Tirol-Zuschuss
Der Tirol-Zuschuss, der von 1. März bis 30. September 2024 beantragt werden kann, setzt sich aus einem Heiz- und Wohnkostenzuschuss zusammen. Voraussetzung für den Tirol-Zuschuss ist ein Hauptwohnsitz in Tirol. Durch diese weitere Entlastungsmaßnahme werden betroffene Tiroler Haushalte mit geringem und mittlerem Einkommen gezielt bei den Wohn-, Heiz- und Energiekosten unterstützt.
Tirol-Zuschuss-Rechner
Mit dem Tirol-Zuschuss-Rechner können Sie die Höhe Ihres Zuschusses vorab berechnen lassen und werden dann zu dem entsprechenden Antrag weitergeleitet. (Hinweis: Wenn Sie bereits den Tirol-Zuschuss 2023 erhalten haben, wird Ihnen ein Schreiben mit personalisierten Zugangsdaten sowie einem Link zu einem bereits vorausgefüllten Antrag automatisch zugeschickt. Sollten sich die Einkommenssituation und Haushaltszusammensetzung nicht geändert haben, ist dies online lediglich zu bestätigen. Andernfalls können die Daten selbstständig und unkompliziert online geändert werden.)
Heizkostenzuschuss
Höhe Heizkostenzuschuss: 250 Euro
- Nicht bezugsberechtigt sind Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung eine laufende Mindestsicherungs- bzw. Grundversorgungsleistung beziehen sowie BewohnerInnen von Wohn- und Pflegeheimen, Behinderteneinrichtungen oder SchülerInnen- und StudentInnenheimen
Nettoeinkommensgrenzen Heizkostenzuschuss
- 1.200 Euro pro Monat für alleinstehende Personen
- 1.900 Euro pro Monat für Ehepaare und Lebens- und Wohngemeinschaften
- 350 Euro pro Monat für jede weitere Person
Hinweis: Die Auszahlung des Heizkostenzuschusses erfolgt im Herbst 2024 mit Beginn der Heizsaison.
Wohnkostenzuschuss
Höhe Wohnkostenzuschuss: ab 250 Euro (Höhe ist abhängig von Einkommen und Haushaltsgröße)
- Zuschussberechtigt sind auch MindestsicherungsbezieherInnen
- Nicht bezugsberechtigt sind BezieherInnen einer Grundversorgungsleistung
- Nicht bezugsberechtigt sind BewohnerInnen von Wohn- und Pflegeheimen, Behinderteneinrichtungen oder SchülerInnen- und StudentInnenheimen.
Nettoeinkommensgrenzen Wohnkostenzuschuss
Die Höhe der Förderung für den Haushalt ist abhängig von Einkommen und Haushaltsgröße. Die Höhe richtet sich nach den nachstehend angeführten Einkommensobergrenzen:
Einkommensgrenze I
- 1.200 Euro pro Monat für alleinstehende Personen
- 1.900 Euro pro Monat für Ehepaare und Lebens- und Wohngemeinschaften
- 500 Euro pro Monat für jede weitere Person
Die Höhe des Wohnkostenzuschusses I (Einkommensgrenze I) beträgt einmalig:
Personenanzahl | Zuschusshöhe |
1 | 350 Euro |
2 | 450 Euro |
weitere Personen | Erhöhung um je 100 Euro |
Einkommensgrenze II
- 1.700 Euro pro Monat für alleinstehende Personen
- 2.400 Euro pro Monat für Ehepaare und Lebens- und Wohngemeinschaften
- 500 Euro pro Monat für jede weitere Person
Die Höhe des Wohnkostenzuschusses II (Einkommensgrenze II) beträgt einmalig:
Personenanzahl | Zuschusshöhe |
1 | 300 Euro |
2 | 375 Euro |
weitere Personen | Erhöhung um je 75 Euro |
Einkommensgrenze III
- 2.200 Euro pro Monat für alleinstehende Personen
- 3.100 Euro pro Monat für Ehepaare und Lebens- und Wohngemeinschaften
- 500 Euro pro Monat für jede weitere Person
Die Höhe des Wohnkostenzuschusses III (Einkommensgrenze III) beträgt einmalig:
Personenanzahl | Zuschusshöhe |
1 | 250 Euro |
2 | 300 Euro |
weitere Personen | Erhöhung um je 50 Euro |
Hinweis: Die Auszahlung des Wohnkostenzuschusses erfolgt unmittelbar nach Bewilligung.
Folgeanträge
Jene Haushalte, deren Tirol-Zuschuss 2023 (Heizkosten- und bzw. oder Wohnkostenzuschuss) bewilligt wurde, erhalten im Laufe des März per E-Mail bzw. per Post ein Schreiben der Abteilung Soziales des Landes Tirol mit personalisierten Zugangsdaten sowie einem Link zu einem bereits vorausgefüllten Antrag. Sollten sich die Einkommenssituation und Haushaltszusammensetzung nicht geändert haben, ist dies online lediglich zu bestätigen. Andernfalls können die Daten selbstständig und unkompliziert online geändert werden.
Für Haushalte von MindestpensionistInnen mit Bezug der Ausgleichszulage sowie MindestsicherungsbezieherInnen, die den Tirol-Zuschuss im Jahr 2023 erhalten haben, ist keine Antragstellung erforderlich. Diese erhalten nach amtswegiger Prüfung ein Zusageschreiben, die Auszahlung erfolgt automatisch.
Formular für Neuanträge
Richtlinien
Erforderliche Unterlagen (Neuantrag)
Alle aktuellen monatlichen Einkommensnachweise aller volljährigen im gemeinsamen Haushalt gemeldeter Personen sowie Alimente.