planung des Vorhabens, die Umsetzungsmaßnahmen sowie der projektbezogenen Qualifizierung von Mitarbeiter*innen abgerechnet werden. Diese müssen gesamtheitlich in einem Projekt beantragt werden.
Art und Ausmaß der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form eines verlorenen Zuschusses als De-minimis-Beihilfe.
Die Förderquote sowie die Höchstbemessungsgrundlage werden in Kategorien eingeteilt, die sich auf die durch die Unternehmensgröße des/der Fördernehmer*in bzw. deren beteiligten Gesellschaften beziehen.
Kleinstunternehmen werden mit max. 30% der förderbaren Projektkosten, bis zu einer Höchstbemessungsgrundlage von EUR 100.000,-, gefördert (Förderkategorie 1).
Kleine Unternehmen werden mit max. 20% der förderbaren Projektkosten, bis zu einer Höchstbemessungsgrundlage von EUR 300.000,-, gefördert (Förderkategorie 2).
Mittlere und große Unternehmen werden mit max. 10% der förderbaren Projektkosten, bis zu einer Höchstbemessungsgrundlage von EUR 750.000,-, gefördert (Förderkategorie 3).
Sollte die Höchstbemessungsgrundlage der jeweiligen Förderkategorie überschritten werden, so erfolgt die Förderung mit der Förderquote der entsprechend nächsten Kategorie.
Förderbare Kosten
- Personalkosten (max. 10 % der förderbaren Gesamtkosten)
- Externe Kosten
- Sach- und Materialkosten
- Investitionskosten für Soft- und Hardware
Als kalkulatorischer Stundensatz für Geschäftsführer*innen und Gesellschafter*innen (ab einer Beteiligung von 25 Prozent) werden 54 Euro inklusive Gemeinkostenzuschlag (20 Prozent) herangezogen.
Nicht förderbare Kosten
Nicht förderbar sind Investitionen in einzelne Maschinen/Komponenten, Marketingprojekte, E-Commerce Vorhaben, Online- und Webmarketingmaßnahmen, Chatbots, Ausgaben für Webseiten oder Webshops (übliche Webseiten zur Unternehmenspräsentation, fertige Lösungen für Webshops) und ähnliches.
Ebenfalls nicht förderbar ist der Ankauf von Standard-Hardware (PC, Laptop, Tablet, Smartphone, Drucker) und Standard-Software (Betriebssysteme, Virenschutzprogramme, Buchhaltung, etc.). Zudem sind laufende Kosten (Lizenzgebühren, Abonnements, Miete) nicht förderbar.
Antragsstellung
Im Sinne einer effizienten Bearbeitung bitten wir bereits bei Beantragung ausdrücklich um die Übermittlung vollständiger Unterlagen:
- Projektbeschreibung
- Projektkostengliederung
- Angebote
- Jahresabschlüsse
Die Stellung fristwahrender Anträge ist nicht möglich!
Projektkostengliederung (Bitte nur als Excel-Datei anhängen)
Die Angebote sowie deren Kosten müssen in der Projektkostengliederung klar ersichtlich sein.