Förderung Frauenprojekte
Anträge sind per Online-Formular einzureichen.
Allgemeine Informationen
Ziel der Förderung von Frauen und Gleichstellung ist die Durchsetzung der gesellschaftlichen, rechtlichen und ökonomischen Gleichstellung von Frauen und die Umsetzung der Gleichstellungsstrategie Tirol.
Förderungswürdig sind Maßnahmen, die den Leitzielen des Bereiches Frauen und Gleichstellung in der jeweiligen Fassung entsprechen.
Voraussetzungen
Förderungsnehmerinnen und Förderungsnehmer können Organisationen, Vereine, Projektträger, Initiativen, Gruppen oder Einzelpersonen sein, deren vorrangiges Ziel die Durchsetzung der gesellschaftlichen, rechtlichen und ökonomischen Gleichstellung von Frauen und die Umsetzung der Gender - Mainstreaming - Strategie in Tirol ist und deren Förderung im öffentlichen Interesse gelegen ist.
- Förderungen in Form von Ausfallshaftungen, Defizitabdeckungen oder Schuldendiensten sind nicht zulässig.
- Die Förderung von Vorhaben umfasst ausschließlich einen Anteil zu den förderbaren Kosten, wobei die jeweils bewilligten Förderungsgelder nur für das beantragte Vorhaben verwendet werden dürfen.
- Das Vorhaben muss zu einem Teil durch Eigenleistung getragen werden.
- Bei einem größeren Vorhaben erfolgt die Auszahlung der Förderungsmittel in Teilbeträgen.
- Die Berücksichtigung von Gewaltprävention und Gewaltschutz.
Fristen
Der Antrag ist vor Beginn des beantragten Förderzeitraumes einzureichen.
Erforderliche Unterlagen
Folgende Unterlagen sind dem Antrag hinzuzufügen:
- detaillierte Beschreibung des zu fördernden Gegenstandes,
- detaillierte Kostenkalkulation inklusive Finanzierungsplan des zu fördernden Gegenstandes,
- Kostenkalkulation inklusive Finanzierungsplan des*der Fördernehmer*in für das Gesamtjahr,
- Bekanntgabe beantragter, bereits zugesagter oder gewährter Förderungen,
- bei erstmaligen Ansuchen Angabe zum*zur Fördernehmer*in (Firmenbuchauszug, Vereinsregisterauszug, Vereinsstatuten),
- die vom vertretungsbefugten Organ unterfertigte "Checkliste Gewaltprävention",
- Zusatzblatt "Weitere Informationen zur Einrichtung"
Wichtige Rechtsgrundlagen
Es ist folgende Richtlinie relevant:
Allgemeine Richtlinie zur Förderung von Frauen und Gleichstellung