Förderung der Teilnahme an Deutschkursen
Allgemeine Informationen
Die Förderung hat zum Ziel, die Integration von Zugewanderten durch Unterstützung beim Erwerb der deutschen Sprache zu verbessern.
Es werden Kosten für Deutschkurse zum allgemeinen Erwerb der deutschen Sprache als Fremdsprache der Niveaustufen A1 bis B2 entsprechend dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) gefördert. Nicht gefördert werden Kurse mit speziellen Inhalten (z.B. Grammatiktraining, Kommunikationstraining, berufseinschlägige Deutschkurse).
Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss gewährt. Die Förderung ist einkommensunabhängig und beträgt bis zu 50 % der Kurskosten, maximal € 4,00 pro Kurseinheit.
Voraussetzungen
Fördernehmer/Fördernehmerinnen können sein: Personen, die
- zum rechtmäßigen dauerhaften Aufenthalt in Österreich berechtigt sind,
- ihren Hauptwohnsitz in Tirol haben und
- keine anderweitige Fördermöglichkeit von Kosten für Kurse gemäß § 2 haben oder hatten.
Weitere Fördervoraussetzungen:
- Der Kurs muss von einem anerkannten Bildungsträger angeboten werden.
- Der Kurs muss in Tirol stattfinden.
- Eine Kurseinheit beträgt mindestens 45 Minuten.
- Für die Zuerkennung der Förderung ist eine mindestens 75%ige Anwesenheit beim Kurs erforderlich.
Fristen
Förderanträge sind bis spätestens zwei Wochen nach Kursbeginn elektronisch mittels Online Formular bei der Abteilung Gesellschaft und Arbeit des Amtes der Landesregierung einzureichen.
Erforderliche Unterlagen
Dem Antrag sind folgende Unterlagen anzuschließen:
- Anmeldebestätigung für den Kurs, sofern bereits vorhanden
- Nachweis über den aufenthaltsrechtlichen Status
- Versicherungsdatenauszug
Es sind folgende Richtlinien relevant: