Pflanzenschutzmittel
Pflanzenschutzmittel sind ein wichtiges Hilfsmittel für die landwirtschaftliche Rohstoff-, Futtermittel- und Lebensmittelproduktion. Sie werden eingesetzt, um Nutzpflanzen vor Schädlingen zu schützen, das Pflanzenwachstum zu beeinflussen, Unkraut zu bekämpfen oder die Lagerfähigkeit landwirtschaftlicher Produkte zu erhöhen. Sie können allerdings auch Risiken und Gefahren für Menschen, Tiere und Umwelt bergen, insbesondere wenn sie ungeprüft und ohne amtliche Zulassung in Verkehr gebracht oder unsachgemäß angewendet werden.
Bevor Pflanzenschutzmittel in Verkehr gebracht und in der Landwirtschaft und/oder im Haus- und Kleingartenbereich verwendet werden dürfen, durchlaufen sie ein umfangreiches und sehr strenges, an wissenschaftlichen Kriterien orientiertes, mehrstufiges Bewertungs- und Zulassungsverfahren.
Für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln gelten strenge Vorgaben, die dem Schutz von Mensch, der Tier und Umwelt dienen. Neben den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen sind für ein jedes Pflanzenschutzmittel eigene Auflagen und Anwendungsbestimmungen einzuhalten. Diese werden im Rahmen der Zulassung festgelegt und sind auf der Produktverpackung (Gebrauchsanleitung) und online im Pflanzenschutzmittelregister zu finden. Pflanzenschutzmittel dürfen nur nach diesen Vorschriften verwendet werden. Jede Person, die ein zugelassenes Pflanzenschutzmittel verwendet, kann es sicher anwenden, wenn sie vorher die Kennzeichnung und die Gebrauchsanweisung liest und beachtet. Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln umfasst dabei nicht nur den Verbrauch, die Anwendung und die Ausbringung, sondern auch die Lagerung und den innerbetrieblichen Transport.
Zu den wichtigsten Tätigkeiten zählen die Kontrolle der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, die Autorisierung von Werkstätten für die Kontrolle von Pflanzenschutzgeräten und die Umsetzung des Landesaktionsplans für die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln in Tirol.
Kontrolle der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln
Ziel der amtlichen Kontrollen ist es, die Einhaltung der rechtlichen Bestimmungen zu kontrollieren und bei Verstößen gegen Vorschriften angemessene Maßnahmen zu setzen. Darüber hinaus sind die im Nationalen Aktionsplan über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln 2022-2026 festgelegten quantitativen Vorgaben, Ziele, Maßnahmen und Zeitpläne zur Verringerung der Risiken und der Auswirkungen der Verwendung von Pestiziden auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu berücksichtigen.
Konkrete Ziele
- Sicherstellung, dass nur erlaubte Pflanzenschutzmittel verwendet werden
- Sicherstellung, dass berufliche Verwender*innen sachkundig sind
- Sicherstellung, dass die Lagerung der Pflanzenschutzmittel sachgemäß erfolgt
- Sicherstellung, dass die Anwendung der Pflanzenschutzmittel bestimmungs- und sachgemäß erfolgt
- Sicherstellung, dass Pflanzenschutzgeräte amtlich überprüft werden
- Sicherstellung, dass die allgemeinen Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes eingehalten werden
Diese Ziele sind die Basis für die amtlichen Kontrollen. Bei den Kontrollen werden zahlreiche Punkte mittels Checkliste kontrolliert und dokumentiert, um die Erreichung der Ziele zu überprüfen.
Maßnahmen
Verstöße werden durch Anzeige an die Bezirksverwaltungsbehörde und Ahndung nach dem Verwaltungsstrafrecht, sowie Anordnung von geeigneten Maßnahmen zur Mängelbehebung bzw. Erteilung eines Verbesserungsauftrages und Nachkontrollen angemessen verfolgt.
Berichte
Die Statistik über die in Tirol durchgeführten Kontrollen kann dem "Grünen Bericht" (Bericht zur Lage der Tiroler Land- und Forstwirtschaft) entnommen werden.
Die Ergebnisse der Kontrollen sind im Jahresbericht zum Mehrjähriger Nationaler Kontrollplan über die amtlichen Kontrollen entlang der Lebensmittelkette in Österreich veröffentlicht.
Nationaler Aktionsplan über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln 2022-2026
Der Nationale Aktionsplan (NAP) über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln 2022 – 2026, wurde von Vertreterinnen und Vertretern des Bundes, der Bundesländer, Interessensvertretungen sowie anderer Stakeholder gemeinsam verfasst, um einen bundesweit einheitlichen Aktionsplan zu schaffen. Im Bereich der Zuständigkeit des Landes Tirol stellt das Dokument den Landesaktionsplan über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln 2022-2026 gem. § 3 Tiroler Pflanzenschutzmittelgesetz 2012 dar und ist der Nachfolger des Landesaktionsplans über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln für den Zeitraum von 2017-2021.
Der NAP legt quantitative Vorgaben, Ziele, Maßnahmen und Zeitpläne zur Verringerung der Risiken und der Auswirkungen der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt fest. Darüber hinaus fördert er die Entwicklung und Einführung des integrierten Pflanzenschutzes sowie alternativer Methoden oder Verfahren, um die Abhängigkeit von der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln zu verringern.
Der Aktionsplan 2022-2026 steht unter folgendem Link zum Download zur Verfügung: Nationaler Aktionsplan 2022-2026.
Integrierter Pflanzenschutz - „So wenig wie möglich, so viel wie notwendig“
Der integrierte Pflanzenschutz (IP) ist eine Kombination von Verfahren, bei denen biologische, physikalische, anbau- und kulturtechnische sowie andere nicht-chemische Maßnahmen bevorzugt angewendet werden und die Anwendung chemischer Pflanzenschutzmittel auf das notwendige Maß beschränkt wird. Alle Maßnahmen werden dabei in ein Gesamtsystem integriert, daher der Begriff „integrierter Pflanzenschutz“.
Weiterführende Informationen zu den Grundsätzen des integrierten Pflanzenschutzes sowie unterstützende Unterlagen zur Selbstevaluierung und Dokumentation der durchgeführten Maßnahmen stehen Ihnen unter folgendem Link zur Verfügung: Integrierten Pflanzenschutz erfolgreich umsetzen.
Autorisierte Werkstätten für die Kontrolle von Pflanzenschutzgeräten
Pflanzenschutzgeräte müssen gemäß der Tiroler Pflanzenschutzgerätekontrollverordnung sachgerecht verwendet, gewartet und regelmäßig von dazu autorisierten Werkstätten kontrolliert werden. Das Register der Landesregierung für autorisierte Werkstätten für die Kontrolle von Pflanzenschutzgeräten enthält folgende Eintragung(en):
- Landwirtschaftskammer für Tirol, Brixnerstraße 1, 6020 Innsbruck
Mehrjähriger Nationaler Kontrollplan und Jahresbericht zum Mehrjährigen Nationalen Kontrollplan
Mit der Verordnung (EU) 2017/625 (EU-Kontrollverordnung) wird ein harmonisierter Unionsrahmen für amtliche Kontrollen und andere amtliche Tätigkeiten entlang der gesamten Lebensmittelkette geschaffen. Der Mehrjähriger Nationaler Kontrollplan und der Jahresbericht setzen die geforderte Integration der Kontrollbereiche entlang der Lebensmittelkette und die geforderte Nachvollziehbarkeit und Transparenz um.
Gemäß Artikel 11 der EU-Kontorollverordnung werden mindestens einmal jährlich relevante Informationen über die Organisation und Durchführung der Kontrollen veröffentlicht. Diese Informationen werden im Jahresbericht zum Mehrjähriger Nationaler Kontrollplan über die amtlichen Kontrollen entlang der Lebensmittelkette in Österreich bereitgestellt.
Der Mehrjähriger Nationaler Kontrollplan sowie der Jahresbericht steht unter folgenden Link zur Verfügung: Der Mehrjährige Nationale Kontrollplan.
Aktuelles
Pflanzenschutzmittelrecht-Neuerungen für Professionisten und Privatanwender mit 26.11.2015
Vollmacht zur Abholung von Profimitteln an eine nicht-sachkundige Person
Information zur Verwendung von Reinigungsmitteln als Pflanzenschutzmittel
Weiterführende Informationen
LK Tirol - Fachbereich Spezialkulturen und Markt
Österreichische Arbeitsgemeinschaft für integrierten Pflanzenschutz
Pflanzenschutzmittel beim Bundesamt für Ernährungssicherheit
Pflanzenschutzmittelregister beim Bundesamt für Ernährungssicherheit