Fischerei
Aufgabe
Unter Fischerei versteht man nicht nur den nachhaltigen und weidgerechten Fischfang, sondern auch die Verantwortung für gesunde Fischbestände einzutreten. Beständige Gewässer sind nicht nur Grundvoraussetzung für gesunde und artenreiche Fischbestände, sondern stellen auch wichtige Lebensadern dar.
Tirol bietet unterschiedlichste Fischgewässer, an denen im Einklang mit der Natur dem Fischen nachgegangen werden kann. Aufgrund der geographischen Lage im Alpenraum wird in Tirol vor allem an fließenden Wildgewässern gefischt. Die Fließgewässer Tirols können größtenteils der Bachforellen- und Äschenregion zugeordnet werden, sodass die begehrten Zielfische insbesondere Bachforelle, Äsche und Huchen sind. Auch die Regenbogenforelle kommt häufig vor. Der Unterlauf des Tiroler Inn wird bereits zur Barbenregion gezählt, sodass hier neben den Salmoniden z. B. auch Barben und Nasen angetroffen werden können.
In den stehenden Gewässern tummeln sich vor allem Seesaiblinge, Seeforellen, Renken, Hechte, Barsche und diverse Kleinfischarten. An den etwas wärmeren Seen und Teichen sind darüber hinaus auch Zander, Schleien und Karpfen anzutreffen.
Zusätzlich gibt es eine Auswahl an zumeist künstlich angelegten Angelteichen in Tirol. Im Vergleich zu natürlichen Gewässern ist dort die Fischdichte wesentlich höher, was die Erfolgsaussichten auf einen Fang deutlich erhöht. Hier können unter Anleitung der Betreiber erste Erfahrungen im Fischfang gemacht werden.
Um in Tirol die Fischerei ausüben zu dürfen, benötigt man eine Tiroler Fischerkarte (ausgenommen von dieser Regelung sind Angelteiche) oder eine Gastfischerkarte. Inhaber von Gastfischerkarten dürfen nur Tageslizenzen innerhalb von 14 Tagen lösen. Gastfischerkarten dürfen nur an Personen ausgegeben werden, die das 14. Lebensjahr vollendet haben und gegenüber dem Fischereiausübungsberechtigten glaubhaft machen, dass sie über eine fachliche Eignung verfügen.
Fischereirecht/Tiroler Fischereigesetz 2020 (TFG 2020)
Im Fischereirecht treffen öffentlich-rechtliche und privat-rechtliche Regelungen zusammen. Grundsätzlich handelt es sich beim Fischereirecht um ein Privatrecht, das entweder aus dem Grundeigentum an einem Gewässer erfließt oder ein vom Eigentum abgetrenntes, selbständiges dingliches Recht ist. Letzteres kann nur durch Eintragung im Grundbuch erworben und übertragen werden. Es berechtigt, in jenem Gewässer, auf das es sich erstreckt, Wassertiere zu züchten, zu hegen, zu fangen und sich anzueignen. Diese privatrechtlichen Freiheiten werden jedoch durch die Interessen der Allgemeinheit durch öffentlich-rechtliche Regelungen eingeschränkt. In diesem Sinne ist die Ausübung dieses Rechts (Fischereirecht) durch das Tiroler Fischereigesetz 2020 geregelt. Ziel des Tiroler Fischereigesetzes 2020 ist es, einen der Beschaffenheit der jeweiligen Gewässer entsprechenden artenreichen und gesunden Bestand an Wassertieren zu erhalten, erforderlichenfalls wiederherzustellen oder zu schaffen, die Lebensgrundlagen für diese Wassertiere zu erhalten, erforderlichenfalls wiederherzustellen oder zu schaffen und die nachhaltige fischereiwirtschaftliche Nutzung der Fischwässer sicherzustellen.
Neben diesen grundsätzlichen Regelungen betreffend die Ausübung des Fischereirechts finden sich im Tiroler Fischereigesetz 2020 insbesondere Bestimmungen betreffend Fischereireviere, Tiroler Fischerkarten, Fischerprüfungen, Berufsfischer, sonstige fischereiwirtschaftliche Tätigkeiten, Fischereischutz und den Tiroler Fischereiverband. Konkretisiert werden viele dieser Regelungen in der Tiroler Fischereiverordnung (z.B. betreffend die Fischerprüfung).
Aktuelles
Erteilte Jahres- und Tageslizenzen für das Kalenderjahr 2023 gemäß § 30 Abs. 4 Tiroler Fischereigesetz 2020, LGBl. Nr. 3/2021
Weiterführende Informationen (Linktipps)
Die Fischerei fällt in den Aufgabenbereich der Abteilung Landwirtschaftliches Schulwesen und Landwirtschaftsrecht