Sprachförderung gemäß der Vereinbarung nach Art. 15a B-VG über die Elementarpädagogik
Allgemeine Informationen
Ziel der gegenständlichen Förderrichtlinie ist die Umsetzung der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Elementarpädagogik für die Kindergartenjahre 2022/23 bis 2026/27, BGBl. I Nr. 148/2022, (im Folgenden: Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Elementarpädagogik) in Bezug auf die Sprachförderung.
Weiters sollen die sprachförderlichen Kompetenzen des Personals zur Umsetzung einer ganzheitlichen, alltagsintegrierten Sprachförderung in elementaren Bildungseinrichtungen gestärkt werden.
Gegenstand der Förderung ist die Gewährung von Zuschüssen für die Durchführung von Maßnahmen gemäß der Vereinbarung nach Art. 15 B-VG über die Elementarpädagogik in Bezug auf die Sprachförderung.
Die förderbaren Maßnahmen, detaillierten Fördervoraussetzungen, das Ausmaß der Förderung und die Verfahrensbestimmungen finden Sie in der Richtlinie Sprachförderung gemäß der Vereinbarung nach Art. 15a B-VG über die Elementarpädagogik und im Leitfaden Sprachförderung.
Beiblatt zur Darstellung der sprachlichen Herausforderung im pädagogischen Alltag.
Voraussetzungen
Fördernehmer/Fördernehmerinnen können sein:
Erhalter von elementaren Bildungseinrichtungen.
Fristen
Förderanträge, die nicht im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung eingereicht werden, sind vor Beginn der Maßnahme elektronisch mittels Online-Formular bzw. in der von der Förderstelle vorgesehenen Form bei der Abteilung Elementarbildung und allgemeines Bildungswesen des Amtes der Tiroler Landesregierung pro Kindergartenjahr im Sinne des § 3 Z 9 der Rahmenrichtlinie Elementarbildung und allgemeines Bildungswesen einzubringen.
Erforderliche Unterlagen
Dem Antrag sind nähere Angaben zum/zur FördernehmerIn wie Firmenbuch, Vereinsregisterauszug, Vereinsstatuten anzuschließen.
Sofern Förderanträge im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung eingereicht werden, sind die in der Ausschreibung angeführten Unterlagen vorzulegen.
Kosten
Für die Antragstellung entstehen keine Kosten.