Qualitätsförderung
Was ist das Ziel des Programms?
Das Qualitätsförderungsprogramm des Tiroler Gesundheitsfonds hat das Ziel, qualitätsfördernde Maßnahmen in den öffentlichen Krankenanstalten aus Mitteln des Tiroler Gesundheitsfonds zu unterstützen.
Auf welcher Grundlage basiert das Programm?
Die jährliche Dotierung des Qualitätsförderungsprogrammes wird von der Gesundheitsplattform des Tiroler Gesundheitsfonds beschlossen. Voraussetzung für die Förderung ist die Mitfinanzierung durch die antragstellende Krankenanstalt.
Welche Projekte wurden bisher gefördert?
Das Qualitätsförderungsprogramm besteht seit dem Jahr 1999. Erfahrungs- bzw. Ergebnisberichte zu den bisher geförderten Projekten finden Sie in der Übersicht über geförderte Projekte.
Wer kann um Förderung ansuchen, bzw. nach welchen Kriterien erfolgt die Vergabe der Mittel?
Vergabekriterien Qualitätsförderung
Wie erfolgt das Ansuchen?
Das Ansuchen erfolgt schriftlich durch Ausfüllen des zur Verfügung stehenden Antragsformular Qualtitätsförderung.
Wann kann man ansuchen?
Das Qualitätsförderungsprogramm wir einmal pro Jahr ausgeschrieben. Aktuelle Bewerbungsfristen werden in den Fondskrankenanstalten rechtzeitig bekannt gegeben.
Bei konkretem Interesse können Sie auch ein kurzes E-Mail an den Tiroler Gesundheitsfonds senden. Sie werden dann in unseren E-Mail-Verteiler aufgenommen und erhalten bei Feststehen der nächsten Einreichfrist nähere Informationen.
Wie wird ein gefördertes Projekt abgerechnet?
Die Auszahlung der Projektförderungssumme erfolgt nach Beendigung des Projektes. Mit dem Abrechnungsformular zum Qualitätsförderungsgrogramm können Sie Ihr bewilligtes Projekt mit dem TGF abrechnen. Das Abrechnungsformular ist gemeinsam mit dem Endbericht des geförderten Projektes einzureichen.
Für weitere Fragen steht Ihnen der Tiroler Gesundheitsfonds (Tel.: +43 512 508 3703) gerne zur Verfügung.