Beihilfen zum Schulbesuch
Zielgruppe
Schüler und Schülerinnen der Fachschulen für Landwirtschaft, Forstwirtschaft oder Betriebs-und Haushaltsmanagement
Schüler und Schülerinnen in der Ausbildung für die medizinische Fachassistenz
Voraussetzungen
Soziale Bedürftigkeit unter Berücksichtigung von Einkommen, Familienstand und Familiengröße
Antragstellung
Infoblatt und Formulare liegen in der Direktion der jeweiligen Schule auf oder können auch von der Seite des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung abgerufen werden.
Höhe der Beihilfe
- Grundbetrag für die Schulbeihilfe € 1.608,- (ab der zehnten Schulstufe)
- Grundbetrag für die Heimbeihilfe € 1.964,- (ab der neunten Schulstufe)
- Fahrtkostenbeihilfe bei Bezug der Heimbeihilfe € 150.-
Dieser Grundbetrag wird unter bestimmten Voraussetzungen erhöht (z.B. erhebliche Behinderung) oder vermindert (z.B. verkürztes Unterrichtsjahr).
Auszahlung der Beihilfe
Als Einmalbetrag pro Jahr
Rechtliche Grundlage
Schülerbeihilfengesetz des Bundes – BGBl. 455/1983 in der geltenden Fassung