Abteilung Landwirtschaftliches Schulwesen und Landwirtschaftsrecht

Eine Organisationseinheit der Gruppe Agrar

Parteienverkehr

Montag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:30 Uhr bis 16:30 Uhr,
Dienstag bis Donnerstag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und nach Vereinbarung,
Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Aufgaben

  • Angelegenheiten des land- und forstwirtschaftlichen Schul- und Erziehungswesens im Sinn des Art. 14a B-VG mit Ausnahme des Dienstrechtes und des Personalvertretungsrechtes der land- und forstwirtschaftlichen Landeslehrer und Landesvertragslehrer
  • Arbeitsrecht und berufliche Vertretung der land- und forstwirtschaftlichen Arbeiter und Angestellten
  • Einrichtung, Führung und Evidenthaltung von Bodendauerbeobachtungsflächen und sonstige fachliche Angelegenheiten der landwirtschaftlichen Bodengesundheit mit Ausnahme des forstlichen Bodenschutzes
  • Entschädigungen von Schäden durch große Beutegreifer
  • Fachliche Angelegenheiten der land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildung
  • Fachliche Angelegenheiten der Pflanzengesundheit
  • Führung der Tiroler Genbank
  • Grundverkehrsrecht
  • Höferecht
  • Land- und Forstwirtschaftsinspektion
  • Landesjagd Pitztal
  • Landeskulturfonds mit Ausnahme der rechtlichen und finanziellen Aufsicht
  • Landwirtschaftliches Versuchswesen
  • Obereinigungskommission
  • Rechtliche Angelegenheiten der Landwirtschaft und der agrarischen Marktordnung, der Fischerei, der Jagd, des Tierschutzes und der Tierversuche
  • Veterinärrecht

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Rechtsverbindlicher Kontakt

Für eine gesicherte elektronische Kommunikation mit der Behörde verwenden Sie bitte die Online-Formulare unter www.tirol.gv.at/formulare. Bei zahlreichen Online-Formularen bieten wir Ihnen auf der Abschlussseite eine Eingangsbestätigung zum Herunterladen an. Weitere Informationen zur rechtswirksamen Einbringung finden Sie unter www.tirol.gv.at/einbringen.

Nicht rechtsverbindlicher Kontakt

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