Pflanzenschädlinge
Wie Menschen und Tiere können auch Pflanzen von Krankheiten befallen werden. Sie werden durch Schadorganismen verursacht, wie beispielsweise Viren, Bakterien, Pilze, Insekten, Milben oder Nematoden. In den letzten Jahrzehnten ist die Zahl der eingeschleppten Schädlinge aufgrund des zunehmenden weltweiten Handels, der verkürzten Transportzeiten sowie der Auswirkungen des Klimawandels gestiegen.
Pflanzenschädlinge können sich über Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse, wie beispielsweise Samen, Blumen, Obst und Gemüse ausbreiten, auch wenn diese gesund erscheinen. Schädlinge können auch durch Erde, die an Wurzeln haftet, oder durch Verpackungsmaterial aus Holz können Schädlinge übertragen werden. Die unbeabsichtigte Einschleppung und Verbreitung über den Handel und Verkehr stellt ein hohes Risiko dar und kann zu erheblichen wirtschaftlichen Einbußen in der Land- und Forstwirtschaft führen und die biologische Vielfalt gefährden. In der Vergangenheit wurde diese Problematik durch die Einschleppung der Kraut- und Knollenfäule, Reblaus, Kartoffelkäfer und dem Ulmensterben besonders deutlich.
Zum Schutz der Land- und Forstwirtschaft sowie der Umwelt gibt es Gesetze. Viele Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse dürfen nur mit behördlicher Genehmigung und vorhergehender Begutachtung aus und in Drittstaaten (außerhalb des EU-Binnenmarktes) befördert werden. Pflanzengesundheitliche Kontrollmaßnahmen sichern die nachhaltige Pflanzenproduktion, schützen Pflanzen in ihren Lebensräumen und damit die Umwelt und den Verbraucher.
Zu den wichtigsten Tätigkeiten des landwirtschaftlichen Pflanzenschutzes gehören die Planung und Durchführung von Bekämpfungsmaßnahmen sowie die systematische Überwachung (Monitoring) von Quarantäneschädlingen, die pflanzengesundheitliche Binnenmarktkontrolle und die Kontrolle der Ausfuhr von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen in Drittländer (Ausstellung von Pflanzengesundheitszeugnissen). Eine Ausnahme bilden Holz und Holzerzeugnisse, deren Kontrolle obliegt, wie auch der forstliche Pflanzenschutz auf Waldflächen, der Abteilung Waldschutz. Weiters ist der Amtliche Pflanzenschutzdienst des Landes Tirol für die Registrierung und Autorisierung von Betrieben und Privatpersonen (Importeure, Exporteure und Produzenten bestimmter Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse) einschließlich Registerführung und Betriebskontrollen.
Kontrolle des Verkehrs mit Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen
Ziel der amtlichen Kontrolle sind Maßnahmen zum Schutz vor Pflanzenschädlingen, die dem Schutz der land- und forstwirtschaftlichen Produktion sowie der Umwelt dienen.
Strategische Ziele
- Aufrechterhaltung des Pflanzengesundheitsstatus
- Gewährleistung von gesunden Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen aufgrund von Maßnahmen gegen die Einschleppung und Ausbreitung von Schädlingen
Maßnahmen
Bereits bei der Einfuhr aus Drittländern bzw. dem Verbringen im EU-Binnenmarkt werden unmittelbar die erforderlichen Maßnahmen (z. B. Ablehnung der Einfuhr) zur Minimierung des Risikos der Einschleppung und Weiterverbreitung von gefährlichen Krankheitserregern und Schädlingen in die sowie innerhalb der EU gesetzt.
Bei den Unternehmer*innen werden die erforderlichen Maßnahmen zur Minimierung des Risikos der Weiterverbreitung von gefährlichen Krankheitserregern und Schädlingen in der EU durch die Kontrolle und Untersuchung von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen am Ort der Erzeugung gesetzt.
Wird bei amtlichen Kontrollen ein Verstoß gegen die Rechtsvorschriften festgestellt, werden die erforderlichen Maßnahmen (z. B. Aussetzung der Ermächtigung für die Ausstellung von Pflanzenpässen bzw. zur Markierung von Verpackungsholz) verhängt bzw. angeordnet.
Berichte
Die Statistik über die in Tirol durchgeführten Kontrollen kann dem "Grünen Bericht" (Bericht zur Lage der Tiroler Land- und Forstwirtschaft) entnommen werden.
Die Ergebnisse der Kontrollen sind im Jahresbericht zum Mehrjähriger Nationaler Kontrollplan über die amtlichen Kontrollen entlang der Lebensmittelkette in Österreich veröffentlicht.
Schützen Sie unsere einzigartige Pflanzenwelt
- Führen Sie von Auslandsreisen aus Drittstaaten keine Pflanzen, Samen, Obst, Gemüse und Blumen ohne entsprechende Erlaubnis ein.
- Wenn Sie Pflanzen oder Pflanzenerzeugnisse einführen wollen, wenden Sie sich vorher an uns. Wir beraten Sie gerne über Ihre rechtlichen Möglichkeiten und Verpflichtungen.
- Melden Sie uns Verdachtsfälle über das Auftreten von gebietsfremden Schadorganismen, damit wir im Ernstfall rechtzeitig geeignete Maßnahmen zur Eindämmung einleiten können.
Weitere sachdienliche Information zum Schutz unserer Pflanzenwelt entnehmen Sie unserem Flyer.
Beispiele für eingeschleppte Quarantäneschädlinge
Quarantäneschädlinge treten laut Definition in der EU nicht, nur in einem begrenzten Gebiet oder nur sporadisch auf. Sie haben jedoch das Potenzial zur Ansiedlung und Ausbreitung in der EU und es ist zu erwarten, dass sie unannehmbare wirtschaftliche Schäden verursachen.
Mehrjähriger Nationaler Kontrollplan und Jahresbericht zum Mehrjährigen Nationalen Kontrollplan
Mit der Verordnung (EU) 2017/625 (EU-Kontrollverordnung) wird ein harmonisierter Unionsrahmen für amtliche Kontrollen und andere amtliche Tätigkeiten entlang der gesamten Lebensmittelkette geschaffen. Der Mehrjähriger Nationaler Kontrollplan und der Jahresbericht setzen die geforderte Integration der Kontrollbereiche entlang der Lebensmittelkette und die geforderte Nachvollziehbarkeit und Transparenz um.
Gemäß Artikel 11 der EU-Kontorollverordnung werden mindestens einmal jährlich relevante Informationen über die Organisation und Durchführung der Kontrollen veröffentlicht. Diese Informationen werden im Jahresbericht zum Mehrjähriger Nationaler Kontrollplan über die amtlichen Kontrollen entlang der Lebensmittelkette in Österreich bereitgestellt.
Der Mehrjähriger Nationaler Kontrollplan sowie der Jahresbericht steht unter folgenden Link zur Verfügung: Der Mehrjährige Nationale Kontrollplan.
Aktuelles
Seit 14. Dezember 2019 gelten EU-weit neue phytosanitäre Bestimmungen:
Hinweis Pflanzengesundheit Nr 1: Neues Pflanzengesundheitsregime
Hinweis Pflanzengesundheit Nr 2: Der neue EU-Pflanzenpass
Hinweis Pflanzengesundheit Nr 3: Pflichten der Unternehmer
Vorlage Aushang Handlungsplan für ermächtigte Unternehmer als .pdf- oder .pptx-Datei
Informationen des Pflanzenschutzdienstes
Feuerbrand:
Maßnahmen gegen den Feuerbrand
Alternativen für Feuerbrand-Wirtspflanzen
Kirschessigfliege:
Merkblatt zur Kirschessigfliege
Weiterführende Informationen
Abteilung Waldschutz des Landes Tirol - Forstlicher Pflanzenschutz
Amtlicher Österreichischer Pflanzenschutzdienst
Bundesamt für Ernährungssicherheit
Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus (BMLRT) - Pflanzenschutz
European and Mediterranean Plant Protection Organization (EPPO)
Europäische Kommission - Pflanzengesundheit
Flyer & Videoclips (EN, Version 1 & Version 2) mit Informationen zur Einschleppung neuer Pflanzenschädlinge und -krankheiten
Informationen der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit zu Landwirtschaft
International Plant Protection Convention (IPPC)
Internationaler Tag der Pflanzengesundheit am 12. Mai - Beitrag des BMLRT