Förderung Integrationsprojekte
Anträge sind per Online-Formular einzureichen.
Bei technischen Schwierigkeiten wenden Sie sich bitte an ga.diversitaet@tirol.gv.at
Allgemeine Informationen
Die Förderung der Integration hat zum Ziel, die chancengerechte Teilnahme von Menschen mit Migrationsgeschichte an zentralen Bereichen des sozialen und gesellschaftlichen Lebens in Tirol zu ermöglichen bzw. zu verbessern und einen Beitrag zur Umsetzung des Integrationsleitbildes (Gemeinwohl und Zugehörigkeit stärken - Leitbild zum Zusammenleben in Tirol) zu leisten.
Voraussetzungen
Fördernehmer/innen können Organisationen, Vereine, Initiativen und Einzelpersonen sein.
- Die Finanzierung des Vorhabens muss vor Beginn weit gehend gesichert sein. Das Land Tirol, Abteilung Gesellschaft und Arbeit, Bereich Integration, übernimmt keine Ausfallshaftungen, Defizitabdeckungen oder Schuldendienste.
- Subventionsgelder dürfen nur für das beantragte Vorhaben verwendet werden.
- Das Vorhaben wird nur anteilig gefördert. Das Vorhaben muss zu einem Teil durch Eigenleistung getragen werden.
- Gefördert werden nur auf Gemeinnützigkeit ausgerichtete Vorhaben/Aktivitäten/ProjektbetreiberInnen.
- Eine Förderung ist nur zulässig, wenn die Verwirklichung des Förderzweckes trotz zumutbarer Eigenleistungen ohne Landesmittel nicht möglich ist.
Fristen
Der Antrag ist vor Beginn des beantragten Förderzeitraumes einzureichen.
Erforderliche Unterlagen
Folgende Unterlagen sind dem Antrag hinzuzufügen:
- Bei erstmaligem Ansuchen nähere Angaben zur Einrichtung wie Firmenbuch-/Vereinsregisterauszug, Statuten und Zielsetzungen
- Inhaltliche Projektbeschreibung/Konzept/Detaillierte Projektkosten und –finanzierung/Finanzplan
- Angabe von beantragten, bereits zugesagten oder gewährten Förderungen
- die vom vertretungsbefugten Organ unterfertigte "Checkliste Gewaltprävention"
Wichtige Rechtsgrundlagen
Es ist folgende Richtlinie relevant: