Innovationsassistent*in
Gegenstand der Förderung
Gegenstand der Förderung im Rahmen des Schwerpunkts Innovationsassistent*in sind Personal- und Qualifizierungskosten eines*einer neu einzustellenden Innovationsassistenten*in. Die Person muss nicht spezifisch in einem Projekt tätig werden, für die Genehmigung der Förderung spielen vor allem folgende Aspekte eine Rolle:
- aktuelle Unternehmenssituation (Probleme, Herausforderungen, usw.)
- Vorhabensbeschreibung (es können auch mehrere Projekte mit geringerem Ausmaß Aufgabe des*der Innovationsassistenten*in sein)
- Tätigkeits- bzw. Stellenbeschreibung des*der Innovationsassistenten*in
- wirtschaftliche Auswirkung auf das Unternehmen
Tätigkeitsfelder können in den Bereichen Forschung und Entwicklung, Dienstleistungsinnovationen, Innovationsorganisation, Kommunikations- und Informationstechnologien sowie Tourismusinnovationen und Tourismusmanagement angesiedelt sein.
Es können auch themenspezifische Ausschreibungen wie etwa zur Nachhaltigkeit durchgeführt werden. Details dazu werden in einem entsprechenden Ausschreibungsleitfaden geregelt.
Fördernehmer*innen
Fördernehmer*innen können Unternehmen mit Standort in Tirol sein, die der gewerblichen Wirtschaft zugeordnet werden oder im Besitz einer aufrechten Gewerbeberechtigung sind. Bei Vorhaben im Tourismus sind auch Tourismusverbände antragsberechtigt.
Nicht gefördert werden Unternehmen, die sich überwiegend im Eigentum der öffentlichen Hand befinden.
Wichtig ist, dass die Qualifikation des*der Innovationsassistenten*in einem plausiblen Zusammenhang mit dem Innovationsvorhaben und dem Unternehmen steht.
Der/die Innovationsassistent*in ist in ein unbefristetes, unselbstständiges und voll sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis aufzunehmen, wobei der Förderwerber die Auswahl trifft und einen entsprechenden Vorschlag unterbreitet. Für das Dienstverhältnis gelten die allgemeinen Bestimmungen des Arbeits- und Sozialrechtes.
Für die Anerkennung des*der Innovationsassistenten*in sind folgende Kriterien maßgeblich:
- Übereinstimmung von Anforderungen des Unternehmens und Qualifikationen des*der Innovationsassistent*in
- Dienstvertrag zwischen Förderwerber*in und Innovationsassistent*in
Art und Ausmaß der Förderung
Die Förderung im Schwerpunkt Innovationsassistent*in wird als nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss gewährt und beträgt max. 50 Prozent der förderbaren Kosten bzw. max. 40.000 Euro. Die Förderungsbemessungsgrundlage ist mit 80.000 Euro begrenzt.
Personalkosten: Als Bemessungsgrundlage für den Zuschuss zu den Personalkosten des*der Innovationsassistenten*in gilt das monatliche Bruttoentgelt zuzüglich der Lohnnebenkosten in der Regel für die Dauer von zwei Jahren, max. 72.000 Euro.
Qualifizierungs- und Coachingkosten: Jedem*jeder Innovationsassistenten*in steht ein Ausbildungs- und Coachingbudget von 8.000 Euro zur Verfügung. Die geplanten Ausbildungen (im Sinne einer „Weiterbildungsstrategie“) werden entweder im Zuge der Antragstellung oder mit der Genehmigung der konkreten Person eingereicht.
Projekte können im Zuge eines jeweils zu definierenden Ausschreibungszeitraumes eingereicht werden und weisen in der Regel einen Zeitraum von zwei Jahren auf.
Beratung für Antragseinreichung
Hilfestellung und Beratung bei der konkreten Antragstellung bietet Ihnen die Standortagentur Tirol GmbH.
Antragsstellung
Im Sinne einer effizienten Bearbeitung bitten wir bereits bei Beantragung ausdrücklich um die Übermittlung vollständiger Unterlagen:
- Inhaltliche Beschreibung
- Kostenplan
- Jahresabschlüsse
Die Ausschreibung für das Jahr 2024 findet vom 01.03.2024 bis 30.04.2024 statt.
Zusätzliche Dokumente für den Fördervertrag
Für die Erstellung des Fördervertrags sind zusätzlich der Lebenslauf, der/des Innovationsassistent*in, der unterschriebene Dienstvertrag in Kopie, sowie optional das Angebot des Coaches/Qualifizierung zu übermitteln.