Integrierten Pflanzenschutz erfolgreich umsetzen
Der integrierte Pflanzenschutz ist ein wichtiges Instrument, um den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf das notwendige Maß zu beschränken. Chemische Bekämpfungsmaßnahmen sollen nur dann zum Einsatz kommen, wenn mit vorbeugenden und nicht-chemischen Maßnahmen kein ausreichender Schutz der Kulturen vor Schädlingen, Krankheiten und Unkräutern gewährleistet werden kann. Nach dem Leitsatz „So wenig wie möglich, so viel wie notwendig“ soll eine reduzierte Pflanzenschutzmittelverwendung erzielt werden, die den natürlichen Lebensraum, bei gleichzeitiger Gesunderhaltung der Kulturpflanzen, so wenig wie möglich beeinflussen soll. Als Leitfaden für eine erfolgreiche Umsetzung des IP dienen die acht Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes, welche im Anhang III der Richtlinie 2009/128/EG festgelegt sind und unter folgendem Link zur Verfügung stehen: Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes.
Nach § 4 Abs. 4 Tiroler Pflanzenschutzmittelgesetz 2012 sind berufliche Verwender*innen von Pflanzenschutzmitteln verpflichtet, den integrierten Pflanzenschutz umzusetzen. Um die durchgeführten Maßnahmen bei einer Betriebskontrolle nachweisen zu können, wird empfohlen, die Umsetzung entsprechend zu dokumentieren. Als unterstützende Vorlage für eine systematische Aufzeichnung kann das Schlagblatt zur Umsetzung des integrierten Pflanzenschutzes (auch als Word-Datei verfügbar) inklusive Beispiel herangezogen werden.
Mit Hilfe eines Selbstevaluierungsbogens (auch als Excel-Tabelle verfügbar) soll der/die berufliche Anwender*in einen besseren Überblick über die acht Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes bekommen und in der Umsetzung unterstützt werden. Die im Unternehmen durchgeführten Maßnahmen sollen in Relation zu den Kriterien gesetzt werden, um so selbst bewerten zu können, wie gut die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Ziel ist es, Funktionierendes zu bewahren und auszubauen, sowie Schwachstellen zu optimieren.