Förderung von Stützstunden betreffend Inklusionsmaßnahmen bei erhöhtem Unterstützungsbedarf
Förderung Inklusionsmaßnahmen bei erhöhtem Unterstützungsbedarf in einer Kinderbetreuungsgruppe gemäß § 18 des Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetzes (TKKG)
Ziel der Förderung
Ziel der Förderung ist die Inklusion aller in einer Gruppe betreuten Kinder zu sichern.
Gegenstand der Förderung
Gegenstand der Förderung sind die jeweils erforderlichen und genehmigten Stützstunden zur Verstärkung des Personalstands während der Kernzeit.
Fördernehmer*innen können sein:
Erhalter von Kinderbetreuungseinrichtungen.
Voraussetzungen
Gemäß § 18 TKKG sind die Voraussetzungen für die Einrichtung einer Kinderbetreuungsgruppe mit erhöhtem Unterstützungsbedarf gegeben, wenn
- eine befürwortende schriftliche Situationsanalyse der Landesregierung vorliegt,
- eine außergewöhnlich belastende Gruppenkonstellation besteht oder die soziale Integration aller in der Gruppe betreuten Kinder nur mit Hilfe von Stützstunden möglich ist und
- keine anderen Maßnahmen ergriffen werden können, die die Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrages ermöglichen.
- Solche Maßnahmen können beispielsweise sein:
- Einteilung der Gruppen nach Ausgangssituation der Kinder,
- eine kompetenz- und bedürfnisorientierte Gestaltung der Räume sowie des pädagogischen Alltags,
- die Öffnung weiterer Gruppen oder die Errichtung anderer Institutionsarten,
- Maßnahmen im Rahmen der Sprachförderung oder im Rahmen der Verbesserung des Betreuungsschlüssels.
Es wird darauf hingewiesen derartige Maßnahmen bereits im Vorfeld der Anzeige einer Kinderbetreuungseinrichtung mit erhöhtem Unterstützungsbedarf bzw. in Vorbereitung des neuen Kindergartenjahres zu prüfen.
Fachberaterinnen für Inklusion
Es wird empfohlen bereits im Vorfeld der Antragstellung mit der zuständigen Fachberaterin für Inklusion in Verbindung zu treten.
Durch die Einbindung im Vorhinein ist ein guter Austausch möglich und vermittelt bereits ein konkretes Bild über die Situation in der betreffenden Gruppe, welches in weiterer Folge im Rahmen der Erstellung des Gutachtens „Situationsanalyse“ durch die Fachberaterin wichtig sein kann. Überdies kann es auch dazu beitragen, über Anträge zeitnaher entscheiden zu können.
Hier gelangen Sie zur bezirksweisen Auflistung der Fachberaterinnen für Inklusion.
Art und Ausmaß der Förderung
- Die Förderung kann als nicht rückzahlbarer Einmal- oder Mehrfachzuschuss gewährt werden.
- Das Ausmaß der maximal förderbaren Personalstunden errechnet sich nach einem Prozentsatz des Personalaufwands gemäß § 7 Z 5 der Richtlinie Förderung von Kinderbetreuungseinrichtungen gemäß §§ 38, 38a und 38b des Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetzes.
- Der Personalaufwand wird aus den Wochenstunden und dem Tätigkeitszeitraum der Stützkraft errechnet. Dabei wird ein Basisbetrag von € 36.000,00 zugrunde gelegt.
Einreichung
Änderungen zu bestehenden Anträgen sind per E-Mail unter elementarbildung-meldung@tirol.gv.at bekannt zu geben.
Hilfestellung zum Befüllen des Onlineformulares
Auszahlung der Förderung
Für Förderungen gemäß § 7 der Richtlinie Förderung von Kinderbetreuungseinrichtungen gilt die Genehmigung der Einrichtung einer Kinderbetreuungsgruppe mit erhöhtem Unterstützungsbedarf nach § 18 TKKG als Grundlage zur Antragstellung. Die Berechnung und Auszahlung der Förderung erfolgt gemäß den Festlegungen in der Förderzusage bzw. der Fördervereinbarung.
Hier gelangen Sie zur unverbindlichen Vorberechnung der möglichen Höhe der Förderung von Stützstunden.
Förderabrechnung
Das Abrechnungsformular wird seitens der Abteilung Elementarbildung und allgemeines Bildungswesen übermittelt.
Wichtige Rechtsgrundlagen
- Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz
- Richtlinie Förderung des gesetzlich vorgeschriebenen Personaleinsatzes gemäß dem Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz (TKKG)